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Kaufansuchen für Bauplatz bindend? [NÖ]

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  •  bobderbaumeiste
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
14.10. - 15.10.2009
4 Antworten 4
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Hallo zusammen,

ich hoffe es kann mir jemand helfen!

Ist das alleinige schriftliche Ansuchen für einen Bauplatz bei einer Gemeinde bindend oder kann man einfach zurücktreten? Es ist ja noch kein Vertrag zustandekommen oder? Der Kaufvertrag wird ja dann erst später abgeschlossen, oder liege ich da falsch?

Bitte Hilfe!

Dank im Voraus
Bob

  •  Reinhard
14.10.2009  (#1)
glaub nicht das - es bindend ist, aber ich bin auch kein jurist ... das weiß sicher creator bescheid.

aber ansuchen auf "vorrat" würd ich mir auch genau überlegen, denn durch einen "notorischen ansucher" bin ich zu meinem baugrund gekommen emoji) ... wo wir bauen, sind baugründe mangelware & ein interessent hatte schon den "zuschlag" für einen baugrund, hat aber dann aus irgendwelchen gründen den kaufvertrag nicht unterschrieben; und als es wieder einen baugrund gab, wollte er wieder einen ... wg. wiederholter rücktritt-gefahr haben aber wir den zuschlag erhalten und nicht er ...

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  •  creator
15.10.2009  (#2)
das legt jede gemeinde selbst fest. - normalerweise erfolgt ein verkauf mit klauseln a la
"Der Verkauf der Bauplätze erfolgt infolge eines Kaufansuchens mit nachstehenden Vertragsbedingungen:...."

das ansuchen ist daher meist eine art vorvertrag: die gemeinde bietet an und wer ernsthaft interesse hat, nimmt an. das meist unter vorbehalten der gemeinde, wer's wirklich kriegt (reihungskriterien).
daher ist ein kaufanbot grundsätzlich bindend - sonst wär's das ja auch für die gemeinde nicht - und von überschaubarem wert.
das sagt jetzt mal nix darüber, ob man nicht - unter vertraglich im kaufanbot geregelten bedingungen - auch davon wieder zurücktreten kann.
einfach im vertrag nachlesen oder bei der gemeinde nachfragen.


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  •  bobderbaumeiste
15.10.2009  (#3)
@ceator: vertrag ist gutdas waren nur zwei Zeilen in Word geschrieben, daß wir um den Kauf von der Parzelle y zum Preis von x ansuchen. Sonst steht da nichts oben.

Ich hoffe wir können hier einfach absagen, da sich was besseres ergeben hat (möchte ich denen natürlich nicht auf die Nase binden).

Grüsse
Bob


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  •  creator
15.10.2009  (#4)
wenn die übereinstimmung der willenserklärungen klar ist, - braucht ein "vertrag" auch nicht schriftlich sein - vgl. bagatellkäufe...
würde mich aber wundern, wenn die gemeinde nicht die bedingungen für den bauplatzerwerb irgendwo öffentlich kundgemacht hätte. meist sind zumindest preis, bauzwang und baubeginn-fristen, grundsttücksflächen, abgaben und die diversen begünstigungen festgeschrieben... und evtl. auch die exit-strategien.

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