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Hypo Wohnbauanleihen als ETF-Alternative?

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  •  TiM
  •   Gold-Award
20.6. - 23.6.2021
9 Antworten | 4 Autoren 9
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Hallo,
ich wollte mal fragen wie ihr Wohnbauanleihen als langfristige Sparform seht, insbes als Alternative zu ETFs. Ertrag am Ende der Laufzeit  wäre bekannt, Auszahlung ist KEST-frei, allerdings besteht ein (wenn auch geringes) Emittentenrisiko. Bin gespannt auf eure Meinungen. 

  •  Equity
  •   Bronze-Award
20.6.2021  (#1)
Wohnbauanleihen sind in erster Linie eine Möglichkeit den Gewinnfreibetrag auszunutzen (für selbstständige), sonst ist in erster Linie der negative Realertrag fix (und die erspare KESt überschaubar). Geht es nur darum ESt zu sparen bei möglichst geringen Risiko, dann kann das eine gute Wahl sein.

Mit was für einen ETF willst Du vergleichen? Was ist das Ziel der Anlage? Mit den hier meist gemeinten Aktien-ETFs hat eine Wohnbauanleihe schlicht nichts gemeinsam.

Wenn man mit einem Anleihen-ETF (mit zumindest investmentgrade Anleihen) vergleicht, wird man in ähnlichen (negativen) Renditebereichen (und auch Risikobereich) unterwegs sein. Die Wohnbauanleihe ist dazu noch unflexibel (hat dafür aber dafür kein Kursrisiko wenn man bis zum Schluss hält), da braucht es schonen einen Grund (eben z.B. den Gewinnfreibetrag?) warum man überhaupt auf die Idee kommt (trifft aber auch auf Anleihen-ETFs mit vergleichbarer Sicherheit zu).

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  •  TiM
  •   Gold-Award
21.6.2021  (#2)
Danke für die Einsätzung. Das war eigentlich genau der Hintergrund meiner Frage, ich habe die Wohnbauanleihen noch wegen dem Gewinnfreibetrag, könnte sie aber schon verkaufen und überlege deshalb diese aufzugeben. Eine von den Anleihen hätte 3% (KESt-frei), läuft aber noch bis 2030, die anderen sind ohnehin niedriger verzinst. Laufender Ertrag durch Ausschüttungen zusätzlich knapp 1% pro Jahr.

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
21.6.2021  (#3)
Dann würde ich diese behalten, sofern du nichts anderes mit dem Geld vorhast.

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  •  Equity
  •   Bronze-Award
21.6.2021  (#4)
Wirst Du den Gewinnfreibetrag aktuell (und den Folgejahren) komplett ausschöpfen? Wenn nicht, dann ist es (vermutlich) sinnvoll den Altbestand nach 4 Jahren aufzulösen und dafür jedes Jahr den maximalen Gewinnfreibetrag durch Neuanlage mitzunehmen, das wird (fast) immer lohnen.

Ob man darüber hinaus behält (oder neu/zusätzlich anlegt), kommt auf die konkrete Situation an und da würde ich mir keinen pauschalen Ratschlag zutrauen, ins besondere wenn die konkrete Anleihen unbekannt ist und zumindest mir nicht klar ist, was die Rendite und was der Zinssatz ist? Eine Rendite von 3% bei einem Zinssatz von 1% geht sich aktuell zumindest mal nicht aus, andersrum schon eher. Die KESt-Befreiung alleine wäre für mich jedenfalls noch kein ausreichendes Argument, allerdings macht ein hoher (historischer) Zinssatz (KESt-Befreiung auf Zinsen, aber nicht auf Kurzsgewinne) halten u.u. zumindest attraktiver.

