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Klage gegen Baufirma

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  •  Phip60
20.1. - 21.1.2020
5 Antworten | 3 Autoren 5
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Hallo

Meine Frau und ich haben uns entschlossen, ein Haus zu bauen. Nach diversen anfänglichen Problemen mit einer Firma, haben Sie uns ende 2018 ein Haus aufgestellt. Nach genau einer Woche, dind die Arbeitet nach Hause gefahren und bis heute nicht mehr erschienen. Nach einem Jahr mit Schriftverkehr ( von unserem Anwalt) gegenüber der Firma ist bis heute nichts passiert. Die Firma kommt nicht mehr, weil sie Geld für einen mangelhaften Dachstuhl wollen. Wir sind ja gewillt einen sinnvollen Betrag ihnen zu zahlen aber nicht das ganze Dach, eben wegen diverse Mängel die bis heute nicht, auch durch mehrmaligem auffordern unseres Rechtanwalts, nicht behoben worden. Nun wollen wir vor Gericht gehen, weil wir aus diesem Vertrag raus wollen. Nur auf was können wir klagen!? 

  •  purrtastic
20.1.2020  (#1)
Das sollte euer Anwalt eigentlich am besten wissen?

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  •  Phip60
20.1.2020  (#2)

zitat..
purrtastic schrieb: Das sollte euer Anwalt eigentlich am besten wissen?

 Naja wir glauben das er es auch nicht genau weiß, auf was. Mal so mal so. 


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  •  AnTeMa
  •   Gold-Award
20.1.2020  (#3)
Wenn Mängel bestehen sollte doch zuerst auf Mängelfeststellung bzw auf Mängelbeseitigung geklagt werden, üblicherweise mit Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme.

Welche Mängel gibts und wer hat die festgestellt?

Dann kommt ja noch Schadensersatz in Frage wegen der Bauverzögerung.

Üblicherweise hat der Vertragspartner das Recht bestehende Mängel zu beheben.

Wenn alles erfolglos ist kann mMn auf Vertragsaufhebung geklagt werden.

Ihr müßtet überlegen was ihr überhaupt beabsichtigt
und ob ihr grundsätzlich mit der Firma weiterarbeiten wollt-
euer Rechtsanwalt sollte die Klageaussichten und die weiteren Schritte  beurteilen können.

Ihr könnt natürlich auch der Firma mitteilen ob sie einer Vertragsaufhebung zustimmen und unter welchen Bedingungen
- das ist vermutlich die kostengünstigere und schnellere Lösung

Andreas Teich

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  •  Phip60
20.1.2020  (#4)

zitat..
AnTeMa schrieb: Wenn Mängel bestehen sollte doch zuerst auf Mängelfeststellung bzw auf Mängelbeseitigung geklagt werden, üblicherweise mit Fristsetzung und Androhung der Ersatzvornahme.

Welche Mängel gibts und wer hat die festgestellt?

Dann kommt ja noch Schadensersatz in Frage wegen der Bauverzögerung.

Üblicherweise hat der Vertragspartner das Recht bestehende Mängel zu beheben.

Wenn alles erfolglos ist kann mMn auf Vertragsaufhebung geklagt werden.

Ihr müßtet überlegen was ihr überhaupt beabsichtigt
und ob ihr grundsätzlich mit der Firma weiterarbeiten wollt-
euer Rechtsanwalt sollte die Klageaussichten und die weiteren Schritte  beurteilen können.

Ihr könnt natürlich auch der Firma mitteilen ob sie einer Vertragsaufhebung zustimmen und unter welchen Bedingungen
- das ist vermutlich die kostengünstigere und schnellere Lösung

Andreas Teich

Wurde alles letztes Jahr schon gemacht. Hatten auch eine Beweissicherung seitens Gericht. Aber da es sich nur um eine Bestandsaufnahme handelt, gilt es nicht als Gutachten vor Gericht. 

Mit dieser Firma wollen wir nicht weiterbauen, da wir vorher schon einige Schwierigkeiten gehabt haben, aber jetzt ist der Ofen endgültig aus. Auch außergerichtlich gibt es keine Einigung, im Gegenteil, die Firma fordert mehr Geld (z. B von Ihnen in auftrag gegeben beweissicherung, kosten für unvollständiges Dach etc.)

Leider bleibt nur noch der Gang vors Gericht

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  •  AnTeMa
  •   Gold-Award
21.1.2020  (#5)
Vertragsauflösung?
Wollt ihr denn noch Geld von denen oder die eher von Euch?
In dem Fall müßten die doch klagen.

Ansonsten Vertragsaufhebung vereinbaren, ggf einseitig erklären
und Reaktion der Gegenseite abwarten.

Das sollte aber euer Tevhtsanwalt beurteilen können-
anderenfalls Rechtsanwalt wechseln und einen auf Vertrags- und Baurecht spezialisierten konsultieren, ggf Sachverständigenverband nach Kontakten befragen.

Andreas Teich


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