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Hilfe !! Eränzungsabgabe

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  •  jakjak
9.11.2015 - 30.8.2016
8 Antworten 8
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Hallo , ich brauche bitte Expertenhilfe,

wir haben ein Grundstück gekauft und Bebaut wo die Aufschließungskosten auf Baukl. 1 ( wir haben einen Bungalow) schon lange vom Vorbesitzer bezahlt wurden.

Jetzt nach der Fertigstellung haben wir einen Bescheid über eine ERGÄNZUNGSABGABE der Gemeinde bekommen in dem steht:

- im Baulandbereich ohne Bebauungsplan ist ein Bauklassenkoeffizient von mind. 1,25 zu berücksichtigen sofern nicht eine Höhen eines Gebäudes bewilligt wird die einer höheren Bauklasse entspricht als die Bauklasse 2.

ist das korrekt ??

bitte dringend es geht abzgl.der Förderung um 2,5k

  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.11.2015  (#1)
Du nennst zwar kein Bundesland, aber nach dem Wortlaut scheint es sich um NÖ zu handeln?

Um hier antworten zu können, braucht es jedefalls noch eine Info über das genaue Datum, wann der Baubewilligungsbescheid für das Haus erlassen wurde.

Weiters wäre der genaue Wortlaut des Spruches und der Begründung des Bescheides interessant - insbesondere die genaue Berechnung der Ergänzungsabgabe.

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  •  jakjak
10.11.2015  (#2)
Hallo Karl !

sorry, ja NÖ

Danke für die Unterstützung.


2015/20151110698085.JPG

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  •  bautech
  •   Gold-Award
10.11.2015  (#3)
Warum hast im Einheitssatz Differenzen? - Verordneter ES = 292,-
Verrechneter ES = 463,-

Sind das schon mal ~37% Differenz oder in Zahlen ~1250 €uropäer... aus Laiensicht betrachtet!

ng

bautech

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  •  jakjak
10.11.2015  (#4)
Hallo Bautech,
das ist mir auch gleich aufgefallen.

lt. Gemeinde ein Fehler durch immer wieder kopieren.
der richtige Einheitssatz: 463 wurde von der Gemeinde bestätigt.

leider !!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
10.11.2015  (#5)
Das Bescheiddatum hast noch nicht gesagt. Ist deshalb wichtig, weil es die obige Regelung, nach der die Gemeinde berechnet hat, noch nicht solange gibt. War der Bescheid vorher, dann ist die Vorschreibung ungesetzlich. War der Bescheid danach, dann passt es grundsätzlich, wobei - bautech hats schon erkannt: die unterschiedlichen Zahlen für den Einheitssatz sind nicht nachvollziehbar. Die meisten Gemeinden haben die Einheitssätze irgendwo auf ihrer Homepage angeführt. Schau mal nach! wenn nicht, dann genügt ein kurzer Anruf, wie hoch der Einheitssatz ist.

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  •  jakjak
10.11.2015  (#6)
achja...Baubew. Bescheid war am 13.4.2015

also Pech gehabt !

Vielen Dank für die Bemühungen !

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  •  Woood
30.8.2016  (#7)
Frage an JakJak - Hallo JakJak,

Frage: Hast du mit dem Jürgen gebaut? Könnte ich bitte deine Mailadresse haben.

Danke und liebe Grüße Woood

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  •  gdfde
  •   Gold-Award
30.8.2016  (#8)

zitat..
jakjak schrieb: lt. Gemeinde ein Fehler durch immer wieder kopieren.
der richtige Einheitssatz: 463 wurde von der Gemeinde bestätigt.


Dann sollens dir mal einen korrekten Bescheid mitn richtigen Einheitssatz ausstellen bzw. würd ich den in der Form beeinspruchen.

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