Mit Aktien-ETFs hat es aber immer noch nix zu tun, die Alternative wären eben Anleihen oder sonstige (ziemlich) sichere Anlagen (wie z.B. Festgeld). 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
23.6.2021  (#5)

zitat..
Equity schrieb: Wirst Du den Gewinnfreibetrag aktuell (und den Folgejahren) komplett ausschöpfen? Wenn nicht, dann ist es (vermutlich) sinnvoll den Altbestand nach 4 Jahren aufzulösen und dafür jedes Jahr den maximalen Gewinnfreibetrag durch Neuanlage mitzunehmen, das wird (fast) immer lohnen.

Den Gewinnfreibetrag sollte man jedes Jahr in dementsprechende gewinnfreibetragswürdige Wertpapiere stecken. Einen Maximalbetrag gibt es nicht, der Grundfreibetrag iHv. 3.900 € ist pauschaliert, danach je nach Gewinn gestaffelt.
Somit ist der bestehende GfB nicht von einer erneuten Veranlagung im aktuellen Jahr abhängig, da der Grundfreibetrag und der gewinnabhänigige Gewinnfreibetrag ja jedes Jahr neu bemessen wird - und zusteht.

Sollte der TE eine "alte" gutverzinste Wohnbauanleihe mit 3% Kest-frei haben, würde ich mir diese behalten. Das Emittentenrisiko sollte sehr überschaubar sein und im Sinne eines diversifizierten Portfolios eine gute Beimischung.

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  •  Equity
  •   Bronze-Award
23.6.2021  (#6)
Einen Maximalbetrag gibt es sehr wohl (siehe https://www.jusline.at/gesetz/estg/paragraf/10 ), der ist aber mit 41.450 Euro relativ hoch und wird von EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] etc in der Regel nicht erreicht werden. Gemeint war aber auch nur, dass das halten nicht lohnt wenn es gleichzeitig nicht möglich ist den neuen Gewinnfreibetrag auszuschöpfen (weil der Gewinn ausgeschüttet werden soll). Dann ist auflösen nach der Behaltefrist (und ausnutzen des neuen Freibetrages) besser.

Die alte Anleihe mit 3% Verzinsung kann aktuell deutllich über Nennwert verkauft werden, d.h. wenn es um halten oder verkaufen geht, geht es eben nicht um die nominelle Verzinsung, sondern um die aktuelle Rendite (siehe z.B. hier https://www.bondguide.de/grundlagen/kupon-und-rendite/ ). Einzig der KESt-Vorteil geht beim vorzeitigen Verkauf verloren, aber die historische höhere Verzinszung kann man bei einer Anleihe auch gleich realsieren, dafür muss man sich nicht bis zur Fälligkeit halten. Eine KESt-freie sichere Anlage mit 3% Rendite würde ich natürlich weiter halten, aber das scheint hier nicht der Fall zu sein und wäre nur dann möglich, wenn es eben keinen Sekundärmarkt gibt (z.B. bei Festgeld).


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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
23.6.2021  (#7)
Mit dem Maximal-Betrag habe ich falsch geschrieben, ich meinte natürlich, dass dieser von einer EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde] nicht erreicht werden kann (vielleicht in Ausnahmefällen).

Die Anleihe kann ja innerhalb der Laufzeit jederzeit verkauft werden (bis 2030).


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  •  energiesparhaus
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23.6.2021  (#8)
@Equity : Danke für die guten Hinweise, hilft mir schon bei meinen Überlegungen. Die 3%-Anleihe habe ich allerdings eh über dem Nennwert gekauft und sie ist derzeit sogar im Minus. Ich kann also vermutlich ohnehin keine Kursgewinne erwarten sondern nur die vereinbarte Verzinsung vom Basiswert...

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  •  Equity
  •   Bronze-Award
23.6.2021  (#9)
Wenn die Anleihe im Minus ist, können die Verluste auch mit etwaigen Gewinnen aus anderen Wertpapieren (im selben Jahr) ausgelichen werden und somit auch bei Verkauf die KESt senken. Nur zur Vollständigkeit für die Überlegung.

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