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Immo Kauf/Verkauf zwischen Geschwistern

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  •  DeletedUser002
  •   Silber-Award
16.8. - 24.8.2015
8 Antworten 8
8
Hi !

Gibt es hier "Schleichwege" um den Steuer-§ auszuweichen?
Oder ist ein Immo-Deal zwischen Geschwistern gleichzusetzen mit jedermanns Hauskauf?

Ich weiß eh, dass jeder Notar den offiziellen Ablauf kennt.
Aber gibt es auch professionelle Spezialisten, welche einen solchen Kaufvertrag steuerschonend, aber doch noch an der Grenze zum Legalen erstellen können?

Über Tipps würd ich mich freuen!

Es handelt sich um ein Haus unserer Eltern, welches 2013 an meinen Bruder überschrieben/geschenkt wurde.
Und jetzt würde er gerne mir das Haus im Tausch gegen EUR 70000,- übergeben.
Er benötigt die Kohle für den Kauf seines neuen Hauses.

Wie kommt mein Bruder um die Einkommenssteuer von 25% (lt. neuem Immo-Gesetz von 2012) des Kaufpreises herum?

lg Martin

  •  Fernmelder
18.8.2015  (#1)
Du wirst um einen Termin beim Notar nicht herum kommen, der sollte eigentlich wissen welche Möglichkeiten gibt.

Die Grunderwerbssteuer ist für dich auf jeden Fall fällig - vielleicht geht was mit Schenkungen, die sind innerhalb der Familie steuerfrei.

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/79/Seite.794070.html#ZusaetzlicheInformationen


2015/20150818961375.JPG

Im Text geht es aber nur darum, dass ab einemn Betrag von € 50.000,- eine Anzeigepflicht besteht!



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  •  DeletedUser002
  •   Silber-Award
19.8.2015  (#2)
Hi!

@Fernmelder:

Grunderwerbssteuer ja, aber von welchem Preis?
Vom gemeinen Wert (="Verkehrswert") ?
Oder vom tatsächlichen Kaufpreis ?
(Ich bekomme aus verschiedenen Gründen das Haus ziemlich günstig)

Wir waren nun bei 2 Spezialisten: Steuerberater für Immo und Rechtsanwalt für Immo bzw. familieninterne Schenkungen.

So ganz eindeutig war die Sache für die 2 Experten auch nicht zu lösen; es blieben einige Fragen offen bzw. muss tiefer recherchiert werden.
Auch, weil sich "alle 6 Monate" die Gesetze ändern.
So ist z.B. die Grunderwerbssteuer in unserem Fall für 2015 und 2016 verschieden.

Nächste Woche noch ein Termin bei einem Notar, welcher (Zitat der Sekretärin) "ein Spezialist ist".
Na, schaun wir mal...

Wie sieht es eigentlich aus, die Schenkung der Eltern an den Bruder innerhalb von 3 Jahren rückgängig zu machen?

zitat..
Zitat help.gv.at :

Rückerstattung der Grunderwerbsteuer
Eine Rückerstattung oder Nichtfestsetzung der Grunderwerbsteuer kommt in Betracht, wenn:

der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit der Entstehung der Steuerschuld durch Vereinbarung, durch Ausübung eines vorbehaltenen Rücktrittsrechtes oder eines Wiederkaufsrechtes rückgängig gemacht wird.


Auf den BMF- und help.gv.at-Seiten im Netz stehen ja viele Dinge...allein: Ich kann sie leider nicht verstehen/interpretieren.
Blöd.
Mein guter Freund, ein Bezirksrichter, ist im Sommerurlaub...
Und mein "Wald- und Wiesen"-Anwalt hat in dieser Causa leider eher wenig Ahnung.

So long, ich bin wenigsten froh, dass wir Geschwister uns verstehen und nicht ähnliche Wickel haben wie hier im Neben-Thread.
Zumindest bis jetzt...emoji

EDIT: Übrigens sehe ich hier im Thread nur 2 Antworten, obwohl in der Themenübersicht die Anzahl 3 steht.
Ich bilde mir ein, gestern war da noch eine andere Antwort von einem anderen user...
egal.

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  •  Fernmelder
19.8.2015  (#3)

zitat..
DeletedUser002 schrieb: Grunderwerbssteuer ja, aber von welchem Preis?
Vom gemeinen Wert (="Verkehrswert") ?
Oder vom tatsächlichen Kaufpreis ?


zitat..
DeletedUser002 schrieb: So ist z.B. die Grunderwerbssteuer in unserem Fall für 2015 und 2016 verschieden.


