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Innenumbau starten während ich auf Baugenemigung warte?

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  •  renovierheld
28.2. - 29.2.2024
12 Antworten | 10 Autoren 12
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Bin nach erfolgloser Google-Suche auf dieses Forum gestoßen, vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen?

Ich plane die thermische Sanierung eines Hauses und mache in dem Zuge auch einen Innenumbau (Modernisierung Elektrik, Fußbodenheizung, Fenstertausch, ...).

Auf Grund der Fassaden- und Dachdämmung war seitens der Behörde ein Bauansuchen nötig, das nun schon seit mehre Monaten läuft und deutlich länger zu dauern scheint, als mir ursprünglich kommuniziert wurde. Ein Zeithorizont ist auf mehrfache Nachfrage (immer noch) nicht abschätzbar, genausowenig die Info, ob eine Bauverhandlung nötig sein wird, weil alles erst "angeschaut werden" muss oder jemand "noch keine Zeit" hatte oder "nicht zuständig" ist emoji

Ich habe mich auf die ursprüngliche Aussage von zwei bis drei Monate Wartezeit verlassen und natürlich in der Zwischenzeit schon sämtliche Firmen fixiert, die jetzt darauf warten, starten zu können. Bin ich natürlich selber schuld, aber das hilft mir nicht weiter emoji

Nun zur Frage - Weiß jemand, wie die rechtliche Lage ist, wenn man mit dem Innenumbau startet, obwohl das Ansuchen noch läuft?

Seitens der Baufirma und auch meines Architekten heißt es, dass das problemlos ginge, weil ja dort nichts behördlich relevantes verändert wird. Solange Fassade und Dach nicht angegriffen wird, sollte das passen. Bin mir aber nicht, sicher ob ich mich auf diese Aussage verlassen kann/will.

Weiß jemand, ob und wie hier die rechtliche Lage ist?

Vielen Dank! emoji

  •  rocko567
28.2.2024  (#1)
ich kenn leute, die haben umgebaut/aufgestockt und waren mit dem ganzen spaß fast fertig, als die baugenehmigung eingetroffen ist...
soll  heißen: leg los!

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  •  MinusPol
28.2.2024  (#2)
@rocko567
Das kommt mir sowas von bekannt vor..........🤭

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  •  rocko567
28.2.2024  (#3)
dann 'kenne' ich jetzt einen mehr 🤣

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  •  Nutria81
28.2.2024  (#4)
Naja beim Fenstertausch brauchst ja den Fassadenanschluss. Den würde ich nur vorziehen wenn das professionell koordiniert und geplant ist.

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  •  thohem
28.2.2024  (#5)
Kommt drauf an was genau du machen willst und was genau im Ansuchen steht. 

Aber wie immer gilt: wo kein Kläger, da kein Richter 

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  •  Kirimoar
28.2.2024  (#6)
Einfach alles umbauen und nichts abwarten würde ich mich nicht trauen - wenns blöd kommt kenn ich auch Geschichten, wo das dann eher anders ausging als von meinen Vorrednern geschildert. Wäre jedenfalls ein unnötiges Risiko in meinen Augen.

Solange du aber Außen nichts änderst, hättest du ja sowieso nie ein Bauansuchen gebraucht- also kannst du meiner Meinung nach mit dem Innenausbau ohne Probleme loslegen, da dieser ja bewilligungsfrei ist. Bin natürlich kein Experte, aber das müsste denke ich auch die rechtliche Lage sein.

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  •  renovierheld
28.2.2024  (#7)
Vielen Dank für die flotten Antworten emoji

@thohem 
Im Ansuchen steht sowohl die "Thermische Sanierung" (Fassade, Kellerdecke, Dach) als auch der "Innenumbau" (Fenstertausch, Heizung Neu) und zusätzlich PV-Anlage.

Machen würde ich voerst halt alles (Estrich, FBH, Elektik, neue Zwischenmauer, Kellerdämmung, ...), was außen nicht unmittelbar sichtbar ist.


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  •  saerdna80
  •   Bronze-Award
28.2.2024  (#8)
Hats da nicht mal jemanden gegeben, der immer gefragt hat: welches Bundesland? 😬

Dann weiß man mal welche Bauordnung überhaupt zuständig ist und kann dort auch nachsehen was man bewilligen lassen muss usw...

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  •  alv123
  •   Bronze-Award
28.2.2024  (#9)
Also in Wien musst du Innenumbauten auch bewilligen lassen - theoretisch.

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  •  renovierheld
29.2.2024  (#10)
@saerdna80 
Bin im heiligen Land Tirol emoji

@Kirimoar 
Danke für deine Einschätzung, deckt sich mit den Infos, die auch auch erhalten habe.

Laut Bauordnung ist - meiner Recherche nach - alles ohne Genemigung erlaubt, was ich vorziehen würde.

Werde also einfach innen starten.


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  •  Amateure
29.2.2024  (#11)
Gibt es bei euch keine Fristen für die Behörde? 

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  •  Melmar
  •   Bronze-Award
29.2.2024  (#12)

zitat..
Amateure schrieb: Gibt es bei euch keine Fristen für die Behörde?

Hier wird das Verwaltungsverfahrensgesetz greifen. 6 Monate Zeit für die Abwicklung seitens der Behörde.


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