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Haftungsklärung und weitere Schritte [Stmk]

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  •  mihu1
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
2.3. - 7.3.2016 1
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Hallo.
Wir wohnen jetzt seit knapp 2 Jahren in unserem neuen Haus. Leider hat sich in den letzten Wochen gezeigt, das die Drainage nicht ordentlich funktioniert bzw. aus einem anderen Grund Wasser beim Kellerfenster eintritt. Ebenso hat sich durch Hebung des Bodens (im Bereich der Wärmepumpe hebt und senkt sich der Boden um knapp 20cm, nehme an Wasser im Boden gefriert) ein Schaden an der Fassade gebildet.
Meine Fragen wären daher. Fallen die Schäden noch unter die Gewährleistung des Baumeisters oder kommt hier wieder das Baugrundrisiko zu tragen?
Welche Schritte müsste ich einleiten, wenn der Schaden vom Baumeister nicht anerkannt bzw. behoben wird (Bausachverständiger, Rechtsanwalt, ...)?
Wäre dankbar für jede Hilfestellung.

  •  michiaustirol
  •   Gold-Award
7.3.2016  (#1)
würde so vorgehen:
1. baumeister telefonisch kontaktieren und ihm die mängel mitteilen und schauen wie er reagiert
2. egal wie er reagiert hat die Mängel noch schriftlich eingeschrieben schicken mit ordentlicher (glaub mindestens 4 Wochen musst ihm geben)Fristsetzung zur Behebung
3. wenn bis zur Fristsetzung keine Reaktion kommt zum Anwalt der wird dir dann die weiteren Schritte erklären

für mich klingen die Mängel nicht nach Baugrundrisiko sondern eher nach mangelhafter Ausführung (mit ordentlichen Frostfreien Fundament könnte sich die Wärmepumpe nicht um 20cm heben und senken, genauso kann kein Wasser eintreten wenn das Fenster dicht ist bzw die Drainage funktionieren würde)

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