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Hauskauf von den Eltern

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  •  QuesT
16.5. - 5.6.2013
13 Antworten 13
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Hallo Leute,

meine Eltern haben ein Haus das sie jetzt nach dem Auszug von mir und meinem Bruder verkaufen wollen.
Meine Frau und ich würden ihnen das gerne "abkaufen".
Das ganze soll aber nicht als Erbe laufen da sie sich mit dem Geld von Verkauf eine Wohung kaufen.

So jetzt meine Frage wie wir das Steuertechnisch am besten lösen?

Es geht um 90Teuro was sie wollen, das Haus ist laut Gutachten 240Teuro Wert.

  •  mihu1
16.5.2013  (#1)
Laienmeinung - Ich denke das sollte mit 2 Schenkungsverträgen lösbar sein.
Deine Eltern schenken Dir das Haus (du bezahlst dafür Grunderwerbssteuer und Vertragsgebühr beim Notar). Du "schenkst" Deinen Eltern die 90T.
Auf alle Fälle sollte auch Dein Bruder im Vertrag einen Erbschaftsverzicht unterschreiben da er ja anteilmäßig erbberechtig wäre. Alles weitere erklärt Dir der Notar Deines Vetrauens in einem kostenlosen Erstgespräch ;)

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  •  QuesT
17.5.2013  (#2)
OK klingt nicht schlecht aber glaube ich kann meine Eltern nicht Steuerfrei 90T schenken.

Aber so haben wir uns das auch gedacht.

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  •  sheppard
17.5.2013  (#3)
Schau mal hier: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/79/Seite.794050.html
Die Schenkungssteuer dürfte es nicht mehr geben. Und auch die Meldepflicht braucht man nicht zwingend machen wenn man es "geschickt" schenkt:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/79/Seite.794070.html

Zumindest interpretiere ich diese Befreiung der Meldepflicht so: Wenn du deinem Vater 45.000€ schenkst bist unter der Meldepflicht-Grenze und dann kannst im selben Jahr auch noch deiner Mutter 45.000€ ungemeldet schenken (bzw. deine Frau an deine Mutter).

zitat..
Die 50.000 Euro-Grenze gilt für die Geschenke eines Angehörigen X an einen Angehörigen Y – eine Zusammenrechnung erfolgt daher lediglich innerhalb einer Person.



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  •  creator
  •   Gold-Award
17.5.2013  (#4)
glauben heißt nicht wissen... - und können würdest du schon.
ob es erb- und steuerrechtlich sinnvoll ist, ist eine andere frage.

hier scheint prima vista fast eine gemischte schenkung http://www.fidas.at/index.php/de/news/steuerrecht/371-schenkung-ist-nicht-gleich-schenkung.html aufgelegt, allerdings solltet ihr euch mit dem bruder einigen und die eletern mal ihren nachlass regeln. das ist mehr psychospiel denn rechtliches problem.

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  •  QuesT
17.5.2013  (#5)
Hallo Creator,

mit meinem Bruder ist alles geregelt, will mich halt nur vorbereiten vor dem Gespräch mit dem Notar. Will bei sowas mir schon mal vorher ein wenig in das Thema einarbeiten.

Hab das hier gefunden also wäre es noch heuer ratsam das abzuschliesen: http://www.format.at/articles/1312/581/355059_s1/weitergabe-immobilien

Wie bekomme ich den Einheitswert raus?

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
17.5.2013  (#6)
@QuesT - Der Einheitswert steht am Einheitswertbescheid vom Finanzamz

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  •  QuesT
17.5.2013  (#7)
Ok also muss ich den ausfüllen und bekomme dann bescheid.

Das ich das richtig verstehe.

Einheitswert *3 davon zahle ich 2% und das wars?

Ungefähr?

500 - 1000 Euro
1000 - 5000 Euro
5000 - 10000 Euro

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  •  QuesT
4.6.2013  (#8)
Keiner einen Tipp?

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  •  mycastle
4.6.2013  (#9)
Ich glaube du erwartest zu viel von diesem Forum.
Zuerst schreibst du den Sachverhalt merkwürdig, denn was heißt"von mir und meinem Bruder" verkauft?
Und wenn Dich die Leute auf das Erbrecht aufmerksam machen, schreibst Du alles geregelt.
Kennst du die Ewige Schenkungsanrechnung im Erbfall von Pflichtteilsberechtigten?
OHNE professioneller Rechtsberatung, die natürlich aus was kostet geht da nichts, dafür haftet der Notar auch!
Schenkung von Geld an Mutter und Vater, sowie Schenkung des Hauses mit Erbverzicht! des Bruder ist am realistischen.
Aber stimmt der Bruder auch zu?
Denn ein Haus mit Wert von 240 kann man nicht um 90 kaufen, dann da das ist eine gemischte Schenkung und dann liegt der o.a. Problemkreis wieder vor

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  •  QuesT
4.6.2013  (#10)
Ok danke.

Es ist ja nur am Papier eine Schenkung, meine Eltern bekommen 90k sofort den rest in raten.

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  •  ma2412
4.6.2013  (#11)

zitat..
QuesT schrieb: Es ist ja nur am Papier eine Schenkung, meine Eltern bekommen 90k sofort den rest in raten.


Der Rest mit den Raten ist dann eher freihändig mündlich vereinbart nehme ich mal an.
Wenn da nicht mehr drinnen stehen soll, dann wird dir mit Sicherheit geraten werden, einen Erbteilverzeicht sonstiger Anspruchsberechtigter einzuholen.
Tust du das nicht, dann musst du darauf vertrauen, dass es niemals Streitigkeiten geben wird und auch keine Ansprüche gestellt werden. Eher ein Knieschuss.

Wie schon von mycastle geschrieben - lass dich vom Notar beraten und fragen, wenn etwas unklar ist = z. B. was ist wenn bzw. was kann passieren.

Erbrecht ist da eher das Thema und nicht die Steuer.


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  •  QuesT
5.6.2013  (#12)
Danke, so die lezte Frage verzichtet mein Bruder dann nur auf den Anteil vom Haus?


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  •  ma2412
5.6.2013  (#13)
Nochmals ... da sollten alle Fakten auf den Tisch und ein Forum ist da imho wie auch schon von anderen angemerkt wurde die falsche Plattform.

Eckpunkte zum Pflichtteil & Verzicht kannst hier nachlesen:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/79/Seite.792040.html

Wie das konkret ausgestaltet ist - lass dich beraten. Gibt zwar Juristen hier, aber auch die werden sich schwer tun, wenn sie nicht alle Fakten kennen und die in einem öffentlichen Forum ausbreiten - öhm - no comment emoji emoji

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