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Hausbau als Einzelunternehmer

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  •  Gizmo
6.2.2014
2 Antworten 2
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Wir wollen heuer mit dem Bau eines Einfamilienhauses beginnen.
Ich bin Angestellter und gleichzeitig ein Einzelunternehmer, der Online-Handel betreibt.
Meine Frage wäre nun, gibts spezielle Förderungen für Unternehmer die ich schon beim Hausbau nutzen kann?
Es soll ein Zimmer des Hauses und ein Lagerraum für das Unternehmen genutzt werden.

Mir gehts darum ob ich sowohl bei Baukosten, als auch Finanzierung und später dann im laufenden Betrieb finanzielle Vorteile geltend machen kann.

Hat hier ein Unternehmen schon mal gebaut und hat Tipps für mich?

Danke und lG
Gizmo

  •  altenberg
  •   Gold-Award
6.2.2014  (#1)
Wir haben deshalb - (nicht nur deshalb) von einer KG auf GmbH umfirmiert, weil dann die Vermietung zu ortsüblichen Tarifen von dir an die Gmbh erfolgen kann. Auch die Baukosten können anteilsmäßig herangezogen werden.

Wir haben die Firmenräumlichkeiten auch so im Keller plaziert, dass quasi der Kellereingang als eigener Eingang für die Firma verwendet wird.

Am besten ist aber, du setzt dich mit deinem Steuerberater zusammen, der müsste alles genau wissen.

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  •  ildefonso
  •   Gold-Award
6.2.2014  (#2)
@Gizmo - Prinzipiell ist es in Österreich so dass die Finanz beim Thema "Arbeitszimmer" im hauslichen Verband sehr enge Grenzen setzt.

Aufgrund Deiner im Ansatz vorhandenen Beschreibung vermute ich aber, dass diese strengen Anforderungen bei Dir erfüllt sein KÖNNTEN (z.B.: die betroffenen Räume werden faktisch ausschließlich unternehmerisch genutzt, die Räume sind für die Unternehmensausübung unbedingt notwendig, in den Räumen spielt sich ein Großteil Deiner unternehmerischen Arbeit ab etc.).
Das ganze sollte dann aber auch in der Praxis einer (Außen-)Prüfung standhalten. Denn dass Du das Finanzamt dann bald zu Gast haben wirst, ist in solchen Fällen relativ wahrscheinlich. Denn es wird kaum wo mehr getrixt als beim Thema Arbeitszimmer.

Wenn das klappt, könntest Du (natürlich nur im Verhältnis der Flächen) folgendes ansetzen:
- Errichtungskosten inkl. Nebengeräusche (per AfA) absetzen
- laufende Betriebskosten absetzen
- Finanzierungskosten absetzen
- Sowie Vorsteuerabzug für die erwähnten Posten

Unternehmerische Einrichtungsgegenstände (z.B. Packtisch) der Arbeitsflächen sind natürlich ohnehin abzugsfähig bzw. vorsteuerbar.

Ob sich das auch wirklich für Dich lohnt (bist Du überhaupt umsatzsteuerpflichtig? Von welchem Einkommensteuerprogression reden wir? Ist Deine Selbstständigkeit langfristig geplant?) ist die Frage.

Sofern Du die Buchhaltung nicht inhouse machst (was bei Einzelunternehmern und mit EA EA [Energieausweis]-RG ja nicht wirklich das Problem wäre), wäre natürlich auch zu berücksichtigen ob dadurch relevante Beratungs-/Aufwandskosten entstehen. Denn wenn am Schluß der Steuerberater wieder einen erheblichen Teil der Ersparnis auffrißt hat es Dir auch nicht viel gebracht.

PS: Welche Warengruppe vertreibst Du? Betreibe nämlich auch einen Onlinehandel (jedoch "hauptberuflich", mit Mitarbeiter, und dem Wohnzimmerverkäufer schon entwachsen emoji ). Von daher war die steuerliche Verwertung meiner Bauprojekts ohnehin nie ein Thema.

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