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Kaufanbot - Bedingungen

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  •  michail
2.1.2017 0
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Hallo zusammen!

Wir werden sehr wahrscheinlich diese Woche ein Kaufanbot unterschreiben um eine ETW zu kaufen. Die Wohnung kann allerdings erst im 3. Quartal 2017 bezogen werden.

Um uns "maximal" abzusichern, dass in dieser Zeit keine Schäden auftauchen, würden wir das gerne in das Kaufanbot mit hineinnehmen, damit es nacher bei der Vertragserstellung zu keinen Streitigkeiten kommt.

Wie kann sowas formuliert werden? Vielleicht in etwa so?
1. "Bei anfallenden Reparaturen bis zur Übergabe an die Käufer, sind die Kosten von den Verkäufern zu übernehmen"

2. "Beim Unterschreiben des Kaufanbots wurden folgende Mängel festgestellt: .... . Falls bei der Übergabe neue Mängel auftreten oder sich die vorhanden verschlimmert haben, sind die Kosten der Behebung von den Verkäufern zu tragen"


Da die Verkäufer gerade dabei sind ein Haus zu bauen, ist der Übergabetermin natürlich schwammig (3. Quartal 2017). Soll bereits im Kaufanbot der letztmögliche Termin stehen, mit etwaigen Schadensersatzzahlungen falls dieser Termin überschritten wird?

Was mir sonst noch einfällt:
1. Das Kaufanbot ist gültig vorbehaltlich einer frei gewählten und genehmigten Finanzierung
2. Etwaige Möbel o.ä in das Kaufanbot reinnehmen wie Küche, Tisch, Garderobe, Gartenpflanzen emoji
3. Höhe der Maklerprovision
4. Zahlungstermin der Maklerprovision


Was sollten wir noch beachten?


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