« Baurecht  |

Kauf von Ackerland durch "Nichtlandwirt" [NÖ]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Bugs
  •   Silber-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
13.11. - 19.11.2013
8 Antworten 8
8
Hat jemand von euch bereits Erfahrung mit Kauf von Ackerland als "Nichtlandwirt"?

Bzw einen Tipp wo ich mich über die geltenden Bedingungen/Auflagen dafür erkundigen kann.

Hintergrund ist das ich Interesse an einem Stück Ackerland (für Streuobstwiese und Gemüseanbau) habe aber kein Landwirt bin und es anscheinend Regelungen gibt die einen Verkauf von Agrarfläche an Privatpersonen regelt.
(Irgend ein Ant-Spekulationsdingsbums.)

Kann mich auch noch dumpf daran erinnern das beim Verkauf des Hofes meiner Großeltern an eine Jungfamilie die Genehmigung aufgrund der zugehörigen Ackerfläche von irgend einem Amt genehmigt werden mußte. (Ist aber schon einigge Jährchen her.)

  •  Jepetto
13.11.2013  (#1)
Prinzipiell unterliegt so etwas den Landesgesetzen.
In OÖ muss bei Geschäften mit landwirtschaftlichen Liegenschaften / landwirtschatlichen Grundstücken an "nicht"-Landwirte beim Kaufgeschäft die Grundverkehrskommission zustimmen (Bin mir nicht sicher ob nicht sogar zwischen Landwirt und Landwirt nötig).

Weiters muss der Käufer bei uns als "nicht"-Landwirt glaube ich verpflichtend innerhalb einer gewissen Frist nach dem Kauf einen Kurs samt Prüfung für den landwirtschaftlichen Facharbeiter ablegen.
Einfach mal bei dem für die zuständigen Amt durchklingeln.
Beste Grüße

Ach ja, als Randnotiz von Tante Edit emoji:
Du musst dann als Besitzer eines landwirtschaftlichen Gutes auch einen Sozialversicherungsbeitrag (glaube an die Bauernkammer) quartalsweise abführen. Zahlst dann 2x ein (kannst aber trotzdem nur 1x krank werden emoji )

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des durchblicker-Partnerprogramms.
Hallo Jepetto, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld.
  •  Breitfuss
13.11.2013  (#2)
@Jepetto: -

zitat..
einen Sozialversicherungsbeitrag (glaube an die Bauernkammer) quartalsweise abführen


Nicht an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB)?


1
  •  Jelly
13.11.2013  (#3)
hallo bugs,

in deinem profil steht dass du aus NÖ kommst?! ich nehme an auch der betreffende acker liegt in NÖ?

also ich habe vor ein paar jahren ein grundstück gekauft, das auch als acker genutzt wird.

hier war allerdings gar nichts zusätzliches nötig

klar die SVB meldet sich dann mal und fragt was du so mit der landwirdschaftlichen fläche machst (fragebogen)

da schreibt man dann rein dass man das als streuobstwiese OHNE jegliche kommerziellen hintergedanken betreibt und somit hat sich die sache erledigt

zitat..
Jepetto schrieb: Weiters muss der Käufer bei uns als "nicht"-Landwirt glaube ich verpflichtend innerhalb einer gewissen Frist nach dem Kauf einen Kurs samt Prüfung für den landwirtschaftlichen Facharbeiter ablegen.


das wär ja noch schöner

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo Jelly, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.


  •  nirtak
13.11.2013  (#4)
Also Facharbeiter brauchst du sicher keinen.

Das das ganze über die Agrarbezirksbehörde läuft ist aber richtig.
Der Verkauf der Fläche wird "Ausgehängt", glaub auf der zuständigen Bauernkammer und Gemeinde und so.

Wenn sich ein Landwirt dafür interessiert hat er vor dir das Recht die Fläche zu kaufen.

Quasi Bauernland in Bauernhand.
Das ganze ist aber nicht dazu da privat Personen die einen Gemüsegarten und ein paar Obstbäume haben wollen zu ärgern sondern das Industrielle und so weiter mit den Flächen nicht spekulieren und als Geldanlagen kaufen.
Damit genug Flächen für die tatsächliche Bewirtschaftung vorhanden bleiben.
Eine Info noch: Falls bei dem Acker der Feldweg einmal befestigt wird oder dergleichen. Wirst du als Grundbesitzer auch zur Kasse gebeten.
Ansonsten Daumen hoch für den eigenen Gemüsegarten!
lg

1
  •  Breitfuss
13.11.2013  (#5)
Laut Info von SVB-Insiderin (die aber nicht in diesem Bereich arbeitet, also hierzu nur die Theorie kennt) hängt es vor allem vom Einheitswert des Grundstücks ab, ob du beitragspflichtig bist. Unter 150 Euro Einheitswert nicht versichert, zwischen 150 und 1500 Euro müsstest du Unfallversicherung zahlen (nicht aber Krankenversicherung).

Gilt, wenn du als Landwirt eingestuft wirst, das bist du sobald du mehr anbaust als du selbst verbrauchen kannst.
Mit etwa 15 Obstbäumen z.B. bist du auf alle Fälle schon pflichtversichert.

1
  •  Jepetto
14.11.2013  (#6)
@Breitfuss - ja, SVB meine ich. Ist mir auf die Schnelle nicht eingefallen emoji Dass das Unfall und nicht Krankenversicherung ist, hab ich nicht gewusst. Der Nachbar und ein Freund haben immer von SV gesprochen, darum war ich der Meinung das es so ist.
Ich kenne selbst wirklich ein paar Fälle, wo ein landwirtschaftlicher Kurs (bei dem ich glaube das man mit Facharbeiter abschließt) Bedingung für den Kauf sind (innerhalb einer gewissen Frist nach dem Kauf). Bei 2 Hauskäufen weiß ich es sicher ("Sacherl"), bei der Wiese vom Nachbarn glaube ich wars auch so.

1
  •  sensai
  •   Gold-Award
14.11.2013  (#7)
STMK - gilt das auch für STMK?
gilt das auch, wenn ein Bauer einen kleinen Teil (~1500 m²)
seines Ackers (Gesamt ~ 50tm²) an einen angrenzenden Hausbesitzer verkauft?



1
  •  sensai
  •   Gold-Award
19.11.2013  (#8)
-nochmals meine Frage:
gilt das auch für STMK?

-Verkauf von Ackerland muss ausgeschrieben werden.
-ein anderer Landwirt hat Vorkaufsrechte

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Bauordnung NÖ im Grünland