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Kaufanbot - Ablehnung durch den Bauträger

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  •  Garox
9.10. - 15.11.2020
5 Antworten | 5 Autoren 5
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Hallo,

wir haben vor 2 Monaten eine Kaufanbot für eine Neubauwohnung eines kleinen Bauträgers unterschrieben und zuletzt noch einmal Druck beim Geschäftsführer bezüglich eines Rabattes per email gemacht. Daraufhin hat er aus der Mail herausgelesen, wir wären mit der Firma oder Wohnung unzufrieden und uns vorgeschlagen die Geschäftsbeziehung aufzulösen, da die Firma das Kaufanbot noch nicht angenommen hat. Von dieser sehr emotional wirkenden Reaktion waren wir sehr überrascht, höchst irritiert und die Firma reagiert auf unsere Versicherung, dass wir sehr zufrieden sind und die Wohnung natürlich weiterhin kaufen wollen ,seit 2 Tagen weder auf Anrufe, SMS oder Nachrichten per mail. Im Vorfeld reagierten diese immer prompt.
Es ist daher im Moment für uns unklar, ob wir die Wohnung überhaupt noch erstehen können, was sehr unangenehm ist, da wir schon vieles in diese Richtung geplant haben und die Unterschrift beim Notar in ein paar Wochen stattgefunden hätte.

Wie seht ihr diese Situation und gibt es eine Möglichkeit gegen eine potentielle Ablehnung vorzugehen?

lg, Peter

  •  BAULEItEr
9.10.2020  (#1)
Ihr habt ja geschrieben dass der Bauträger euer Angebot noch nicht angenommen hat,
daher könnt ihr auch nicht gegen eine Ablehnung vorgehen.
Ein Vertrag kommt erst ab Annahme eines Anbotes zustande.

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  •  alex2
9.10.2020  (#2)
ob er noch einen anderen Interressenten hat?
War bei uns übrigens genauso; ein wenig später hat es dann doch geklappt; würde daher bei deinem Angebot bleiben und abwarten...

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
10.10.2020  (#3)

zitat..
Garox schrieb: Wie seht ihr diese Situation und gibt es eine Möglichkeit gegen eine potentielle Ablehnung vorzugehen?

Nein, weil das Kaufanbot nicht angenommen wurde kann der Bauträger natürlich auch an jemand anderen verkaufen.

zitat..
Garox schrieb: einmal Druck beim Geschäftsführer bezüglich eines Rabattes per email gemacht

Finde ich nicht sehr sinnvoll, sowas per Mail zu machen. Dir fehlt jegliche Kontrolle über die Situation. Und was dann passieren kann, siehst du ja gerade. Eine Verhandlung immer persönlich machen!

Stell dir vor, der GF ist gerade total genervt von einer Baustelle gekommenn, hat dann schon drei lästige Mails beantworten müssen und liest dann dein Mail. Klar dass er dann erstmal emotional reagiert. Kann sich natürlich auch wiedet legen, aber ich würde da erstmal vor weiterer Mailkommunikation absehen und das persönliche Gespräch suchen.


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  •  Garox
10.10.2020  (#4)
Danke für euren Input!
Allen genannten Aspekten kann ich was abgewinnen und daher wird dann nächste Woche um ein Gespräch gebeten werden.

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  •  Gion
15.11.2020  (#5)
Wenn das Kaufanbot unterschrieben ist, ist es zu spät einen Rabatt einzufordern. Ist das Kaufanbot zeitlich begrenzt? Falls nein, schwerer Anfängerfehler. Ansonsten könnt Ihr prüfen (bzw. über einen RA prüfen lassen), ob euer Kaufanbot noch gültig ist.

Bei dem Kaufanbot hättet Ihr einfachen den reduzierten Preis hinschreiben können. 

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