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Hauszufahrt über Privatgrund anstatt öff

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  •  Elvis
12.12. - 16.12.2016
15 Antworten 15
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Sachverhalt:
Ich und meine Frau besitzen eine Liegenschaft (Grundstück inkl. Gebäude, Carport, Geräteschuppen, etc.) und haben eine direkte Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz der Gemeinde. Das bedeutet, dass unsere Hauszufahrt (~ Carport) direkt in das öffentliche Gut (Zufahrtsstraße) einmündet.

Nun haben wir neue Nachbarn bekommen. Dieser hat auf seinem Grundstück neue Gebäude, etc. errichtet. Er möchte nun auch die öffentliche Straße in sein Privat-Eigentum übertragen – d.h. er möchte die Straße (und somit quasi unsere direkte Erschließung an das öffentliche Verkehrsnetz) der Gemeinde abkaufen. Die Gemeinde hat diesbezüglich keine Einwände und hat eine Verordnung gemäß Straßengesetz kundgemacht, nachdem das öffentliche Gut aufgelassen wird.
Das würde bedeuten, dass wir in Zukunft über das Privatgrundstück unseres Nachbarn fahren müssen um zum öffentlichen Verkehrsnetz zu gelangen. Der Nachbar möchte nun, dass wir auf diesem Privatgrundstück eine grundbücherliche Eintragung durchführen, wo sämtliche Nutzungsrechte bzw. Wegerechte (Servitut, Dienstbarkeit) unsererseits, eingetragen werden.

Wir möchten, dass aber NICHT. Die direkte Anbindung an das öffentliche Gut ist uns aus diversen Gründen sehr wichtig. Kann die Gemeinde ohne unser Einverständnis, dass öffentliche Gut, und somit „unsere Hauszufahrt bzw. direkte Anschließung an das öffentliche Gut“, dem neuen Nachbarn einfach so veräußern? Die direkte Erschließung an unser Grundstück würde somit ja verloren gehen und wir wären quasi zur grundbücherlichen Eintragung „verpflichtet“? Ist das möglich?
Vielleicht hat diesbezüglich schon wer Erfahrung gesammelt bzw. kann mir einen Rat oder Tipps geben. DANKE

  •  ildefonso
  •   Gold-Award
12.12.2016  (#1)
@graceland - gleich wird @karl10 hier reinstürmen und mit einem "Bundesland?" beginnen.


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  •  Pete
13.12.2016  (#2)
.Wo liegt das Problem, wenn Nutzungsrechte bzw. Wegerechte (Servitut, Dienstbarkeit) in Zukunft vorhanden sind? Ist ja nur die Straße...
Unsere direkten Nachbarn fahren auch über "meine" Straße zu ihrem Grundstück.

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  •  Eduard
13.12.2016  (#3)
Sehe ich so wie Pete, wir fahren auch über eine anderes Grundstück auf unser Haus, wurde jetzt in einem Diestbarkeitsvertrag festgehalten!
Wichtig ist das es auf die Grundstücksparzelle eingetragen ist und nicht auf den Besitzer.

Würd da jetzt kein Problem sehen.
LG

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
13.12.2016  (#4)
Als Laie denke ich, dass mir die Gemeinde als Inhaber ungleich lieber wäre als eine Privatperson.

Nur ein paar Stichworte:
Bei einer öffentl. Straße ist ja in der Praxis die Gemeinde für die Schneeräumung zuständig. Wer räumt jetzt dann? Der Nachbar?

Gemeindestraßen werden regelmäßig von der Gemeinde saniert.
Wer macht das jetzt?
Der Nachbar?
Und wenn er es wirklich machen möchte: Was ist, wenn er mal keine Kohle hat?

Mir fallen da jetzt noch so ein paar Punkte ein.
Und wie es aussieht (zumindestens lese ich das zwischen den Zeilen raus) soll sich der TE ja scheinbar auch um die grundbürgerliche Eintragung kümmern. Wird auch nicht gratis sein.

Eine fundierte Antwort wäre da wirklich interessant ...

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
13.12.2016  (#5)
unser haus steht in ecklage in der siedlung an einer kreuzung der siedlungsstraße.
auf der schmalseite läuft die öffentliche gemeindestraße an die wir einst auch abtreten mußten.

auf der längsseite läuft die privatstraße des besitzers des landwirtschaftlichen grundes der unten an unsere siedlung anschließt.

seit fast 40 jahren war diese straße asphaltiert. später hat unterhalb jemand gebaut der nur durch diese privatstraße angeschlossen ist.

im zuge des baus des ortskanals ist der großteil des asphalts weggebrochen. die neuasphaltierung hat der mittlerweile gewechselte besitzer verhindert, mit dem argument dann könnte er mit dem traktor nicht mehr so gut fahren. hintergrund war ein streit zwischen ihm und dem nachbarn der neu gebaut hat.
jetzt haben wir wieder eine schotterstraße ... emoji

blöd ist nur daß die straßenräumung schlecht funktioniert, regelmäßig fliegen die kanaldeckeln durch die luft wenn der schneepflug über die schotterstraße rockert, auch unser wasserabsperrschieber mußte schon daran glauben.

wir bringen jedes jahr splitt auf um die kontur der straße einigermaßen zu halten, der scheepflug räumt das natürlich im winter ab.

