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·gelöst· Hasenstall

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  •  karink
25.6. - 27.6.2018
10 Antworten | 5 Autoren 10
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Hallo! Ich bin gerade ziemlich verzweifelt. Wir wollen unsere 4 Kaninchen artgerecht in einem Freigehege im Garten halten. Mein Mann hat einfach drauflos gebaut, die Nachbarn finden es großartig, aber dann kam doch die Frage, ob das überhaupt erlaubt ist. Heute hab ich bei der Gemeinde angerufen und der Herr war extrem unhöflich und die NÖ Bauordnung zum selber nachlesen verwirrt mich. Einerseits steht da 50qm für Tierunterstände, andererseits sagt der Gemeindetyp nur bis 10qm. Wir hätten 25qm. Was stimmt denn nun? Baubewilligung? Bauanzeige? Oder gar nichts? 

  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.6.2018  (#1)
Da brauchts zunächst noch eine Angabe, welche Widmungsart im Flächenwidmungsplan auf dieser Fläche ausgewiesen ist???

zitat..
karink schrieb: Mein Mann hat einfach drauflos gebaut,


Dann brauchts noch eine genaue (technische) Beschreibung, was er da gebaut hat? Denn es wird auch darum gehen, ob es sich dabei um ein "Bauwerk" handelt.

zitat..
karink schrieb: die Nachbarn finden es großartig,


Immer dasselbe. Mit den Nachbarn zu reden und das Einvernehmen mit Nachbarn zu suchen, ist gut und schön  - und natürlich auch immer richtig und wichtig.
ABER: die Zustimmung und das Einvernehmen der Nachbarn können keine Baubewilligung der Behörde ersetzen!!! Nicht der Nachbar bewilligt ein Bauvorhaben, sondern die Baubehörde (und sonst niemand)!!! 

Wegen der 50 und 10m2 kann ich sicher aufklären. Da redet ihr von unterschiedlichen Dingen. Aber schau ma mal, worauf es überhaupt ankommt - dazu also erst später.


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  •  karink
25.6.2018  (#2)

zitat..
Karl10 schrieb: Da brauchts zunächst noch eine Angabe, welche Widmungsart im Flächenwidmungsplan auf dieser Fläche ausgewiesen ist???


Bauland Wohnen. Es handelt sich um normale Haltung von Haustieren. Diesbezüglich dürfen keine Probleme sein. Vor allem, da alle männlich sind, ist Zucht unmöglich emoji

Während ich hier auf den Text anworten wollte, war
Mein Mann jetzt gerade bei der Gemeinde und hat mit einem anderen Mitarbeiter gesprochen, weil der eine so unhöflich und weniger kompetent war und hat in seinem Beisein einen Bausachverständiger angerufen. Wir müssen es als Gartenhütte bewilligen lassen, weil ein Hasenstall in der besagten Größe automatisch als Kleintierzucht gehandelt wird und das ist nicht erlaubt, was wir allerdings aufgrund Widmung wussten. Will man artgerechte Haltung ist man eigentlich ziemlich benachteiligt. Laut seiner Aussage reicht eine Bauanzeige.
Mir persönlich kommt vor, als gäbe es für unsere Situation gar keine richtige Vorgabe und es wird jetzt von überall ein Stückchen hergenommen
Danke für die Bemühungen. Als stille Mitleserin bleib ich dem Forum hier aber weiterhin erhalten. Hab schon viele Tipps von hier emoji

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.6.2018  (#3)
Da passt aber einiges nicht!!!!

zitat..
karink schrieb: Es handelt sich um normale Haltung von Haustieren.


Was verstehst unter "normale" Haltung??


zitat..
karink schrieb: Diesbezüglich dürfen keine Probleme sein.


Wenns eh keine Probleme gibt, was war dann der Anlass, dich hier ans Forum zu wenden?


zitat..
karink schrieb: Vor allem, da alle männlich sind, ist Zucht unmöglich


Darauf kommts hier aber überhaupt nicht an!!


zitat..
karink schrieb: Wir müssen es als Gartenhütte bewilligen lassen,


Eine "Gartenhütte" is es aber nur dann, wenn da KEINE Tiere drin sind. Sind in der Gartenhütte Tiere, dann is es ein "Stall" (und für den kriegst im Bauland-Wohngebiet keine Bewilligung)


zitat..
karink schrieb: weil ein Hasenstall in der besagten Größe automatisch als Kleintierzucht gehandelt wird


Stimmt erstens so nicht und zweitens is es wurscht, ob "Zucht" oder nicht. Das ist kein entscheidendes Kriterium.


zitat..
karink schrieb: Will man artgerechte Haltung ist man eigentlich ziemlich benachteiligt.


Versteh ich wiederum nicht. Dein Thema hier (Hasenstall im Bauland-Wohngebiet) hat überhaupt nichts mit "artgerecht" zu tun!?


zitat..
karink schrieb: Laut seiner Aussage reicht eine Bauanzeige.


Wofür? Für die 25m² "Gartenhütte"? Ist absolut falsch. Weiter oben hast außerdem von "bewilligen" gesprochen. Also was jetzt?


zitat..
karink schrieb: Mir persönlich kommt vor, als gäbe es für unsere Situation gar keine richtige Vorgabe


Die gibt es sehr wohl!!!


zitat..
karink schrieb: Danke für die Bemühungen.


Bist du sicher, dass die Sache schon gelöst ist???

