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·gelöst· Halboffene Bauweise [K]

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  •  dino_0905
  •  [K]
  •  [Kärnten]
1.4. - 3.4.2017 1
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Hallo liebe Experten!

Folgende Situation:

Lt. Bebauungsplan ist auf dem Grundstück offene und halboffene Bauweise erlaubt.

Ich darf meine Garage nach Auskunft Bauamt direkt an die Grundgrenze zu meinem Nachbar bauen.
Zudem muss ich 60% der Schattenwerfpunkt-Höhe vom Haus Abstand zum Nachbar einhalten.

Angenommen meine erforderliche Abstandsfläche des Hauses wäre 4,2 m.

Kann ich, wenn ich meine Garage direkt an die Grundgrenze baue und die Garage 3,5 m breit ist, mein Haus an die Garage bauen, somit den Abstand des Hauses zum Nachbar in diesem Bereich auf 3,5m verringern?

Ich hoffe ihr wisst was ich meine, sonst mache ich eine Skizze wenn erforderlich emoji

Bundesland Kärnten.

Danke!

LG

  •  Fernmelder
  •   Bronze-Award
3.4.2017  (#1)
Hallo Dino,

den Abstand vom Haus zur Grenze musst du immer einhalten, egal ob eine Garage da ist oder nicht. Also mach die Garage einfach 4,2 m breit und nütze den Platz optimal aus.
Wichtiger HInweis: die Garage wird für die Schattenflächen nur dann nicht berücksichtigt wenn sie niedriger als 350cm ist.

Klär das aber auch unbedingt mit der Gemeinde!

LG


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