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Handlauf

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  •  hatey
16.7. - 2.8.2018
8 Antworten | 6 Autoren 8
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Hi,

ich habe eine Frage zu Treppen:

Müssen nach der nö BauO (oder nach irgendeinem anderen Gesetz für NÖ) Treppen Handläufe haben? Kann man eine Treppe auch ohne Handlauf (an der Wand) bauen?

Siehe Foto (den Handlauf an der Wand wollen wir nicht haben.)

  •  Notebook
16.7.2018  (#1)
kein foto

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  •  hatey
16.7.2018  (#2)
ah Sorry!
Hier das Foto:

2018/20180716885599.jpg

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.7.2018  (#3)
Nö Bautechnikverordnung
Anlage 4 (oib-richtlinie 4)
Punkt 3.2.2
Ab 4 Stufen brauchst zumindest auf einer Seite einen handlauf

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  •  hatey
16.7.2018  (#4)
Danke für die rasche Antwort.

Geht die eine Seite nicht als Handlauf durch? Man könnte sich ja daran eigentlich anhalten :D

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  •  Spore
  •   Bronze-Award
16.7.2018  (#5)
Habe heute mit meinem Stiegenbauer über das Thema geredet. Er meinte, dass eine Stiege bis 1,19m Breite einen Handlauf/ein Geländer braucht. Darüber sinds 2 (bzw 1 Geländer und 1 Handlauf).

Ob das am Foto als Absturzsicherung durchgeht, weiß ich nicht. Aber Handlauf ists dennoch nur einer

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
16.7.2018  (#6)

zitat..
hatey schrieb: Geht die eine Seite nicht als Handlauf durch? Man könnte sich ja daran eigentlich anhalten


Da gibts auch einzuhaltende Höhen, die werden da jetzt nicht an jeder Stelle passen.
Und unter "Handlauf" stellt man sich halt was anderes vor.

zitat..
Spore schrieb: Er meinte, dass eine Stiege bis 1,19m Breite einen Handlauf/ein Geländer braucht. Darüber sinds 2 (bzw 1 Geländer und 1 Handlauf).


Das ist so nicht ganz korrekt. Da sollte er im Gesetz nochmal genauer nachlesen. Im Ein- und Zweifamilienhaus reicht auch über 1,20m Treppenbreite 1 Handlauf.


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  •  MissT
  •   Gold-Award
16.7.2018  (#7)
Abgesehen davon, dass die OIB-Richtlinie einzuhalten ist: Meines Wissens wird das Fehlen eines Handlaufs, einer Absturzsicherung etc. im Falle eines Unfalls als eine grobe Fahrlässigkeit beurteilt. Wenn etwas passiert - was gerade bei so einer engen, steilen Wendeltreppe leicht der Fall sein kann -, bist du dran. Mir wäre es das nicht wert. 

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  •  moef
  •   Silber-Award
2.8.2018  (#8)
Wir haben in EFH eine Treppe mit Podest. Im unteren Teil muss ich also einen Handlauf machen. Im oberen Bereich haben wir ein Glasgeländer als Brüstungswand ausgeführt.
Das Glas ist 2 cm stark und ist in der Mitte einer Treppe 120 cm hoch. 

2018/20180802473592.jpg
Vermutlich kann das Glasgeländer nicht als Handlauf verwendet werden, weil in der OIB steht 85-110 cm? Vielleicht lässt er das durchgehen...

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