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  •  mani66
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
9.2.2010
2 Antworten 2
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ich hätte eine frage, wir haben schon vor einiger zeit bei einem küchenanbieter eine braal küche geplant jedoch noch nicht bestellt; mit jahres anfang ist die firma braal jedoch in konkurs gegangen und wie uns jetzt mitgeteilt wurde gibt es auch keinen käufer dieser firma... wir haben schon € 3000 anbezahlt... der küchenverkäufer hat uns mitgeteilt, dass die anzahlung sicher bei ihnen sei und wir uns keine sorgen machen müssen...
jetzt meine frage, können wir den vertrag kündigen, auch wenn uns der küchenverkäufer uns eine andere gleichwertige küche anbietet??? danke mani

  •  unsertraumhaus
9.2.2010  (#1)
Braal - Hallo Mani!
Wir waren in einer sehr ähnlichen Situation, hatten aber keine Anzahlung geleistet.

Wir sind vom Kaufvertrag mit Braal zurückgetreten, dies ist möglich, wenn die Firma in Konkurs geht, auch wenn dein Vertrag mit einem Einrichtungsbüro (o.ä.) abgeschlossen wurde.

Eine gleichwertige andere Küche wollten wir auch nicht, weil wir 2 Favoriten bei den Küchenherstellern hatten und er uns den anderen nicht anbieten kann.

Daher haben wir ein Schreiben aufgesetzt (Eingeschrieben oder per Mail mit Lesebestätigung), dass wir vom Kaufvertrag zurücktreten, da Braal in Konkurs usw.

Bei uns hats gereicht und alles ist paletti!

Viel Erfolg!

P.S.: Nur eine Vermutung, aber du hast bei Einrichtungsberatung K. aus Linz gekauft?!?!?!

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  •  mani66
9.2.2010  (#2)
danke - für deine Antwort, nein wir haben bei fa. mayerhofer aus linz gekauft.. mfg mani

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