« Baurecht  |

Hecke /Bäume - wie hoch dürfen sei sein?

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  biggi_2908
26.8.2009
2 Antworten 2
2
Ich hoffe nicht daß es so schlimm wird, wie ich es mir im Moment ausmale... unsere Nachbarn scheinen ein bißchen eigen zu sein... wie schon im Thread mit der Stützmauer vermerkt.
Nachdem sie ja ihr Grundstück mit einer Betonmauer bis an die Grenze ziehen, haben sie Beste Übersicht über unseren kompletten Garten. Wir möchten eine Hecke und Bäume pflanzen um doch noch ein bißchen Sichtschutz zu bekommen. Worauf meine zukünftige Nachbarin meinte: "ja, wenn sie nicht zu hoch sind - aber dann kann man sie ja eh schneiden auch...."

Daher meine Frage: wie hoch dürfen Hecke und Bäume sein?
Die Hecke darf ich aber schon auf die Grundstücksgrenze stellen oder muß ich Abstand halten? Wobei ich das gar nicht einsehe, weil sie ja auch so dreist sind und uns eine Betonmauer vorsetzen.
Aber wie es rechtlich aussieht, wär interessant um gleich im Vorfeld gewappnet zu sein...

Wobei ich mir die letzte Nacht schon Gedanken gemacht hab, ob wir unser Projekt 2 Wochen vor Start nicht noch absagen sollen... wenn das jetzt schon so anfängt... emoji((

  •  oldtimersammler
26.8.2009  (#1)
Heckenzaun - Hallo Biggi.
Soweit ich weiß gibts eine Regelung die besagt daß der Garten und dazu gehört ja auch die Hecke in gewissem Maße gepflegt werden muß.
Das heißt praktisch daß sie auch geschnitten und zurückgestutzt werden sollte.
Ich glaub aber nicht daß es da eine Regelung gibt wie hoch das sein soll.
Jedenmfalls kann dir sicher kein Gesetz versagen daß die Hecke so hoch sein darf daß man nicht darüber sehen kann.
Allerdings wenn deine Nachbarn jetzt schjon so komisch sind kann ich dir aus Erfahrung jetzt schon sagen daß es kein harmonisches Nebeneinander sein wird.
Das heißt wenn ein Nachbar schon jetzt zum Läuse suchen anfängt wirds wohl das Beste sein dir nicht auf der Nase rumtanzen zu lassen und dir nichts gefallen zu lassen.
Das sind die typischen Leute die nichts zu un habenh und dann wenn jeder Kleinigkeit auf die Gemeinde laufen bzw Beschwerdeanrufe machen.
Ich will nicht den Teufel an die Wand malen aber ich glaub nicht daß ich da so viel daneben liege.
Jedenfalls vom Gesetz würd ich mir da keine Sorgen machen.
Natürlich verasucht man mit seinen Nachbarn gut auszukommen,wenns aber nicht geht gibts nur eins,Zähne zeigen und nichts gefallen lassen damit sie erkennen daß sie mit ihrer Art nichts erreichen.
l.G. Gerhard

1
  •  creator
26.8.2009  (#2)
@biggi 2908: ein musterbeispiel an konsequenz bist du ja auch nicht... sonst hättest nicht unterschrieben.
nach dem zivräg2004 hat auch oldtimersammler nicht (mehr) recht: ein nachbar braucht nix mehr tun, er kann seine sträucher und bäume wachsen lassen, wie er will - der andere nachbar ist auf das selbsthilferecht beschränkt. da ändert §364 abs. 3 abgb nix daran - drum ist auch das "veitschi"-urteil überholt:
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20071211_OGH0002_0040OB00196_07P0000_000

überblick entscheidungen:

http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJR_19871215_OGH0002_0040OB00603_8700000_001&ResultFunctionToken=3d239ede-39fe-41f8-b266-6aa3ddfa2d06&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=&VonDatum=&BisDatum=26.08.2009&Norm=%c2%a7422+ABGB&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=Wurzeln+Schaden

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Baumeisterhaftung - Einreichplan