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Holzgartenhaus / Holzsauna an Grundgrenze - Brandschutz

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  •  renevents
30.11.2021 - 5.4.2022
23 Antworten | 9 Autoren 23
23
Hallo an Alle.

Wir haben sich dieses Produkt hier gekauft:
https://gartensauna.isidor.at/outdoorsauna-ardor.html

Wir sollen es direkt an der Grundgrenze platzieren, und darin auch die Pooltechnik platzieren.

Nach Rücksprache mit der Gemeinde (NÖ) müssen wir einreichen (weil über 10m²) und auch auf den Brandschutz achten.

Natürlich können wir dahinter jetzt eine Schalsteinmauer errichten und verputzen und davor die Hütte errichten, aber für den Nachbar macht es dann nicht besonders schöner.  Der Nachbar hat übrigens nur Garten (3000 m² Grund)  und nutzt es für Gemüse anzubauen.

Hat jemand eine Idee WIE wir der Brandschutz im optimalfall am einfachsten lösen könnten?
Feuerfeste Platten zb. an die Aussenwand Richtung Nachbar befestigen? Wenn ja, welche Produkte gibt es denn da?

Besten Dank vorab :)

  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
30.11.2021  (#1)
Geiles Teil. Bitte mach eine Dokumentation vom Aufbau bis zum fertigen Ergebnis!

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
30.11.2021  (#2)
Nachdem die Grundfläche größer 15 m² ist, ist die OIB Richtlinie 2 (Brandschutz) entsprechend zu berücksichtigen/einzuhalten.

Es muss ja eine bewilligungsfähiger Plan erstellt werden. Bei deiner Fragestellung sollte dann der Fachplaner weiterhelfen können.
Es ist zu klären, in welche Gebäudeklasse dein Saunagebäude fällt. Danach richtet sich die Brandwiderstandsklasse. Entweder REI 60 oder REI 90.
Anschließend könnt ihr überlegen, mit welchen Maßnahmen man diese Erfordernis erreicht.

Ob der Nachbar Gemüse anbaut oder dort eine Pergola stehen hat, ist für deine Frage unerheblich.

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  •  renevents
30.11.2021  (#3)
Servus Peter!

Danke für deine Antwort!  Prinzipiell wird es natürlich von einem Baumeister unterfertigt der Einreichplan. Doch dieser hat mir schon vorab gesagt das ich einfach eine Schalsteinmauer hinstellen und verputzen soll. Hätte mir vielleicht gedacht das es schlauere Füxe hier im Forum gibt, die es anders gelöst hätten : )

an speedcat: natürlich wird alles gründlichst dokumentiert :) :) 

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  •  peterT1
  •   Gold-Award
30.11.2021  (#4)
Es sind natürlich auch andere Varianten denkbar. Wirklich günstiger wird es vermutlich nicht.
Grundsätzlich kann eine Holzwand in REI 90 ausgeführt werden, man benötigt einen entsprechenden "Systemanbieter" Zimmerer der die notwendigen Nachweise liefern kann. 
Auch wäre ein Brandschutzsandwichpanel machbar. Bei den beiden Varianten ist jedenfalls auf die Verankerung rücksicht zu nehmen (muss auch REI 90 können...).

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  •  AlexS
30.11.2021  (#5)
Brucha Paneel

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  •  Mrjack
  •   Bronze-Award
30.11.2021  (#6)
Warum sollts ihr das auf der Grenze positionieren? Wir haben ein 25 m2 Holzgartenhaus auf Betonfundament und sind damit 3,5 Meter von jedem Nachbar weg, damit ist das Thema Brandschutz erledigt. Auch Nö.. 

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  •  renevents
1.12.2021  (#7)
Sorry war ein Schreibfehler von mir :)

Wir WOLLEN das Gartenhaus auf der Grenze haben :)


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  •  mackica
  •   Gold-Award
1.12.2021  (#8)
Das ist doch ganz easy! Mach ja keine Steinmauer!

