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Hebeschiebetür Einbautoleranz

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  •  masimo74
  •   Bronze-Award
16.11. - 21.11.2011
15 Antworten 15
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Liebe Forumsteilnehmer,

bei uns wurde eine HST HST [Hebeschiebetür] 5,0 m x 2,40 m, dreifach verglast eingebaut. Die HST HST [Hebeschiebetür] war uns ist relativ schwer zu öffnen und zu schließen, was lt. Hersteller auf das hohe Gewicht zurückzuführen ist. Nun ist mir allerdings aufgefallen, dass die HST HST [Hebeschiebetür] nicht ganz horizontal eingebaut worden ist. Sprich beim beweglichen Teil (2,50 m) ist ein Unterschied von 7 mm.
Die Frage wäre nun, wie viel ein zulässiger Höhenunterschied ist bzw. in welcher Norm da eine Regelung festgehalten ist.
Danke

  •  Franz Lagler
16.11.2011  (#1)
Heißt das, - dass du die Tür in eine Richtung 7 mm "bergauf" schieben musst?
Das wäre ein Wahnsinn und absolut ein Pfusch. Die Genauigkeit sollte auf 2,5 m eher bei 1 mm liegen, deshalb ist es wichtig, dass der Unterbau absolut plan und der Einbau exakt waagrecht erfolgen.

LG

Franz

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  •  masimo74
  •   Bronze-Award
17.11.2011  (#2)
ja genau - ich habe die Oberkante der Laufschiene gemseesn und die ist im Bereich des Griffs 7 mm weiter unten als in der Mitte der gesamten HST HST [Hebeschiebetür].
Einbaufirma meint ist kein Problem, da sich die HST HST [Hebeschiebetür] ja öffen lässt, allerdings halt relativ schwer ...

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  •  Franz Lagler
17.11.2011  (#3)
Bei 7 mm Gefälle auf 2,5 Meter - kann die beste Hebeschiebetür nicht ordentlich (angemessen leichtgängig etc.) funktionieren! Ich weiß nicht, ob Innenputz/Fassade schon gemacht sind, aber die einzige ordentliche Lösung sehe ich darin, die Tür nochmals auszubauen und dann ordentlich (exakt waagrecht, richtig unterstellt ua, kurz fachgerecht) zu montieren. Ich würde schleunigst die Montagefirma (=Hersteller?) kontaktieren. Wenn die sich taub stellt oder sagt, das passt eh, würde ich rasch einen SV beiziehen, dessen Stellungnahme (in dem Fall braucht es gar kein großartiges Gutachten) sollte jedenfalls Klarheit schaffen.

LG

Franz

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  •  masimo74
  •   Bronze-Award
17.11.2011  (#4)
ich hab mir einen Teil der Montagekosten - zurückbehalten (€ 600) und wollte zumindest eine schriftliche Bestätigung, dass fals das Öffnen und Schließen schlechter wird, eine Reparatur auf Firmenkosten erfolgt. Wärmedämmung ist bereits drauf, HST ist von außen auf Holzmassivwand angeschraubt, innen sind die Laibungen mit Rigips verkleidet.
Da mir die Firma mit Rechtsanwalt droht, wenn ich den Restbetrag nicht bezahle, muss ich jetzt schriftlich reklamieren und da wäre es gut, wenn ich eine Norm zitieren könnte in der z.B. steht, dass nur 3 mm zulässig sind.

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  •  heinzi
  •   Gold-Award
17.11.2011  (#5)
wir setzensämtliche hebeschiebetüren und alu faltwände mit dem niviliergerät und zwar auf 0.5 mm genau. eine wasserwage ist viel zu ungenau. die hebeschiebetüre muss mindestens alle 30 cm kraftschlüssig unterbaut werden. idealerweise hat die hebeschiebetüre unten eine rahmenverbreiterung die auf den rohboden reicht. diese hat den vorteil dass sie die punktbelastungen der 2 rollen des flügels besser ausgleicht. aber ja, die meisten fenstermonteure haben noch nie durch ein niviliergerät geschaut. so ist leider die realität

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  •  masimo74
  •   Bronze-Award
17.11.2011  (#6)
die Frage wäre trotzdem noch - ob eine Norm diese Abweichung regelt und was hier noch als zulässig gilt. Es wurden schon Eisenwinkel darunter gesetzt sowie ein Thermoprofil aber anscheinend nicht richtig ausgerichtet..

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  •  Franz Lagler
17.11.2011  (#7)
Ich kenne keine - ÖN, DIN oder EN, die genau festelegt, wie schief eine (Hebeschiebe-)Tür eingebaut werden darf. Aber: Es gilt der Grundsatz, dass der Einbau jedenfalls so genau zu erfolgen hat, dass das einwandfreie Funktionieren der Tür gewährleistet ist (ggf. unter Veränderung der Beschlagseinstellung z.B. bei einer Haustür, das entfällt bei einer Hebeschiebetür in der Praxis).
Diese Forderung sehe ich bei einem auf 250 cm um 7 mm schiefen Einbau keinesfalls als gegeben an.

