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kleine Gerätehütte an Grundstücksgrenze?

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
6.3. - 20.3.2014
17 Antworten 17
17
Darf man eine kleine Gartenhütte (2,4 x 2,4 m) direkt an der
Grundstücksgrenze aufstellen ?
Es wäre an der Grenze zu einer Gemeindestraße !!
( in OBERÖSTERREICH )
Bei der Gemeinde möchte ich erst mal später nachfragen wie das ist !
DANKE

  •  DeletedUser002
  •   Bronze-Award
6.3.2014  (#1)
Hi !

Ich schließ mich der Frage an, allerdings für NÖ!
Danke für Antworten.

Wäre die "kleine Gartenhütte" an der Grundstücksgrenze zur Gemeindestraße nicht erlaubt:
Ein Carport aber schon, zumindest in NÖ (?)
Naja, dann stellt man sich ein Bauwerk nach den Vorschriften eines Carport hin und verwendet es als Gartenhütte...so meine Gedanken.

PS: Ich habe die Nachbarn schon gefragt (welche selber einige Hüttln an der Grenze stehen haben):
Denen wärs egal..."soll halt ein dezenter Geräteschuppen oä bleiben".

Muß mal mit unserem Bauamtsdirektor saufen gehen...
...schön, wenn man am Land lebt!

So long, lg Martin


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  •  Ferlin
  •   Gold-Award
6.3.2014  (#2)
OÖ - Es dürfen bis max. 12qm innerhalb des Bauwich sein,das heisst bei 2,4x2,4 m darfst auf einer Seite problemlos bis zur Grenze!
BG

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
6.3.2014  (#3)
@ ferlin.was heißt 'Bauwich' ? emoji
DANKE

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
6.3.2014  (#4)
@DeletedUser002, für NÖ gilt:

Pro Wohnung und Grundstück im Bauland darf man 1 Gerätehütte bis max. 10m² und max. 3m Höhe ohne Bewilligung und ohne Bauanzeige aufstellen.
Ich betone: "GERÄTE"hütte
Ohne Bewilligung und ohne Bauanzeige bedeutet: du brauchst niemanden zu fragen (weder Gemeinde, noch Nachbarn, noch sonst irgendwen) und darfst ganz einfach aufstellen.
Wo überall? - Überall auf deinem Grundstück mit Baulandwidmung, d.h. auch direkt an den Grundgrenzen, egal ob vorne, hinten oder an den Seiten - es gibt keinerlei Vorschriften.

Die 2. Gerätehütte braucht dann bis zu den genannten max. Ausmaßen eine Bauanzeige. Da gibts dann Regeln an der Grundgrenze (z.B. wegen Brandschutz) und hinsichtlich Situierung (z.B. wegen Bauwich)zu beachten.....
Wird die Hütte größer, dann braucht sie generell eine Baubewilligung.

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  •  Nase
  •   Bronze-Award
6.3.2014  (#5)
@Ferlin
In OÖ sind es 16m² und man benötigt bis zu dieser Größe eine Bauanzeige. Alles größer als 16m² bedarf einer Einreichung.
Wie weit man an die Grundstücksgrenze/ Straße darf weiß ich leider nicht.
Jedoch ist in OÖ ein Abstand von 60cm zur Straße freizuhalten, damit Oberflächenwasserversickern kann. (Gilt auch für Mauern)

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  •  Ferlin
  •   Gold-Award
7.3.2014  (#6)
Aber 12qm dürfen innerhalb des seitlichen Bauwich (3m Abstand zur Grenze),also dürfte eine Hütte mit 4m Länge direkt an die Grenze gestellt werden (4x3m=12qm)!
BG

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.3.2014  (#7)
...@Nase und Ferlin:
Ihr redet da aneinander vorbei. Der eine redet davon, ab wann die Hütte eine Bewilligung und nicht nur eine Bauanzeige braucht. Der andere redet davon, was in einem seitlichen Bauwich zulässig ist. Das sind 1. zwei verschiedene Dinge und 2. wollte das der Threadersteller nicht wissen. Er wollte wissen, ob eine Hütte 2,40x2,40 direkt an der Grenze zu einer Gemindestraße zulässig ist.
Das ist dann offensichtlich auch kein "Seitlicher" Bauwich, auf den sich Ferlin bezieht.....

