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Kanalabgabe Gemeindezusammenlegung

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  •  Littlebo
11.1. - 25.1.2016
4 Antworten 4
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Hallo an die Baurechtexperten,

Ich habe heute meinen Kanalabgabe Bescheid bekommen.
Ich habe in der alten Gemeinde mein Bauvorhaben eingereicht, und nach ca 1Jahr in der neuen Gemeinde die Benützungsbewilligung erteilt bekommen.

Nun hat mir Die neue Gemeinde die Vorschreibung für die Kanalabgabe mit dem Einheitssatz der alten Gemeinde vorgeschrieben. Dieser ist aber wesentlich höher (ca 1300,-) als der der neuen Gemeinde.

Hat jemand eine Ahnung welches Datum hier für die Berechnung rechtlich heranzuziehen ist?

Wenn ja würde ich mich über einen Rat sehr freuen emoji

Danke,
Liebe Grüße!
Littlebo

  •  whitesheep
  •   Silber-Award
14.1.2016  (#1)
ab dem zeitpunkt - an dem du deine fertigstellungsanzeige bei der gemeinde eingebracht hast!

so long
sheep

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.1.2016  (#2)

zitat..
ab dem zeitpunkt
an dem du deine fertigstellungsanzeige bei der gemeinde eingebracht hast!

Kann man in diesem speziellen Fall galub ich nicht so sagen.
Es geht hier ja offensichtlich um eine Gemeindezusammenlegung in der Steiermark. Ich denke, dass es dazu rechtliche Rahmenbedingungen geben müsste, die derartige Dinge regeln, nämlich wie wird mit den bisher unterschiedlichen Tarifen und Gebühren der früheren Gemeinden umgegangen.
Kenn mich da in der Steiermark aber nicht wirklich aus, müsste man recherchieren.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.1.2016  (#3)
War gar nicht so schwer zu finden:

In der Steirischen Gemeindeordnung steht: (§11 Abs.2)
.... demnach ist der Regierungskommissär ermächtigt, durch Verordnung anzuordnen, dass die im eigenen Wirkungsbereich erlassenen Verordnungen von Gemeinden, die auf Grund von Gebietsänderungen gemäß §§ 8 oder 10 Abs. 2 nicht mehr bestehen, auch in der neu geschaffenen Gemeinde – allenfalls für ihren bisherigen örtlichen Geltungsbereich – gelten; dabei sind die nach den jeweiligen Verwaltungsvorschriften maßgebenden Verfahrensbestimmungen nicht anzuwenden.

Heißt mit anderen Worten: die neu gebildete Gemeinde konnte mit Verordnung festlegen, dass die alten Verordnungen für das jeweiligen Gebiet auch in der neuen, zusammengelegten Gemeinde weiter gelten (also z.B. der Einheitssatz für die Berechnung der Kanalabgabe).
Musst halt fragen, wei das in deiner neuen Gemeinde geregelt wurde. Könnte vielleicht sogar als Info auf der Homepage der Gemeinde stehen.

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  •  Littlebo
25.1.2016  (#4)
Übergangsverordung - Hallo,

Danke für eure Beiträge.
Es ist in der Tat so, dass es eine Übergangsverordnung gibt, die besagt dass bis eine neue Verordung verfasst wurde (bis zu 7 Jahre haben die dafür Zeit) die bestimmungen der alten Gemeinde gelten...

Schade.

Lg

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