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Immobilienertragssteuer mal wieder ...

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
16.11.2016
8 Antworten 8
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Das EFH ist ca. 60 Jahr alt. Ein entgeltlicher Verkauf hat bislang vermutlich nie stattgefunden.

• 50% der Immobilie wurden im Jahr 2000 an Person X geschenkt
• Die übrigen 50% wurden im Jahr 2009 an X geschenkt

X möchte diese Immobilie verkaufen ... momentan ist sie/er der Meinung dass dafür 4,2% des Verkaufspreises an Immoertragssteuer fällig werden.

Nebeninfos:
- X hat KEINE nennenswerten Investionen dort getätigt
- X hat in den letzten ca. 15 Jahren dort KEINEN Wohnsitz
- X hat einen Einkommenssteuersatz höher als 30%

Gibt es abweichende (weniger/mehr) Meinungen zu den "4,2% vom Verkaufspreis"?

Bevor geraten wird dass man einen Anwalt/Notar befragen soll: Ernüchternderweise herrscht dort auch kein Wissensüberschuß ...

  •  wosishi
16.11.2016  (#1)
Meiner Erfahrung nach sind Anwälte/Notare nur selten besonders am Steuerrecht interessiert und haben daher in dem Bereich eher nicht ihre Stärken. Wäre also eine Frage für den Steuerberater.

Mein Senf dazu: Wenn bislang keine entgeltlichen Verkäufe stattfanden wird es sich um Altvermögen handeln - zum 31.3.2012 sollte nichts mehr steuerverfangen gewesen sein. Entsprechend käme ich auch auf die 4,2%.
Theoretisch könnte man dennoch die Veranlagungsoption prüfen (zB, wenn die relevanten Anschaffungskosten sehr hoch waren oder der Verkaufserlös sehr niedrig sein wird - das könnte den höheren Grenzsteuersatz kompensieren; in diesem Fall könnte man lt. EStR auch Grund/Boden und Gebäude getrennt betrachten) - ist aber wahrscheinlich alles fürn Hugo.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
16.11.2016  (#2)
4,2% sind es. War bei meinem Deal dasselbe vor 2 Jahren. Da waren es aber noch 3,5 %. Geerbt, vorher waren es nur unentgeltliche Übertragungen.


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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
16.11.2016  (#3)
@wosishi - Ja, die sehen sich eher als Steuerverwalter denn als Steuersparer emoji

Man möchte halt ned extra zum StB, und dort nochmals ein paar hunderter abdrücken, wenn wahrscheinlich eher wieder das selbe rauskommt.
Vor allem weil es ja auch "nur" um ein paar Tausender Steuer geht (alte sanierungsbedürftige Immo, deshalb relativ niedriger VK).

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  •  wosishi
16.11.2016  (#4)
So lange es bei der normalen Version (keine Veranlagung) bleibt, verstehe ich Deinen Ansatz mit dem StB sehr gut. Ich denke, dass hier die 4,2% recht sicher sind. Wundert mich ein bisschen, dass Notar/Anwalt nicht hilfreich sein konnten, zumal Dein Fall nicht sonderlich komplex klingt.
Aus einer kürzlich gemachten Erfahrung mit einem Notar kann ich noch sagen, dass man die vorgeschriebenen Steuerbeträge durchaus kritisch hinterfragen sollte bevor man sie entrichtet. In meinem Fall ist er bei der GrESt doch um einige hundert Euro am Ziel vorbeigeschrammt (in die falsche Richtung natürlich).


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
16.11.2016  (#5)

zitat..
ildefonso schrieb: Vor allem weil es ja auch "nur" um ein paar Tausender Steuer geht (alte sanierungsbedürftige Immo, deshalb relativ niedriger VK).


Detto, dasselbe! Bin vorher auch von einer weit höheren Steuer ausgegangen! Aber beim Verkauf hat der Treuhänder gleich gesagt, soweit er das auf die Schnelle sieht, darf da nur 3,5% Steuer sein! Er gibt das aber ohnehin einem Stb zum anschauen. So war es auch dann, 3,5 % waren es dann, hatte dabei nichts zu tun. Treuhänder hat die Steuer vom VK gleich einbehalten und dem FA überwiesen. Und wie eh schon geschrieben wurde, am Finanzamt wirst du nicht mit Wissen angereichert! Da kennen sich die Meisten selber nicht aus, wie die Immosteuer berechnet wird!

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  •  rk515
  •   Gold-Award
16.11.2016  (#6)
Bin recht gut davon überzeugt, dass es bei den 4,2 % bleibt.
Grund dafür ist mMn das Datum der Schenkung vor 2012

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  •  luba
16.11.2016  (#7)
... da wäre auch wieder meine Frage zur Immo Steuer.
Die hälfte meines Elternhauses als Pflichtteil von meinem Vater geerbt. die Zweite Hälfte muss ich von meiner Mutter kaufen, da sie besachwaltert ist.
Wie würde das im Falle eines Verkaufes aussehen? Kennt sich da jemand aus?

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  •  wosishi
16.11.2016  (#8)

zitat..
rk515 schrieb: Grund dafür ist mMn das Datum der Schenkung vor 2012


Ich glaube, das Datum der Schenkung spielt keine Rolle. Ich würde meinen, die Schenkung ist - auch wenn sie nach 2012 passiert - ein unentgeltlicher Vorgang und daher unbeachtlich. Vielmehr sollte ausschlaggebend sein, dass der letzte entgeltliche Erwerb vor dem 31.3.2012 lag.

zitat..
luba schrieb: ... da wäre auch wieder meine Frage zur Immo Steuer.
Die hälfte meines Elternhauses als Pflichtteil von meinem Vater geerbt. die Zweite Hälfte muss ich von meiner Mutter kaufen, da sie besachwaltert ist.
Wie würde das im Falle eines Verkaufes aussehen? Kennt sich da jemand aus?


Ich habe Deinen Sachverhalt gestern schon gelesen. Ist aus meiner Sicht weitaus komplexer. Es wäre in diesem Fall jedenfalls empfehlenswert einen Steuerberater zu konsultieren. Die Antworten, die Du hier serviert bekommst sind eher als Meinungen zu sehen.

Beim jenem Anteil, den Du geerbt hast gehe ich davon aus, dass die normale Regelung bezüglich Altvermögen anwendbar sein wird (4,2% oder Veranlagungsoption).
Beim Anteil von der Mutter wird's wohl komplizierter. Wie soll die Übertragung des Anteils an Dich vollzogen werden? Normaler Kaufvertrag oder ist das Ganze noch Teil des Verlassenschaftsverfahrens? Wenn als normaler Kaufvertrag außerhalb des Verlassenschaftsverfahrens, dann gehe ich davon aus, dass es als entgeltlicher Vorgang einzustufen sein wird und die normale Regelung für Neuvermögen zur Anwendung kommt.

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