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  •  Elvis
14.12.2016  (#6)
Hallo und danke für die Antworten. Eine Privatstraße ist besser als eine Gemeindestraße????? Ich gebe hier "ildefonso" total recht und möchte diese Punkte für diese Überlegungen anführen:
- Winterdienst bei Schneefall, Glätte und Eis, Ausbringen von Salz und Streugut;
- Unterhaltspflichten;
- Säuberung, Pflege und Wartung;
- Instandhaltung und Instandsetzung;
- Abfluss, Entsorgung von Regenwässer;
- etc.

Das alles müsste in meinem Fall dann der Nachbar machen. Und ob dass dann wirklich so passiert??? Zudem wird der Sachwert bzw. Verkehrswert der Liegenschaft geschmälert, wenn die Liegenschaft keine direkte Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz hat.
Zudem gebe ich noch zu bedenken, wenn zB. der Zeitungszusteller bei Glätte ausrutscht und sich verletzt - haftet dann mein Nachbar als Eigentümer?

Mir geht es eigentlich wirklich nur darum, ob die Gemeinde einfach, so mir nichts dir nichts, sagen kann: ab heute hast du über eine Privatstraße zu fahren und nicht mehr über öffentliches Gut?


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  •  altenberg
  •   Gold-Award
14.12.2016  (#7)
mein Senf - Die Stichstraße bei uns war früher auch in Privatbesitz eines Anrainer, der am Ende der Straße wohnt. Nach langem hin und her wurde diese Straße dann endlich Gemeindeweg - die anderen Nachbarn sind echt froh darüber, da der ursprüngliche Besitzer ein Querulant ist und sogar einen Schranken machen wollte.

Kann ja sein, dass es im Moment ein gutes Einvernehmen gibt, aber was ist, wenn der Besitzer wechselt?

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  •  maider187
14.12.2016  (#8)

zitat..
dyarne schrieb: wir bringen jedes jahr splitt auf um die kontur der straße einigermaßen zu halten, der scheepflug räumt das natürlich im winter ab.


bringt dir aber die Straßenmeisterei wieder wennst ihnen was zum schlucken gibst emoji
wir haben unsere alte einfahrt nur mit Splitt aus dem Winter der dann von den Kehrmaschinen aufgesammelt wurde gemacht

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  •  altenberg
  •   Gold-Award
14.12.2016  (#9)
eh super, aber sie sind halt nicht verpflichtet dazu.

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  •  dyarne
  •   Gold-Award
14.12.2016  (#10)
danke benni für den tipp ... emoji

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  •  BoZm
  •   Gold-Award
14.12.2016  (#11)
Servitut ist keine Lösung in meinen Augen.

Du kannst nicht in die Zukunft schauen, was dem Typen einfällt.
Servitut ist ein Punkt wo alle anecken und es ist schon der Grundstein für Streitereien gelegt.

Der Nachbar kann den Grund kaufen?
Kannst du ne Skizze machen wie das so aussieht bei eurer Zufahrt?
Sonst kauf du bis zu deiner Einfahrt und der andere bis zu seiner.

War bei den Erschließungs-(Aufschließungsgebühren keine Gebühr bezüglich Zufahrt?
Muss ich gleich mal nachschauen.

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
14.12.2016  (#12)
Was will der Typ bezwecken mit dem Kauf? Die Gemeinde kann sich die Erhaltung und Haftung ersparen, darum würden sie auch nichts dagegen haben, wenn es ein Privater kauft. Wenn es zu Problemen wegen Erhaltung und Haftung kommt, kann die Gemeinde sagen, das geht uns nichts an, weil Privatstraße, macht euch das untereinander aus!
Hört man immer wieder von solchen Fällen im TV.

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  •  Elvis
15.12.2016  (#13)
Ja klar, möchte die Gemeinde verkaufen, da sie dann sämtliche Tätigkeiten (Winterdienst, Erhaltung, etc.) nicht mehr durchführen muss. Die Frage ist jedoch, ob sie dazu ermächtigt ist, uns quasi "zu nötigen" über ein Privatgrundstück in das öffentliche Verkehrsnetz zu benutzen. Oder muss Sie dafür Sorge tragen, dass auch unser Grundstück mit dem öffentlichen Gut erschlossen bleibt.

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  •  utes
  •   Gold-Award
15.12.2016  (#14)
habt ihr mit den Aufschlußkosten nicht die Strasse mitbezahlt? Bei uns wars so. Die zuführende Strasse gehört der Gemeinde- und das ist gut so.

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  •  P****
  •   Bronze-Award
16.12.2016  (#15)
Bundesland? - Habt ihr einen weiteren Anschluss an das öffentliche Gut? Welche Zufahrt war bei der Errichtung geplant und wurde von der Baubehörde genehmigt?
Hier kann durchaus die Raumordnung etwas dagegen haben (Bauland soll grundsätzlich über öffentliches Gut erreicht werden können).

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  •  Elvis
16.12.2016  (#16)
Wir sind in Oberösterreich beheimatet. Anschlußkosten wurden von uns nicht bezahlt, dies hat der Vorbesitzer des Hauses erledigt. Grundsätzlich ist es nun so, dass der Nachbar vom Kauf absieht. D.h. die direkte Anbindung an das öffentliche Gut bleibt bestehen. Der thread kann also geschlossen werden. Trotzdem möchte ich mich bei allen Beteiligten recht herzlich für die Impulse bedanken!!!

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