|
|
||
Ich bin mir nicht sicher, ob nicht die Strangentlüftung den vollen Querschnitt haben muss. Wird aber wahrscheinlich keinen Einfluss auf die Wirksamkeit haben. Ich habe so einen ähnlichen Fall bei uns gehabt. Den Weg für Flüssigkeiten und Feststoffe würde ich möglichst direkt bauen und die Strangentlüftung davon abzweigen. Edit: Ein besseres Foto hab ich leider grad nicht, aber so hab ichs umgesetzt: ![]() |
||
|
||
Danke für deine Einschätzung, wir haben Probleme mit Verstopfungen bei diesem WC. Ich persönlich bin der Meinung es liegt an der karussellartigen Rohrführung, bin aber kein Fachmann. Der Installateur weigert sich jedoch es zu sanieren und beruft sich auf eine normgerechte Installation. Freue mich über weitere Antworten! Danke! ![]() |
||
|
||
Optimal ist die Rohrführung nicht in @ Holzbau2022 Fall, 67 ° nur im Notfall. Die Norm ist es so natürlich nicht, kann dir aber nicht sagen ob es so komplett raus fällt. In so engen WC vorwänden muss der Ablauf schon Richtig eng in der Wandecke liegen und nicht schon fast im WC Bereich. Es recht sich immer wenn schon die Vorarbeit nicht passt |
||
|
||
|
||
Danke, gibt's a Möglichkeit zu prüfen ob eine Umsetzung mit 45 Grad Bögen möglich ist oder ob sich das aufgrund der Lage einfach nicht ausgeht? Danke! |
||
|
||
Entweder ausprobieren oder genau nachmessen und virtuell ausprobieren. Aber ernsthaft, wenn du nicht auf Streit aus bist, lass es bleiben. Ohne einen SV wirst du da nicht weiterkommen, wenn sich der Insti querlegt. Ich würde meinen Stolz runterschlucken und die Sache selber in die Hand nehmen. Rein nach Augenmaß von dem Foto her würde ich direkt runtergehen und nicht rüber und wieder zurück. Bei der Strangentlüftung sind 100 Bögen egal, aber gerade beim Klo würde ich da so weit wie möglich reduzieren. |
||
|
||
Das war auch der erste Gedanke, jedoch hat mir mein Installateur mitgeteilt, dass ich sämtliche Gewährleistungsansprüche verliere wenn wir etwas verändern. |
||
|
||
Immer das gleiche... Du hast natürlich keine Gewährleistung auf das was du machst. Für alles andere muss er weiterhin geradestehen. Da gibt ihm das Gesetz keinen Ausweg. Den Status quo hast du ja hier öffentlich mit Zeitstempel dokumentiert, insofern ist der Nachweis auch einfach. |
||
|
||
Sonst kann man ihn auch mal fragen ob er das eventuell mit der Innung weiter diskutieren will... |
||
|
||
Hier ein paar Normen zum Thema. https://www.geberit.at/_assets/local-media/unterlagen/leitffaeden-kompetenz/geberit-leitfaden-abwasser-web.pdf https://www.heinze.de/m2/52/62052/pdf/36/15230736px595x842.pdf Ist zwar jetzt auf Deutschland bezogen, aber die Einzelhauptlüftung muss den Querschnitt der Falleitzng aufweisen. Somi DN75 für eine Strangentlüftung für ein DN110 Fallrohr geht schon mal gar nicht. Hier noch von Poloplast https://www.poloplast.com/fileadmin/downloads/downloads_gesamt/Gebaudeentwasserung_POLO-KAL/Verlegeleitfaden_Entwaesserung_OEsterreich_02_2018.pdf Gibt es eine Fallleitung? oder ist das Haus ein Bungalow? Ohne Fallleitung wären DN75 erlaubt. |
||
|
||
Danke für dein Input berhan, es ist tatsächlich ein Bungalow. Ich habe es nur "Fallleitung" genannt. (Siehe Skizze erster Post) |
Beitrag schreiben oder Werbung ausblenden?
Einloggen
Kostenlos registrieren [Mehr Infos]