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  •  Nase
  •   Bronze-Award
7.3.2014  (#8)
@Karl
Bei uns in OÖ muss man laut Auskunft der Gemeinde 60cm Abstand zur Strasse einhalten, da diese als Versickerungsfläche für Oberflächenwasser genutzt werden.
Auch meine Gartenmauer musste daher mit 60cm Abstand gebaut werden.

Ich denke die selbe Anwendung findet auch jedes andere "Bauwerk" Anwendung. (Oder gibt es hier Ausnahmen?)

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
7.3.2014  (#9)

zitat..
Nase schrieb: Bei uns in OÖ muss man laut Auskunft der Gemeinde 60cm Abstand zur Strasse einhalten, da diese als Versickerungsfläche für Oberflächenwasser genutzt werden.

Kannst da eine konkrete Gesetzesstelle angeben?? Oder ist es vielleicht nur ein "Wunsch" der Gemeinde oder in einem örtlichen bebauungsplan geregelt, der aber nicht überall gleich gelten muss?

zitat..
Nase schrieb: In OÖ sind es 16m² und man benötigt bis zu dieser Größe eine Bauanzeige.

Ist die Grenze laut Gesetz nicht 15m²??

@Ferlin
"...Es dürfen bis max. 12qm innerhalb des Bauwich sein...",
wo genau steht das???

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  •  Nase
  •   Bronze-Award
7.3.2014  (#10)
Bezüglich der Abstände wurde mir von der Gemeinde der Paragraph 18 des Landesrecht Oberösterreich: Gesamte Rechtsvorschrift für Oö. Straßengesetz 1991 genannt.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LROO&Gesetzesnummer=10000313&ShowPrintPreview=True

Mir konnte aber niemand so wirklich zeigen wo die 60cm definiert sind.
Siehe hierzu auch einen alten Beitrag von mir.
http://www.energiesparhaus.at/forum/31075

---> Mit den 15m² anzeigepflichtig hast du vollkommen recht. <---

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.3.2014  (#11)

zitat..
Nase schrieb: Mir konnte aber niemand so wirklich zeigen wo die 60cm definiert sind.

Somit wird meine Vermutung immer konkreter, dass es dafür gar keine Rechtsgrundlage gibt.

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  •  hiddenmaxx
11.3.2014  (#12)
in oö darf die gemeinde als straßenverwalter im bereich von 8 m mitreden!

(quelle: oö. straßengesetz 1991, § 18)

also aufpassen mit "gemeinde möchte ich erst später fragen".

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  •  Executer
  •   Bronze-Award
19.3.2014  (#13)
In unserer Gemeindezeitung war vor kurzem ein Artikel über solche Bestimmungen drinne. Bist zu einer Größe von 15qm ist die Errichtung einer solchen Holzhütte anzeigepflichtig, bei größer 15qm ist eine Baugenehmigung erforderlich.

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  •  hotz68
  •   Gold-Award
19.3.2014  (#14)
@executer das weiß ich eh !
Aber ich möchte wissen ob ich die Hütte direkt an die Grundstücksgrenze stellen kann ?

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  •  deejay
19.3.2014  (#15)
@nase, wir haben auch in OÖ gebaut, die Gartenmauer steht bei uns direkt an der Grundgrenze und wurde so auch bewilligt.

@hotz, ich versteh nicht warum du nicht einfach beim Bauamt nach fragst?
was ist so ein Problem, dort an zu rufen und zu fragen ob sowas möglich ist oder nicht?


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  •  hotz68
  •   Gold-Award
20.3.2014  (#16)
@deejay .das hab ich schon gemacht , aber der auf der Gemeinde bei uns weiß es auch nicht so genau hat er zu mir gesagt !
( er sagte mir, da kommt alle paar wochen mal einer vom bezirksbauamt der das dann entscheidet ! )

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  •  Nase
  •   Bronze-Award
20.3.2014  (#17)
@deejay
Wir wurden schon bei der Bewilligung auf diese 60cm aufmerksam gemacht. Bei der Errichtung der Gartenmauer nochmals und jetzt beim Anzeigen der Gartenhütte das dritte mal.

Anscheinend gilt das für ganz OÖ ist aber abhängig von der jeweiligen Gemeinde ob es umgesetzt wird. (Aussage des Bauamtes)
Unsere Baufirma kannte diese Regelung jedenfalls auch nicht.
Allerdings kann man in unserer Gemeinde bei mind 50% der Häuser erkennen, das die 60cm auch eingehalten wurden.

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