Erste Frage - Holz in welcher Form? Wir haben verputzte CLT-Hütte (10cm CLT + Holzweichfaserdämmung verputzt) an der Grundstücksgrenze. Da stellt sich natürlich die Frage - kommst du von der Nachbarseite hin zum Verputzen? Wir haben die Hütte schon verputzt abgeladen um den zaun des nachbarn nicht entfernen zu müssen

Dann gibt s natürlich dünne feuerfeste Platten die man auf eine Holzriegelkonstruktion draufschrauben kann. Das macht zB Lopas bei seinen verputzten Fertighäusern, ich glaube das sind Fermacell-platten für den Außenbereich.

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
1.12.2021  (#9)
Hi
bei unserer Werkzeughütte (angeschlossen an den Car Port, 6m2) waren Baumeister und Gemeinde (NÖ) mit einer 3-fachen Lage Rigipsplatten innen und 50cm Abstand außen zufrieden. War das einfachste und Platzsparendste...


http://www.kraweuschuasta.at/media/images/carportbau8.jpgBildquelle: http://www.kraweuschuasta.at/media/images/carportbau8.jpg

vll. hilfts ja bissl...

lg Wolfgang

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  •  mackica
  •   Gold-Award
1.12.2021  (#10)
Rigips hat aber keinen richtigen Brandschutz.

nimm das:
https://www.fermacell.de/de/produkte/zementgebunden/fermacell-powerpanel-hd

Produktinfo:
Sie können aufgrund der guten Brandschutzeigenschaften auch für Grenzbebauungen eingesetzt werden.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
1.12.2021  (#11)

zitat..
peterT1 schrieb: Nachdem die Grundfläche größer 15 m² ist, ist die OIB Richtlinie 2 (Brandschutz) entsprechend zu berücksichtigen/einzuhalten.

Na, und was sieht die OIB RL2 für dieses Objekt vor??

zitat..
peterT1 schrieb: Es ist zu klären, in welche Gebäudeklasse dein Saunagebäude fällt. Danach richtet sich die Brandwiderstandsklasse. Entweder REI 60 oder REI 90.

Sehe ich nicht so. Davon steht im Punkt 4.2. lit. b) nichts.

Man sollte also zunächst klären, welcher Brandschutz für dieses Objekt an diesem Standort gesetzlich gefordert wird. Und erst dann macht es Sinn darüber zu diskutieren, mit welcher (brandschutz-)technischen Ausführung/Ausgestaltung dies erreicht werden kann.

Ihr zäumt das Pferd wieder mal von hinten auf.....

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  •  kraweuschuasta
  •   Gold-Award
2.12.2021  (#12)
Guten Morgen

zitat..
peterT1 schrieb: Nachdem die Grundfläche größer 15 m² ist, ist die OIB Richtlinie 2 (Brandschutz) entsprechend zu berücksichtigen/einzuhalten.

 

zitat..
Karl10 schrieb: Man sollte also zunächst klären, welcher Brandschutz für dieses Objekt an diesem Standort gesetzlich gefordert wird.

Die Gemeinde schreibt den Brandschutz ja eh im Zuge der Einreichung vor, ich würd dann einfach deren Anforderungen Genüge tun, wurscht jetzt mit welchen Materialien.

lg Wolfgang




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  •  peterT1
  •   Gold-Award
2.12.2021  (#13)

zitat..
Karl10 schrieb:

──────
peterT1 schrieb: Es ist zu klären, in welche Gebäudeklasse dein Saunagebäude fällt. Danach richtet sich die Brandwiderstandsklasse. Entweder REI 60 oder REI 90.
───────────────

Sehe ich nicht so. Davon steht im Punkt 4.2. lit. b) nichts.

Tatsächlich! Das kommt davon, wenn man (ich) die alte OIB RL RL [Rücklauf] im Kopf hat...


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.12.2021  (#14)
Und? Was schließen wir jetzt daraus?

