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Haftrücklassgarantie??

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  •  Seajumper83
2.10.2012 1
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Hallo,
bei meinem Häuschen ist jetzt schon der Dachstuhl drauf und jetzt auch schon gedeckt und das wurde alles von einer Firma erledigt.
Er hätte nun natürlich gerne das ich ihm den vereinbarten Betrag bezahle und ich würd mir aber gerne einen Teil des Entgelts einbehalten außer er gibt mir eine Haftrücklassgarantie. Aber leider habe ich vergessen das auch schon bei Vertragsabschluss zu vereinbaren. Kann ich aber jetzt im Nachhinein trotzdem darauf bestehen? Und ist es überhaupt klug eine Haftrücklassgarantie zu vereinbaren??

  •  ma2412
2.10.2012  (#1)
Nachträglich ... hast da wohl keine Chance.
Automatisch hast kein Recht auf Einbehalt eines Haftrücklasses. Das muss vertraglich vereinbart sein sonst Pech gehabt.
http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=414838&dstid=854

http://rechtambau.at/Artikel/Haftungsr%C3%BCcklass

Sinn einer solchen Vereinbarung ist es primär, dass damit später auftretende Mängel abgedeckt werden - egal, ob es das Unternehmen - Stichwort Insolvenzrisiko in der Baubranche - noch gibt. Bei Auftreten solcher Mängel ist es auch eine nette Motivation für das beauftragte Unternehmen, solche zu beheben. Kommt halt auf Details und Höhe an.



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