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kamin ist in stmk vorgeschrieben...

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  •  häuslbauer

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...eingereicht haben wir ihn, machen wollen wir ja keinen....
gibt es in der stmk schon ein haus ohne kamin? welche rechtlichen schritte sind zu erwarten?
können wir unser haus ohne kamin "nacheinreichen"?

wie sieht es im übrigen österreich aus? ich habe von einem passivhaus ohne kamin in wien gehört.

  •  tclm
14.1.2004  (#1)
passivhaus ohne kamin - haben in oö ein passivhaus ohne kamin errichtet (so wie viele andere auch). die berufsgenossenschaft der rauchfangkehrer schimpft zwar wie die spatzen am dach, es sollte aber noch heuer eine baunovelle kommen, die endlich berücksichtigt, daß es auch ohne kamin geht!

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  •  Horst
14.1.2004  (#2)
Nö-Bauordnung - ich glaube das man lt. Katastrophenschutzgesetz zumindest einen Schornstein braucht, was ich gefunden habe ist ein Auszug aus der Nö-Bauordnung:


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  •  Horst
14.1.2004  (#3)
Nö-Bauordnung - "Aufenthaltsräume müssen, soweit es nach ihrem Verwendungszweck erforderlich ist, beheizt werden können.
Sie müssen mit einem Schornsteinanschluß ausgestattet sein.
Es darf davon abgesehen werden, wenn auf andere Art für eine ausreichende ortsfeste Beheizung vorgesorgt ist. In diesen Fällen,ausgenommen Hochhäuser, muß jede Wohnung mit einemSchornsteinanschluß so ausgestattet sein, dass mindestens ein Aufenthaltsraum beheizbar ist."



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  •  stg
14.1.2004  (#4)
Novelle der NÖ Bauordnung - @Horst: In NÖ ist jetzt auch möglich bei einer Energiekennzahl von <=15 (Passivhausstandard) auf den Kamin zu verzichten. Das Formular liegt am Land auf.

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  •  bm
15.1.2004  (#5)
kamin ist vorschrift - in der stmk ist ein kamin pro haus vorschrift (ST BAUG 1995).
folgen ohne kamin: man bekommt keine benutzungsbewilligung.
im leibnitzer raum gibt es ein passivhaus ohne kamin, allerdings auch ohne benutzungsbewilligung.

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  •  sunbike
20.1.2004  (#6)
§ 116 Ausnahmen -

Stmk.BauG 1995 mit Novellen bis LGBl. 33/2002, Auszug:

(1) Die Behörde hat im Bewilligungsverfahren Ausnahmen von bautechnischen Vorschriften zuzulassen, wenn
1. der Zweck des bautechnischen Erfordernisses, auf das sich die Ausnahme bezieht, dauerhaft und gleichwertig erfüllt wird oder
2. ...

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