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  •  Puitl
  •   Silber-Award
2.12.2021  (#15)
@renevents 
Wie genau die Brandschutzanforderung aussieht kann dir eig. nur dein Planer und/oder Gemeinde sagen, danach ein passendes Material aussuchen.
Eine Schalsteinmauer kann ja auch noch ansehbar gestaltet werden....vorrausgesetzt du kommst von Nachbars-Seite dazu.
Möglich wäre z.B. auch eine Massivholzwand mit nem schützendem Dach drüber...kostet (vor allem derzeit) sicher mehr als ne Schalsteinmauer aber wenn die Optik auch wichtig ist...


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.12.2021  (#16)

zitat..
Puitl schrieb: Wie genau die Brandschutzanforderung aussieht kann dir eig. nur dein Planer und/oder Gemeinde sagen,

Na, so seh ich das nicht. Warum nur Gemeinde oder Planer? Die Anforderungen an den Brandschutz stehen in einem Gesetz, und das können wohl auch noch andere Leute lesen (und verstehen). Die Aufgabe der Baubehörde ist, bei ihrer Prüfung/Entscheidung das Gesetz zu vollziehen - nicht mehr oder weniger. Und wir diskutieren hier, was das Gesetz für die ggst. Situation vorgibt. Nur dann kann ich wissen, ob das, was irgendeine der 560 Baubehörden in NÖ im Einzelfall entscheidet, auch korrekt ist oder für Bauwerber/Nachbar ein Vorteil oder Nachteil ist.
Das Ziel hier im Baurechtsforum ist aus meiner Sicht, den Fragestellern ein Hintergrundwissen/-information mitzugeben, damit sie die Qualität der Entscheidung der Baubehörde richtig einschätzen und beurteilen können. Also ist es sehr zu empfehlen, sich bereits vor dem Weg zur Baubehörde gewisse Infos zu holen, um nicht alles schlucken zu müssen, was dort verzapft wird.


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  •  Puitl
  •   Silber-Award
2.12.2021  (#17)

zitat..
Karl10 schrieb:

──────
Puitl schrieb: Wie genau die Brandschutzanforderung aussieht kann dir eig. nur dein Planer und/oder Gemeinde sagen,
───────────────

Na, so seh ich das nicht. Warum nur Gemeinde oder Planer? Die Anforderungen an den Brandschutz stehen in einem Gesetz, und das können wohl auch noch andere Leute lesen (und verstehen). Die Aufgabe der Baubehörde ist, bei ihrer Prüfung/Entscheidung das Gesetz zu vollziehen - nicht mehr oder weniger. Und wir diskutieren hier, was das Gesetz für die ggst. Situation vorgibt. Nur dann kann ich wissen, ob das, was irgendeine der 560 Baubehörden in NÖ im Einzelfall entscheidet, auch korrekt ist oder für Bauwerber/Nachbar ein Vorteil oder Nachteil ist.
Das Ziel hier im Baurechtsforum ist aus meiner Sicht, den Fragestellern ein Hintergrundwissen/-information mitzugeben, damit sie die Qualität der Entscheidung der Baubehörde richtig einschätzen und beurteilen können. Also ist es sehr zu empfehlen, sich bereits vor dem Weg zur Baubehörde gewisse Infos zu holen, um nicht alles schlucken zu müssen, was dort verzapft wird.

Wenn der (Einreich-)Planer und die Gemeinde nicht vertraut und vertrauenswürdig sind dann ist es IMMER der bessere Weg sich vorab selbst zu erkunden ja 🙂

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  •  renevents
2.12.2021  (#18)
Vielen Dank bisher für eure Hilfen.

Im Endeffekt geht es halt leider "nur" um einen Brandschutz wobei darin der Planer bzw. Baumeister oder wer auch immer nicht großartig viel verdienen kann / wird. Und darum man auch nur eine schnelle Antwort --> Schalsteinmauer erhält. 

