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Nachträglich ... hast da wohl keine Chance. Automatisch hast kein Recht auf Einbehalt eines Haftrücklasses. Das muss vertraglich vereinbart sein sonst Pech gehabt. http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=414838&dstid=854 http://rechtambau.at/Artikel/Haftungsr%C3%BCcklass Sinn einer solchen Vereinbarung ist es primär, dass damit später auftretende Mängel abgedeckt werden - egal, ob es das Unternehmen - Stichwort Insolvenzrisiko in der Baubranche - noch gibt. Bei Auftreten solcher Mängel ist es auch eine nette Motivation für das beauftragte Unternehmen, solche zu beheben. Kommt halt auf Details und Höhe an. |