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Haus überschreiben -> Aufteilung

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  •  jotschi
27.8. - 26.9.2013
13 Antworten 13
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Guten Morgen!

Wir haben uns jetzt familienintern geeinigt und wollen mit unserem Projekt starten.
Wir (meine Frau und ich) und der Bruder meiner Frau bekommen gemeinsam das Elternhaus überschrieben. Das Elternhaus ist ein 2-Familienhaus wo bereits 2 getrennte Eingänge vorhanden sind.
Umgebaut soll folgendermaßen werden:
Bruder baut alleine die Garage und den Wohnraum darüber zu einer kl. Wohnung aus (ca.80m²). Eltern bleiben im OG und müssen eigentlich nicht viel verändern. Wir bauen das UG aus (Zubau ca.60m²).
Falls die Eltern einmal nicht mehr sind, soll das Haus ja zu gleichen Teilen dem Bruder und uns gehören, der Bruder nutzt nur bis dahin nicht die volle Hälfte.
Jetzt überlegen wir, wie man das am besten aufteilt, da es ja flächenmäßig nicht genau 50% sind und der Bruder auch nichts vom Garten will. Wie kann das rechtlich geregelt werden??

Hat da jemand Erfahrung damit?
lg

  •  rk515
  •   Bronze-Award
27.8.2013  (#1)
Ich würde das parifizieren lassen. Ist jedoch sicher mit Kosten verbunden, jedoch ist das sicherlich einfacher zu regeln.

Ich weiß nicht, ob für die Sanierung bzw. den Umbau eine Finanzierung benötigt wird. Sowiet ich das verstanden hab, wäre dann im falle einer nicht-parifizierung die gesamte Liegenschaft auf 1/3 eigentümer ausgerichtet.

Das heisst, auch für die bank, im falle einer Eintragung im Grundbuch, der Bruder müsste als Liegenschaftseigentümer auch mit unterschreiben bei der Pfandurkunde. (egal ob GB eintragung, oder EPU EPU [eintragungsfähige Pfandurkunde])

Wenn jedoch parifiziert ist (so viele anteile, verbunden mit wohnungseigentum an ......) dann kann man das genau zuordnen und der bruder kann in seinem bereich werken und finanzieren ohne euch mit unterschrift zupflastern zu müssen, und umgekehrt genau so.

ist natürlich aus sicht der bank gesehen jetzt, wenn eine finanzierung ansteht.

rechtlich gesehen kann man das alles im übergabevertrag von den eltern an euch regeln. da steht dann drinnen, was der bruder alles nutzen darf, was die eltern alles nutzen dürfen und was ihr alles nutzen dürft.

bei meiner schwester wars genau das gleiche. da wars einfacher, denn die hat das gesamte haus übernommen, meine mutter wohnt unten und sie mit lebensgef. oben. war sicher einfacher als wenn noch eine "dritte partei" mitmischt.
hier wurde nicht parifiziert. meine mutter hat lediglich das wohnungsgebrauchsrecht für ihre benutzen räume.

dezitiert steht aber drinnen, was sie alles nutzen darf. garten, gartenhaus, dachboden, keller......

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  •  jotschi
27.8.2013  (#2)
ja, das mit dem parifizieren haben wir auch schon einmal gehört. Dürfte wahrscheinlich die klügere Variante sein. Das Haus wird einfach auf 2 Parteien geteilt und wie sich der Bruder das mit den Eltern momentan regelt, ist ja deren Sache. Wahrsch. einfach Wohnrecht und das wars.
Die Sache ist nur die Aufteilung 50/50, denn das ist ja in Wirklichkeit nicht so, es sind aber in der Praxis alle einverstanden damit. Hätte dadurch irgendjemand einen Nachteil?

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
27.8.2013  (#3)
wenn das verhältnis passt, wird niemand ein problem haben.

jedoch aus eigener erfahrung, und auch was ich im job so alles mitbekomme ist es so, das alles was NICHT geschrieben steht bei solchen wohnungsübergaben, und mündlich vereinbart wurde, nicht hält.

es braucht nur aus irgendwelchen gründen mal zu streitereien kommen und dann fangen die pürobleme schon an.

nicht falsch verstehen bitte. ich bin schon eher ein verfechter dessen, dass man nicht alles schriftlich machen muss. jedoch die praxis und die erfahrung zeigt ein anderes bild. ==> leider

muss natürlich nicht bei jedem so sein. aber wenn schon eine wohnungs/hausübergabe, dann von anfang an klare verhältnisse schaffen. dann kommt es später nicht zu unnötigen/belastenden diskussionen. und ich weiß leider gottes von was ich rede. bei solchen diskussionen.

um sonst sagt man nicht, beim erben und beim geld hört sich die freundschaft manchmal auf. leider ist das auch in den besten familien manchmal der fall.

will hier nicht den teufel an die wand malen, aber ich glaube du weißt was i damit sagen will

klare verhältnisse schaffen. des zählt

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  •  jotschi
27.8.2013  (#4)
jup, das will auch jeder in der Family so haben.
mir geht's da eher um das wie...
Wer macht diese Parafizierung? der Notar oder ein Sachverständiger? Muss man sich da selber drum kümmern?

