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Hühnerstall im Glf [NÖ]

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  •  Stoffal02
  •   Silber-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
1.2. - 9.2.2024
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo

Ich suche nun schon eine Zeit lang, nur finde ich nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage.

Darf ich im Glf (Grünland Land- und Forstwirtschaft) einen Hühnerstall errichten? Wenn ja: Wie groß und muss ich dafür eine Bauanzeige machen?

Ich habe irgendwie soetwas wie kleiner 10m2 im Kopf, weiß aber nicht wo ich das her habe und ob das überhaupt stimmt. 

LG Stoffal

  •  Krautla
1.2.2024  (#1)
Gem. NÖ ROG § 20 gilt für GlF: "Auf diesen ist die Errichtung und Abänderung von Bauwerken für die Ausübung der Land- und Forstwirtschaft einschließlich deren Nebengewerbe im Sinne der Gewerbeordnung 1994 zulässig"

Vonseiten der Bauordnung gibt es 3 Varianten:
  • Bewilligungspflichtiges Bauwerk
  • Bewilligungspflichtiges Bauwerk mit max 10 m²/ 3 m höhe nach § 18 Abs. 1a Z1
  • Anzeigepflichtiges Verfahren für mobile Hühnerställe - §15 Abs. 1 Z2 b

Ich vermute die 10 m2 beziehen sich auf das § 18 Abs. 1a Verfahren. Andere diesbezügliche Einschränkungen sind mir nicht bekannt.

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
9.2.2024  (#2)
Soll das im Rahmen einer landw. Tätigkeit erfolgen?
Wenn nein, dann wird nur etwas funktionierten was bewilligungs-, anzeige- und meldefrei ist.

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