Ich bin sicher kein Streithansel und stets für Augenmaß und Fairness im Umgang miteinander. Gerade deshalb würde ich dieser Klagsandrohung ganz gelassen entgegen blicken, im Gegenteil: Wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, die diesen Fall abdeckt, würde ich eher überlegen, in die Offensive zu gehen und ein Gutachten anfertigen lassen. Die Behebung des Problems in Form eines Neueinbaus wird sich samt Nebenarbeiten (Fassade, Putz neu anschließen) nämlich mit 600 Euro sicher nicht ausgehen, daher wäre der zu bestreitende Schaden dann auch entsprechend höher.

Ist der Monteur wenigstens mit dem Händler ident? Das ist deshalb wichtig, weil dieser Fall mit dem Monteur zu klären sein wird, nicht jedoch ggf. mit dem Händler (wenn der nicht der Monteur ist oder den Einbau rechtlich sonstwie zu vertreten hat) und sicher nicht mit dem Hersteller (wenn der nicht ident mit dem Monteur ist).

LG

Franz

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  •  heinzi
  •   Gold-Award
17.11.2011  (#8)
früher..habe ich mich geärgert wenn ich einen auftrag nicht bekommen habe und heute kann ich mich darüber freuen vor allem wenn der auftrag an eine landesbekannte stümper firma geht. und solche gibts mehr als genug. und dann hört man wieder von den bauherren: die handwerker sind alle schlecht! der bauherr sucht sie selbst aus!bzw. der GU sucht sie aus und der bauherr hat aber den Gu ausgesucht. also unbedingt referenzen prüfen und auf empfehlungen hören. wenn du mit einer firma absolut zufrieden warst und diese empfiehlt dir eine weitere firma für ein anderes gewerk kannst du annehmen dass diese firma auch passt.

ob deine HS türe in der norm ist oder nicht ist scheiss egal wurst! laufen und funktionieren muss sie!

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  •  topstyling
  •   Silber-Award
18.11.2011  (#9)
@Franz Lagler - Bin zwar deiner Meinung, dass man sich mit sowas nicht abfinden sollte.

Jedoch ist dein Typ mit der Rechtschutzversicherung leider nicht so wirklich richtig. Eine Rechtschutzversicherung denkt in 99% der Fälle keine Streitigkeiten die mit bewilligungspflichtigen Bauten zusammenhängen.
Das ist eigentlich auch eines der größten Probleme warum es mitlerweile sehr viele Firmen gibt die nicht 100% top arbeiten.

Diese wissen meist genau, dass der Kunde (der sich für den Hausbau meist eh schon in Schulden gestürzt hat) für einen langwierigen Prozess kein Geld mehr hat - sollte er verlieren.

Natürlich ist bei eindeutigen Fällen (wie zb. diesem hier) die Gefahr für den Kläger/Kunden ziemlich gering wodurch man sich auch auf sowas einlassen könnte.

Aber wichtig - immer vorher mit der Versicherung abklären ob und was die genau deckt.

Das Problem der Versicherungen ist halt einfach, dass es im Bauwesen ansonst ständig zu Streitigkeiten kommt (es gibt einfach genug Firmen die pfuschen). Daher werden Dinge die sich für die Versicherung nicht rechnen auch nicht gedeckt. Darum gibt es unter anderem auch keine Versicherung gegen ungewollte Schwangerschaften oder Vaterschaften (zumindest nichts was ein Normalsterblicher sich leisten kann).

Zum Thema selbst:
Auch ich finde die 7mm Unterschied sind schon ziemlich heftig. Bei mir wurden die Hebeschiebetüren zwar auch nur mit der Wasserwaage eingerichtet, aber sie passen trotzdem der sehr sehr gut und laufen schön (ganz im Gegensatz zu vielen anderen Dingen die meine Monteuere offensichtlich verbockt haben - leider hab ich meinem Fensterhändler vertraut dass er mir fähige Leute schickt - nächstes Mal weis ich es besser und suche sie mir selbst aus).

@Masimo74
Finde Dich mit diesem Mangel nicht ab. Bestehe auf Behebung des Mangels- stelle Dir mal vor du musst die HST HST [Hebeschiebetür] die nächsten 20 Jahre immer Bergauf schieben - auch wenn Du mal älter bist...
Jetzt ist noch Zeit dazu. Wenn mal alles fertig verputzt usw. ist wird es schon schwieriger.
Norm brauchst Du denke ich keine zitieren. 7mm Unterschied sieht man ja normal auch schon, speziell im Bereich Fussboden usw.