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
25.6.2018  (#4)
Wer lang fragt, der geht weit Irr!
Gerade mal wegen der 4 Kaninchen so einen Behördenmarathon veranstalten finde ich persönlich sehr übertrieben!
Der Eine hält sich Katzen, der andere einen oder mehrere Hunde, der Andere wieder einige Kanarienvögel in einer Voliere. Warum sollte man sich keine Hasen halten dürfen?
Na klar, Karl10 darf da nicht gleich schreiben, tut euch nichts an, aber vielleicht denkt er so! emoji
Übrigens, wie laut ist den ein Kaninchen? Schätze, der Lärmpegel von 4 Hasen wird wohl sicher weniger sein, als bei einem Hund! 
Möchte gar nicht wissen, wie viele Hasen sogar in Wohnungen bzw. Bakonen gehalten werden!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
25.6.2018  (#5)
@altehuette

Geb dir vollkommen recht. In der Praxis wirds in 90% der Fälle so sein.
Ich sehe meine Rolle hier so, dass ich auf die (objektive) Rechts- und Gesetzeslage hinweise. Ob die in den hier vorgebrachten Fällen tatsächlich zur Anwendung kommt, kann ich nicht wissen und beurteilen und es muss dann eh jeder selbst entscheiden. Ich zwinge ja niemanden zu irgendwas.
Aber es soll dann im Fall des Falles keiner jammern, er hätte nie etwas davon gehört.

Im Übrigen geht es hier bei diesem Thema nicht um Lärm oder Geruch. Ein Gebäude mit 25m², das als Stall verwendet wird, ist in einem Bauland-Wohngebiet ganz einfach unzulässig. Da muss ein Nachbar gar nichts von Lärm oder Geruch sagen, er braucht es nur aufzeigen und die Baubehörde MUSS aktiv werden.

Aber natürlich: wo kein Kläger, dort kein Richter und wer lang fragt, geht weit irr.
Aber wenn hier schon jemand fragt, möchte ich nicht, dass er sich in einer Sicherheit wiegt, die es nicht gibt.
Ich kenn jedenfalls (aus der Praxis und nicht bloß in der Theorie wohlgemerkt) zahlreiche Fälle, wo das nicht gut ausgegangen ist.


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  •  altehuette
  •   Gold-Award
26.6.2018  (#6)
Einen Hasenstall mit 25 m² für 4 Kaninchen ist etwas gut gemeint!  Weiß nicht,  wie der im Winter dann einigermaßen temperiert werden soll. 
Ist auch gut,  wenn hier die rechtliche Lage erörtert wird, der Tierbesitzer müsste sich der möglichen Folgen bewusst sein. 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
26.6.2018  (#7)
Ich denke, die Hasen haben sehr wohl ihren überdachten, kleinen Rückzugsort IM 25m²-Feigehege.
Dieses Konstrukt wird vermutlich mit Holz und Hasendraht eingegrenzt sein, vielleicht auch ein Dach haben. Für das wird es vermutlich so sein wie Karl10 schreibt emoji.

Wir haben selber 4 Hasen, die sind in einem selbstgebauten 2-stöckigen Hasenstall untergebracht und stehen direkt an der Grundgrenze zum Nachbarn. Sie kommen jeden Tag ins Freie, eingegrenzt mit einem mobilen Gitter.

Und ja, die Hasen machen weder Lärm noch übermäßig Mist, und der Nachbar hat nichts dagegen ;):

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  •  karink
26.6.2018  (#8)
Danke trotzdem. Wir richten uns jetzt nach den Aussagen der Gemeinde und des Sachverständigers. Was anderes bleibt uns ja nicht übrig. Die Gesetze sind einfach schlecht und es hat sehr wohl mit artgerechter Haltung zu tun, wenn Kaninchengruppen 2-4 Tiere umfassen sollen und bei unserer Rasse mindestens 4-5qm pro Tier, obwohl je mehr desto besser vorgesehen sind. Wir haben einen großen Garten, alsogrößer emoji ich kann die Tiere auch in einem Fressnapfkäfig stecken und niemand würde es interessieren, aber daran haben wir kein Interesse. Und meinen Hund könnte ich auch in die Gartenhütte sperren. Würde auch keinen interessieren. 

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  •  MRu
  •   Gold-Award
26.6.2018  (#9)

zitat..
karink schrieb: und es hat sehr wohl mit artgerechter Haltung zu tun, wenn Kaninchengruppen 2-4 Tiere umfassen sollen und bei unserer Rasse mindestens 4-5qm pro Tier, obwohl je mehr desto besser vorgesehen sind.


Applaus, Applaus ... Kaninchen brauchen 24h am Tag viel Auslauf und zwar auf ebener Fläche. Vorallem in den Abend- und Morgenstunden und in der Nacht, da es nachtaktive und dämmerungsaktive Tiere sind, die man niemals in einen Käfig sperren sollte.

Eine isolierte kleinere Schutzhütte für den Winter reicht, dort kuscheln sie sich dann alle rein und halten sich warm. Und zum "warmlaufen" steht ja das große Gehege zur Verfügung.

Bitte keinen Hasendraht nehmen, sondern Volieredraht, ersteres wird von Mardern aufgebissen, diese können sich ebenso ins Gehege graben, deswegen bitte auch nach unten hin sichern.

Und was noch verdammt wichtig ist: HITZESCHUTZ! Kaninchen sind, was Sonne betrifft, extrem empfindlich und erleiden sehr schnell einen Kollaps.

https://www.kaninchen-helpline.at/artgerechte-haltung/aussengehege.html


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  •  karink
27.6.2018  (#10)
@MRu danke emoji ja, wir haben an alles gedacht (außer an eine Genehmigung emoji) Ich hab mich in das Thema richtig verbissen, ich wollte nur nicht alles erklären. Ist ja auch für die Helfer hier nicht notwendig emoji

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