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Kanalabgabe berechnung [OÖ]

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  •  mouli
  •  [OÖ]
  •  [Oberösterreich]
7.12.2011 1
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Bei unserem Rohbau kommt die Gemeinde nun vorbei, damit sie die KAnalabgabegebühren (glaub so heißt das) berechnet.
Was genau wird hier vor Ort angeschaut bzw. was muss man da Beachten..
Manche sagen.. überall wo WAsserleitungen hinführen wird hier zusammengezählt und man zahlt dafür..
Zahlt man da auch für REgenwasser-Leitungen?
Wie sieht es mit den Räumen aus, wo ein Kanal hinführt?Zb. haben wir für den REgenwasseranschluss in der Garage auch einen Abfluss in den Sickerschacht..
Bitte um Info..

  •  mouli
7.12.2011  (#1)
habe nun einen Text gefunden.. - jedoch kann ihn wer ausdeutschen?
§ 3
Bewertungspunktesystem
Für die Berechnung der variablen Gebühr nach Bewertungspunkten
gelten folgende Werte, die je nach Zutreffen – einzeln oder nebeneinander
– anzuwenden sind:
1) Bei häuslichen Abwässern:
a) Je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage 1 BP
Die Bemessungsgrundlage bildet bei eingeschossiger Bebauung
die Quadratmeteranzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschossiger
Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen
Geschosse jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder
mittelbaren Anschluss an das öffentliche Kanalnetz aufweisen.
Bei der Berechnung ist auf die volle Quadratmeterzahl aufzurunden.
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Kellergeschosse werden, unabhängig von der Art der Benützung,
nur im Ausmaß von 50 % ihrer Gesamtfläche berücksichtigt.
Sämtliche Einstellräume und Garagen, auch Freistehende, werden
ebenfalls nur im Ausmaß von 50 % ihrer Gesamtfläche berücksichtigt.
Wintergärten, Saunas, Hallen- und Freibäder werden der Bemessungsgrundlage
voll zugeschlagen, egal in welchem Geschoss
sie sich befinden.
Balkone, Loggia´s und Terrassen werden zur Bemessungsgrundlage
nicht hinzugerechnet.

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