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  •  masimo74
  •   Bronze-Award
18.11.2011  (#10)
Das mit der Leichtgängigkeit - ist halt so eine Sache. Die Verkäuferfirma = Monteur ist der Meinung, dass ein Element in der Größe und mit diesem Gewicht nicht leichter zu schieben ist.
Da wir leider keinen Vergleich haben, bis auf die HST HST [Hebeschiebetür] die von einer anderen Firma vorher eingebaut wurde und nach 2 Prozessen wieder zu entfernen war, können wir halt auch nur sagen, dass unserer Meinung nach die Leichtgängigkeit nicht gegeben ist.
Ein SV wird sich aber glaube ich schon auf irgeneine Normen beziehen.
Da wir das ganze Spiel mit Klage, Verhandlungen beim LG, Bauverzögerung usw. schon einmal hinter uns haben, wollt ich mir das und eine neuerliche Baustelle eigentlich ersparen ...
@ heinzi: Referenzen usw. haben wir natürlich geprüft, allerdings kenn ich keine Fensterfirma bei der es nicht Probleme gab.

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  •  Clemens
  •   Bronze-Award
18.11.2011  (#11)
Wie schwergängig ist denn schwergängig? Wir haben eine doppelflügelige HST HST [Hebeschiebetür] mit 4 x 2,4 m (also ein Flügel ist 2 m breit), bei der alleine das Glas von einem Flügel schon um die 250 kg wiegt (Dreifachglas 10/16/6/14/8). Die gesamte HST HST [Hebeschiebetür] wird sich also im Bereich um die 300 kg bewegen. Diese Tür läßt sich mit dem kleinen Finger recht leicht über die gesamte Länge hin- und her ziehen. Wenn man die Tür etwas stärker anschubst, dann gleitet sie auch über die gesamte Länge weiter. Wieviel Kraftaufwand ist denn bei dir nötig, um die Tür zu bewegen?

Einbautoleranz der Laufschiene weiß ich nicht, da das Montageteam aber tagtäglich Elemente dieser Art montiert, dürften die genau wissen, worauf es ankommt und entsprechend genau gearbeitet haben. Zwei weitere etwas kleinere HST HST [Hebeschiebetür] laufen ebenfalls perfekt und lassen sich mit geringstem Kraftaufwand verschieben.

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  •  Franz Lagler
18.11.2011  (#12)
Hallo masimo - Ich habe nicht gewusst, dass das schon die zweite Tür ist, das ist natürlich noch bitterer. Ich versteh auch, dass es was Lustigeres gibt, als Prozess zu führen.

Die Fakten sind aber doch eindeutig: Es gibt eine Tür, die deiner Schilderung nach schwergängig ist. Dazu hast du ein Gefälle von 7 mm gemessen. Dass da ein Zusammenhang besteht, liegt wohl auf der Hand.

Ich sehe für dich also zwei Möglichkeiten:

1) Du findest dich mit dem status quo ab, zahlst brav die 600 Euro und entgehst damit der Klagsdrohung der Firma. Wie bereits gesagt - und da teile ich die Meinung von topstyling absolut - würde ich das nicht machen.

2) Du gehst in die Offensive, scheust nicht den zeitlichen und möglicherweise zunächst auch finanziellen Aufwand und lässt dich zu deinem Problem beraten (Rechtsanwalt, Konsumentenschutz der AK) und setzt dann entsprechende Schritte.
LG

Franz


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  •  masimo74
  •   Bronze-Award
18.11.2011  (#13)
mit kleinem Finger - ist bei uns nix. Da muss ich schon mit beiden Händen und ziemlicher Kraftanstrengung anziehen, damit ich das Element in Bewegung bringe. Der bewegliche Teil wird auch um die 250 kg. haben.

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  •  sensai
  •   Gold-Award
18.11.2011  (#14)
@masimo74 - haben ebenfalls eine 2,20 m Schiebetüre.
unsere 2 jährige Tochter kann diese Türe bewegen.

Also unbedingt reklamieren, auch wenn das jetzt schon das
zweite mal ist.

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  •  topstyling
  •   Silber-Award
21.11.2011  (#15)
Also wie leicht "leichtgängig" ist, könnte man evtl. wie folgt feststellen.

Türe ausheben (also den Bediengriff nach unten drehen) dann steht die Tür ja auf den Rollen.

Am Griff dann ein Seil anmachen und an das Seilende eine Zugwaage (Gepäckwaage, Fischwaage usw.) drannhängen. Somit könnte man in etwa messen mit wieviel Kraft/Gewich man anziehen muss um die Türe in Bewegung zu bekommen. (In Beide Richtungen messen)

Gleiches könnte man dann bei einer vergleichbaren Tür (Breite, Verglasung) gegenmessen und somit würde man zumindest einen Unterschied sehen.
Wobei sowieso klar sein muss das bei einem Gefälle von 7mm der Kraftaufwand viel höher sein wird. Das wäre wie wennst mit nem Auto am Berg anfahren müsstest statt auf gerader Straße.

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