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Kellerhöhe

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  •  max501
3.6. - 8.6.2017
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Hallo,

es gibt hier im Forum zwar ein paar Einträge, bin aber noch nicht so ganz schlau daraus geworden.
Unser Planer meinte, dass wir die 2,3m Raumhöhe im Keller nicht überschreiten sollten weil es dann nicht mehr als Keller gelte und es sich in weiterer Folge auch in den Abgaben widerspiegeln würde.

Nun meine Frage ob es da eine Definition für den Keller gibt und wo ich die finde? Gibt es wirklich die maximale Obergrenze von 2,3m? Würden nämlich gerne 2,55m Raumhöhe anstreben, da der Keller durch eine leichte Hanglage auch von außen gut zugänglich ist.

Wir bauen in der Steiermark.

Danke für eure Antworten!

LG
Max

  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.6.2017  (#1)
Bin kein Experte für die Steiermark und müsste erst im Detail auf die Suche gehen. Aber: ich kann mir das schwer vorstellen, dass es das wo geben sollte.
Vielleicht meint er aber, dass durch eine größere Raumhöhe der Keller zu weit aus dem umliegenden Niveau herausragt und der Keller dann nicht mehr als Kellergeschoß zählt. Das hätte dann unter Umständen auf die Abgaben Auswirkung. Das hat jetzt aber nicht direkt mit der Raumhöhe zu tun.
Frag ihn halt noch mal genau, was er meint und wo das konkret im Gesetz steht.


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  •  altenberg
  •   Gold-Award
5.6.2017  (#2)
Frag sicherheitshalber bei der Gemeinde nach. Planer sind nicht allwissend.

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  •  max501
5.6.2017  (#3)
Das steiermärkische Baugesetz sagt dazu auch nur "bauliche Anlage, die ganz oder überwiegend unter dem angrenzenden Geländeniveau liegt;". Denke das mit den 2,3m trifft nicht zu.

LG

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  •  altenberg
  •   Gold-Award
6.6.2017  (#4)
Wir haben z.B. 2,5m Raumhöhe im Keller aber keine Hanglage. Das der Keller dadurch als eigenes Geschoss gerechnet wird, stand nie zur Diskussion.

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  •  wolfgangpue
  •   Silber-Award
8.6.2017  (#5)
Keller auch 2,6m in Hanglage. Eine Seite steht raus. Gerade gebaut in der STMK ohne Probleme.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.6.2017  (#6)
Sagte ich ja: auf die Raumhöhe für sich kommts nicht an. Die Frage ist, wieviel das Kellergeschoss über das umliegende Niveau ragt?

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  •  max501
8.6.2017  (#7)
Danke für eure Inputs - habe heute auch nochmal mit dem Planer gesprochen. Das war glaub ich ein Gespenst, wir habens jetzt mit 2,55m eingezeichnet und werden es auch so einreichen.

LG

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