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Hilfe Bestandshaus

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  •  ChiefCommander
30.1. - 1.2.2020
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Hallo ihr Lieben, 

Ich habe ein Bestandshaus gekauft. 
Der Grundriss ist nicht unbedingt optimal und südseitig sind wir neben dem Wald. 
Hat jemand vielleicht gute Ideen wo man am besten welche Räume hin gibt, zwecks Sonne?
Die Wand zwischen (jetziger) Küche und Wohnzimmer kann nicht weggerissen werden, ist tragend. Es kann ein Anteil der Wand weggenommen werden (es war mal von 2m die Rede)

Das OG habe ich von einem lieben Forum Nutzer übernommen, der so nett war sich damit zu spielen (vielen Dank nochmal!!!!! ) 

Es kann auch gerne der Eingang, Treppe oä verlegt werden, um Raum besser nutzen zu können. 

Danke für eure Hilfe :) 


2020/2020013054728_th.jpg


2020/2020013095004_th.jpg
Terrasse ist Richtung Süden. Direkt an der Grundstücksgrenze ist ein Wald. 

  •  AnTeMa
  •   Gold-Award
30.1.2020  (#1)
Wald kaufen und abholzen ist keine Option?
Oder nur abholzen? Waldbesitzer fragen.

Gibts Fotos?
Es gibt auch Sonnenlenksysteme, zB




Andreas Teich

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  •  ChiefCommander
30.1.2020  (#2)

zitat..
AnTeMa schrieb: Wald kaufen und abholzen ist keine Option?
Oder nur abholzen? Waldbesitzer fragen.

Gibts Fotos?
Es gibt auch Sonnenlenksysteme, zB

Andreas Teich

 Wir wollten Wald dazukaufen, aber der Besitzer wollte nicht verkaufen. 
Kannst du mir ein Sonnenlenksysteme empfehlen? 

LG 


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  •  ChiefCommander
30.1.2020  (#3)
Hier ein paar Fotos vom Haus 

2020/20200130552889_th.jpg

2020/20200130962868_th.jpg

2020/20200130693079_th.jpg

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2020/20200130972959_th.jpg


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
30.1.2020  (#4)

zitat..
AnTeMa schrieb: Wald kaufen

Ist nicht so leicht möglich! Denn das Forstgesetz verbietet, dass Wald "zerstückelt" wird. Waldfläche müsste min. 1 ha groß sein, dass er geteilt werden darf. Natürlich gilt das auch für den verbleibenden Wald. Rodung, d. h. abholzen und keine Aufforstung mehr, ist auch nicht leicht möglich, kann aber unter Umständen bewilligt werden. Am ehesten geht eine Schlägerung. Schlägerung heißt, eben alles umschneiden, dann aber wieder aufforsten. (da gilt Aufforstungszwang) Ist also auch wieder nur für eine Zeit mit Erfolg gekrönt. Nachbar wird halt sagen, ihr habt eh gewusst vorher, dass da Wald daneben ist. Nachdem es ja immer Wald war, kann hier auch der Rechtsweg nicht beschritten werden. Ist nur eine Gutwilligkeit des Nachbarn wenn er schlägert. Wo man vielleicht einhaken könnte, dass der Abstand zur Grundgrenze zu wenig ist. Würde das mal mit dem Bezirksförster, der auf der BH seinen Sitz hat, besprechen, wie da  eine Verbesserung zu erreichen ist! Vielleicht kann der Bezirksförster als Vermittler auftreten!

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  •  ChiefCommander
31.1.2020  (#5)
Danke für die Antwort altehuette, werde ich heute beim Termin anmerken. 
Primär geht es mir nicht darum den Wald zu schlägern,sondern eher wie ich den Grundriss unten verändern  könnte um mehr Licht zu haben, oder Licht am Nachmittag und nicht nur am Morgen.

Es ist möglich die Küche an die Wc/Badwand zu verschieben, und das Wohnzimmer in die jetzige Küche, aber dann wäre das Wohnzimmer so klein. 

Man könnte auch alle anderen Wände außer die mittlere wegnehmen und den Eingang woanders machen, aber ich weiß nicht was Sinn macht. 

Lg

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  •  furbo
31.1.2020  (#6)
Es gibt ja den bekannten Spruch: "Hast du viel Geld und bist du dumm, kaufst ein altes Haus und baust es um"
Wir haben auch ein Bestandshaus gekauft und generalsaniert mir sehr viel Eigenleistung, v.a. bei den Demontagen und Abbrüchen. Am Ende wird das generalsanierte Haus ähnlich viel gekostet haben wie ein Abriss und Neubau.
Wir haben uns gegen den Abriss entschieden, weil das Haus
- richtig am Grundstück situiert ist
- die Anordnung der Räume gepasst hat, v.a. die Stiege war richtig platziert
- die Bausubstanz in Ordnung war, insbesondere der Keller

Mein Tipp: Sollte einer oder mehrere dieser Punkte nicht zutreffen, würde ich ernsthaft über einen Abriss und Neubau nachdenken.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
1.2.2020  (#7)
Nach den Fotos nach dürfte das Haus nicht so schlecht sein! Klar nach dem äusseren Zustand kann man nicht auf die Substanz schliessen. Da das Haus ja alleine wo steht, ist hier auch die Frage, ob da neu gebaut werden darf, wenn Abbruch geplant wäre! Kann sein dass die Widmung GeB vorliegt. Schreibe hier von NÖ.

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