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  •  rk515
  •   Bronze-Award
27.8.2013  (#5)
das macht ein vermesser wenn mich nit alles täuscht. der schaut sich das haus an, rechnet sich das dann aus, wieviele anteile an der gesamtliegenschaft wem gehören, und dann kommt der notar ins spiel, der das ja vertraglich festhalten muss, bzw laut dem nutzwertgutachten dies auch im grundbuch eintragen muss.

am besten wäre es natürlich, wenn die leigenschaft gleich euch 3 übergeben wird. also die eltern nimma im gb stehen sondern nur ein wohnungsgebrauchsrecht haben.

sie können sich ja dann auch ein belastungs- und veräusserungsverbot eintragen lassen.

bei meiner schwester wurde das so geregelt.

dann gäbe es auch im falle des todes der eltern nix zu erben (liegenschaftlich gesehen), was natürlich auch weniger notarkosten verursacht.

im falle einer pflege der eltern (pflegeheim) schein die leigenschaft dann nicht als vermögen auf, und es kann auch nicht darauf zugegriffen werden (achtung, hier muss natürlich a frist beachtet werden. i glaub das sozialamt könnte da dann auf die letzten 10 jahre zugreifen).

ntürlich sind solche diskussionen mit den eltern nicht einfach. wir hatten diese auch. die denken sich dann: ich hab das aufgebaut, und jetzt soll mir nix mehr gehören, ausser das i da wohnen DARF? für de meisten unverständlich.

am besten mal mit ALLEN (bruder, ihr und die eltern) zum notar und da beraten lassen. es ist a wengal a zeitaufwand, aber es wird sich lohnen.

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  •  jotschi
27.8.2013  (#6)
danke, das hättn wir genauso vor!

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  •  jotschi
25.9.2013  (#7)
Guten Morgen!
Jetzt meld ich mich nochmal zu diesem Thema.
Es gäbe jetzt eine neue Idee, die mir gar nicht mal so blöd erscheint. Wir haben uns jetzt näher informiert, und das gründen von Wohnungseigentum ist eine sauteure Sache. Wir müssten mit ca. 10000€ rechnen! das ist ja Wahnsinn!

Jetzt überlegen wir, ob man nicht einfach das Grundstück genau dort teilen kann, wo die jetzige Garage an das Haus angrenzt.
Garage und der Raum darüber würden ja zum Wohnraum umgebaut werden und wären dann eine eigenständige Einheit.
Zum Schluss sieht das dann so aus, wie wenn 2 Häuser an der Grundstücksgrenze direkt aneinander gebaut sind (Reihenhaus).
Leider kann ich dazu so gut wie keine Infos finden, welche Regeln es hier zu befolgen gibt, bzw. wer dafür zuständig ist. Die Gemeinde?
Hat das jemand von euch gemacht?

Danke, lg

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  •  rk515
  •   Silber-Award
25.9.2013  (#8)
das grundstück meiner eltern wurde auch geteilt und ich hab mich dann rechts von denen hingebaut. jedoch mit 4 meter abstand an der engsten stelle.

wie das aus bewilligungssicht der gemeinde (und auch feuertechnischer bewilligung) funkt bei dir, weiß ich nicht. aber ich den mir mal, warum soll as nicht gehen.
doppelhaushälften liegen ja auch aneinander. zwar mit den feuerbestimmlichen auflagen mit sicherheit.
erkundige dich einfach mal auf der gemeinde oder bauamt ob das zulässig ist, oder ob ihr da speziell bautechnisch was braucht.

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  •  Ferlin
  •   Gold-Award
25.9.2013  (#9)
Puhhhh der eine baut Tür an Tür mit der Schwester - Bei euch ziehen Schwager und Schwieges mit ein?das geht nicht gut!
BG

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  •  jotschi
25.9.2013  (#10)
sehr konstruktiv...

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  •  Ferlin
  •   Gold-Award
25.9.2013  (#11)
Bitte mach ich gern

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  •  alfa2
  •   Gold-Award
26.9.2013  (#12)
Wenn geteilt wird brauchst einen vermesser der die genauen grenzen und größen ermittelt. Zusätzlich muss das geteilte haus Bzw. Grundstück den bebauungsbestimmungen entsprechen. Hier am besten das bauamt befragen.

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  •  jotschi
26.9.2013  (#13)
hab schon einen Termin am Bauamt!

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