Deshalb war es mein Ansatz das ich mich hier mal nach Lösungsmöglichkeiten umhöre :)


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
2.12.2021  (#19)

zitat..
Karl10 schrieb: Man sollte also zunächst klären, welcher Brandschutz für dieses Objekt an diesem Standort gesetzlich gefordert wird.

zitat..
Karl10 schrieb: Ihr zäumt das Pferd wieder mal von hinten auf.....

18 Beiträge und noch immer keiner, der die Grundsatzfrage behandelt/beantwortet, ob hier überhaupt ein Brandschutz notwendig ist??
Wenn es gar keinen Brandschutz braucht, dann sind eure ganzen Diskussionen über Schalsteinwand, Massivholzwand, Rigipsplatten, Fermacellplatten usw. usw. völlig überflüssig!

Ich probier´s also nochmal: wo steht denn, dass @renevents für sein Bauwerk überhaupt irgendeinen Brandschutz braucht??


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  •  peterT1
  •   Gold-Award
2.12.2021  (#20)
Jetzt hab ich 3 Minuten.

zitat..
Karl10 schrieb:

Ich probier´s also nochmal: wo steht denn, dass @renevents für sein Bauwerk überhaupt irgendeinen Brandschutz braucht??

Das können wir in diesem Forum mit den spärlichen Infos nicht beantworten.

Heranzuziehen ist die OIB Richtlinie 2
Unter Punkt 4 "Ausbreitung von Feuer auf andere Bauwerke" werden im Punkt 4.2 Ausnahmen genannt: (wie gestern von Karl10 um 20:55 schon genannt)
4.2
Eine brandabschnittsbildende Wand gemäß Punkt 4.1 ist nicht erforderlich,
a) wenn das angrenzende Nachbargrundstück bzw. der Bauplatz auf Grund tatsächlicher oder rechtlicher Umstände von einer künftigen Bebauung ausgeschlossen ist (z.B. Verkehrsflächen im Sinne der raumordnungsrechtlichen Bestimmungen, öffentliche Parkanlagen oder Gewässer), oder
b) bei untergeordneten eingeschoßigen Bauwerken (z.B. Schutzdächer, Geräteschuppen, Bootshütten, Infrastruktureinrichtungen) mit insgesamt nicht mehr als 50 m² überbaute Fläche, wenn auf Grund der baulichen Umgebung eine Brandübertragung auf Bauwerke der Nachbargrundstücke nicht zu erwarten ist, oder wenn eine der jeweiligen Nachbargrundstücks-bzw. Bauplatzgrenze zugekehrte Wand über die gesamte Länge und bis zur Dacheindeckung in REI 30 bzw. EI 30 errichtet wird; bei der Berechnung der überbauten Fläche sind allfällige überdachte Stellplätze einzubeziehen.

Die <50 m² überbaute Fläche wird eingehalten. Ob jetzt auf Grund der baulichen Umgebung eine Brandübertragung auf Bauwerke der Nachbargrundstücke nicht zu erwarten ist muss jemand anderer klären... Wenn davon ausgegangen werde kann, ist kein Brandschutz für das gegenständliche Projekt notwendig.


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  •  renevents
4.4.2022  (#21)
Hallo - ein kurzes Update:

nach viel Diskussion mit sämtlichen Parteien haben wir nun eine Schalsteinmauer entlang der Gartenhütte gebaut um den Brandschutz zu garantieren.

Diese Schalsteinmauer wurde aber zuerst mal nicht genehmigt. Unser Sachverständige meinte das selbst im hinteren Bauwich, bei offener Bauweise keine geschlossene Wand gebaut werden darf.  Da wir aber nicht die ganze Länge verbauen (40m) und nur einen kleinen Teil wurde die Wand schlussendlich doch genehmigt. 

Baubescheid ist nun angekommen. Hütte inkl. Mauer genehmigt.

Bodenplatte ist betoniert, Mauer ist aufgestellt und Fassade ist schon drauf.

Mittwoch kommen die Leute von Isidor ( 3 Mann) und laut deren Aussage benötigten sie für die Ardor Hütte 3 Tage Aufbauzeit. :)  



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