Ich zahle heuer noch vom 3fachen Einheitswert - ab 1.1.2016 wird ja glaube ich lt. Steuerreform der Verkehrswert heran gezogen?

Ich kann dir leider nur die spärlichen Infos geben die mich betroffen haben.



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  •  talamestra
  •   Bronze-Award
19.8.2015  (#4)
ja heuer ist es noch 2% vom 3fachen Einheitswert, nächstes jahr sind es 0,5% vom Verkehrswert.
ich würde dir einen Anwalt ans Herz legen - wenn ich nach den Tipps meines Notars gegangen wäre, wäre ich voll ins Messer gelaufen...


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  •  DeletedUser002
  •   Silber-Award
23.8.2015  (#5)

zitat..
talamestra schrieb: 2% vom 3fachen Einheitswert


Wirklich?
Und die Grundbucheintragungsgebühr?
Vom Verkehrswert oder vom Kaufpreis?
EDIT: Ich glaube verstanden zu haben, dass die 2% nicht unter Geschwistern gilt, nur Eltern/Kinder.

Hmmm...meine Experten hatten leider nicht davon gesprochen.
Die meinten: "3,5% vom Verkehrswert".

Bestätigt wieder einmal meine (ewige) Meinung:
"Vertraue NIE jemanden, der etwas beruflich macht, um Geld damit zu verdienen...da kommt immer Mist hinten raus..."

Nächster Termin am Mittwoch; Notar...schaun wir mal...



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  •  talamestra
  •   Bronze-Award
24.8.2015  (#6)
also soweit mein notar mir das verklickert hat geht beides von dem einheitswert...

in help.gv steht folgendes:

Der Wert des Rechts für die Eintragung des Eigentumsrechts und des Baurechts wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr üblicherweise zu erzielen wäre (= Verkehrswert).
Dies ist bei Kaufverträgen in der Regel der Kaufpreis. Begünstigt sind jedoch

•Rechtsgeschäfte im erweiterten Familienkreis, wie z.B. Übertragung eines Grundstücks an die Ehegattin/den Ehegatten, die eingetragene Partnerin/den eingetragenen Partner, die Lebensgefährtin/den Lebensgefährten, sofern die Lebensgefährtinnen/Lebensgefährten einen gemeinsamen Wohnsitz haben oder hatten, an Geschwister, Nichten und Neffen, etc. und

•bestimmte gesellschaftsrechtliche Vorgänge zur Änderung von Unternehmensstrukturen, z.B. Übertragung eines Grundstücks aufgrund einer Verschmelzung.

Für diese Fälle bemisst sich die Eintragungsgebühr mindestens nach dem Dreifachen des Einheitswerts, höchstens aber nach einem Drittel des Verkehrswerts.


ob das aber auch zw. geschwistern gilt trau ich mich nicht zu sagen, verstehe aber den text so, dass es so sein müsste ... bei mir wars ja mutter - schwiegersohn

lg

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  •  DeletedUser002
  •   Silber-Award
24.8.2015  (#7)

zitat..
talamestra schrieb: Für diese Fälle bemisst sich die Eintragungsgebühr mindestens nach dem Dreifachen des Einheitswerts, höchstens aber nach einem Drittel des Verkehrswerts.


Grundbucheintragungsgebühr in Höhe von 1,1% vom 3-fach-Einheitswert: Ja, das war bei der Schenkung der Eltern an meinen Bruder 2013 auch so.

Die damalige 2%-Grunderwerbssteuer allerdings wurde nicht vom 3-fachen Einheitswert, sondern von einem anderen (für uns unbekannten) Wert errechnet.
Dieser Wert der Immobilie berücksichtigte das Wohnrecht unserer Eltern und war somit weit unter dem Verkehrswert.
Er betrug knapp das Doppelte des 3-fachen Einheitswertes.

Wie gesagt, der Mittwoch-Termin beim Notar wird hoffentlich Licht ins Dunkle bringen...
Das ist auch der gleiche Notar wie 2013 bei der Schenkung.

Anmerkung:
So ganz habe ich das Steuergesetz betreffend "Familien-Verband" noch nicht durchschaut:

- Manchmal wird von Steuererleichterung vom Ur-Urgroßvater oben bis hinunter zu den Ur-Urenkeln gesprochen, also nur die vertikale Linie im Stammbaum, nicht die horizontale innerhalb einer Generation (zw. Geschwistern z.B. oder auch Cousins). Ausgenommen Ehe-bzw. Lebenspartner.

- Manchmal jedoch, siehe @talamestra, auch die horizontalen Linien im Stammbaum.

Puhhh....kompliziert....


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