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Kellertreppe innerhalb des Bauwichs [NÖ]

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  •  huschi
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
31.1.2017 1
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Hallo,
mich würde interessieren, ob eine Aussentreppe, welche in den Keller führen soll, innerhalb des Bauwichs erlaubt wäre (NÖ Bauordnung)

Weiters wäre es noch interessant, ob ein Vordach, welches vom Carport über die gesamte Länge der Gebäudefront (als Überdachung für Eingang und besagte Kellertreppe) erlaubt ist, wenn die Gesamtfläche von Carport und Überdachung weniger als 100m² hat.

Ich danke euch!

  •  Kane
31.1.2017  (#1)
Das ist in §52 geregelt. Je nachdem, ob vorderer oder seitlicher/hinterer Bauwich gibt es leicht abweichende Einschränkungen. Vereinfacht gesagt dürfen alle diese Vorbauten zusammen maximal 1/3 der Gebäudelänge lang sein.

Die Überdachung könntest du aber auch als eigene Anlage errichten (also nicht mit dem Haus verbunden, sondern auf eigenen Stehern). Dann wärst du zumindest da etwas unabhängiger (falls das der Bebauungsplan erlaubt). So machen wir das übrigens, um das gleiche Problem zu umgehen.

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