« Baufinanzierung  |

Gutschrift + Skonto

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Gast
23.11. - 29.11.2011
13 Antworten 13
13
hallo,
habe eine Rechnung mit Skonto-Zahlungsziel und eine Gutschrift.
wie ergibt sich nun der Zahlungsbetrag?

entweder:
Rechnungsbetrag - Skonto v. Rechnungsbetrag - Gutschrift = Zahlungsbetrag

oder:
Rechnungsbetrag - Gutschrift = Zwischensumme - Skonto v. Zwischensumme = Zahlungsbetrag
danke

  •  samoth
24.11.2011  (#1)
nimm die Variante die für dich besser ist, also die erste.

Wenn´s ned passt, wird sich die Firma schon entsprechend melden.

lg
tom

1
  •  monika NÖ
24.11.2011  (#2)
also mir wurde es so erklärt:

du hast die Gutschrift ja sicher auf eine bestimmte Rechnung bekommen, weil du zuviel gekauft hast oder irgendetwas ähnliches. Hast du die ursprüngliche Rechnung mit Abzug von Skonto bezahlt, darfst du auch jetzt bei der Gutschrift nur den verminderten Betrag in Abzug bringen.

Du nimmst also:
Rechnungsbetrag abzüglich Skonto
- Gutschriftsbetrag (abzüglich Skonto)
= Zahlungsbetrag.

Hoffentlich habe ich das jetzt halbwegs verständlich erklärt.

LG
Monika

1
  • ▾ Werbung
    Energiesparhaus.at ist Teilnehmer des Amazon-Partnerprogramms, das zur Bereitstellung eines Mediums für Webseiten konzipiert wurde, mittels dessen durch die Platzierung von Partner-Links zu Amazon.de Entgelte verdient werden können.
Hallo monika NÖ, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig.
  •  creator
  •   Gold-Award
24.11.2011  (#3)
wer unklare klauseln verwendethttp://www.energiesparhaus.at/forum/24312

könnt ihr rechnen?

rechnungsbetrag - skonto = zwischensumme - gutschrift = endbetrag.

warum soll jemand von der gutschrift(!) einen skonto abziehen...?

1


  •  juergenj
24.11.2011  (#4)
meine schwimu arbeitet bei einem großen Baustoffgroßhändler in Linz in der Kundenbuchhaltung, wir hatten vor kurzem eine Diskussion zwecks genau diesem Thema.

Rechtlich ist der Skonto ganz sicher bei der Gutschrift abzuziehen. Du hast ja für einen Betrag, den du innerhalb wenigern Tagen oder gleich bezahlt hast, einen Preisnachlass erhalten.

Nun bekommst du (aus welchen Gründen auch immer) eine Gutschrift,somit einen Teil des bezahlten Geldes retour. Klar ist dann der Skontobetrag der abgezogen wurde nun so hoch.

Da es bei vielen Rechnungen dabei um nicht viel Geld geht, kann es schon sein dass der Verkäufer die zu hohe Gutschrift einfach akzeptiert und als "Rundungsbetrag" ausbucht.

Wenns aber um mehr geht, siehts so aus:

Ich kaufe um 20.000 euro ziegel, zahle innerhalb 3 Tagen per Übweisung und ziehe mit 3 % Skonto ab. Das sind bitte 600 € die ich mir spare.
Nun habe ich zuviel gekauft, und will Ware im wert von 5.000 euro zurückgeben. wenn du jetzt eine volle Gutschrift von 5.000 € abziehst, dann gehem dem Verkäufer 150 € (3% von 5.000 €) flöten.
Mann muss eigentlich schon froh sein, dass man keine Manipulationsgebühren zahlen muss. Denn der Firma kostet das ja auch was wenn du wieder was zurück bringst.


1
  •  creator
  •   Gold-Award
24.11.2011  (#5)
ned wirklichist ja verständlich, dass der baustoffhändler so argumentiert, aber ein bissi www.verbraucherrecht.at lesen und schon schaut's anders aus.

abgesehen davon, dass der konsument (=kunde) immer das recht auf geld-zurück statt depperter gutschriften (die ja nur das geld beim unternehmer lassen und den kunden an das unternehmen binden) hat: die sind dann halt gutscheine, die natürlich nicht auch noch mit dem skonto im wert verringert werden dürfen, sondern 30 jahre betragsmäßig unverändert gültig sind - inflation reicht eh.

die lustige forderung nach manipulationsgebühren auf einen gutschein statt geld wäre dann ja der nächste hit... in zeiten von web 2.0 sicher ganz toll... was innerhalb von 6 monaten nach gewährleistung schreit... soll der händler doch mal beweisen, dass die ziegel ned abgeschlagen waren...
sowas vermeidet man mit sinnvollen verträgen, wo überschüssige ware immer zurückgenommen wird. kann ja jeder baumarkt auch.

http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318858687480
http://helpv1.orf.at/index.html@story=8463

1
  •  atma
  •   Bronze-Award
24.11.2011  (#6)
ich arbeite in einer bank und zahl viele solcher rechnungen aus... ich rechne auch rechnungsbetrag - skonto = betrag der einen rechnung - gutschrift = zu überweisende summe

auch zb die großen baumärkte rechnen so...

1
  •  juergenj
24.11.2011  (#7)
das stimt ja auch so:

rechnungsbetrag - skonto = betrag der einen rechnung - gutschrift = zu überweisende summe

ABER!!!

die gutschrift ist ja ev. von einer anderen Rechnung. Und der Skonto ist hier abzuziehen. Konsumenteschutz hin oder her.
Als Käuferfirma wäre das Delta sonst Gewinn, der sogar versteuert werden müssten. Als Verkäufer schreibt man dabei Minus.

Da kauf ich ja immer einfach zuviel. geb dann einen Teil Zurück. Skonto bleibt aber gleich. Sorry, dass ist kaufmännich Nonsens.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
26.11.2011  (#8)
ich liebe argumentationslinien, die die gesetze negieren - und dafür eine hübsche vermutung renpacken...

zitat..
die gutschrift ist ja ev. von einer anderen Rechnung.


selbst wenn die gutschrift von einer anderen rechnung ist, wurde der kunde schon mal gelinkt, weil er sich die andrehen hat lassen, statt geld zu bekommen. wäre ja nur bei einem spezifizierten kauf zulässig, wo umtausch ausgeschlossen wurde - also eh schon zu tollen bedingungen.

zitat..
Da kauf ich ja immer einfach zuviel. geb dann einen Teil Zurück. Skonto bleibt aber gleich. Sorry, dass ist kaufmännich Nonsens.


na und? mittlerweile checkt die rücknahme des zuviel gekauften jeder baumarkt - und bewirbt das sogar aktiv, z.b.: http://www.baumax.at/c/Garantien/cms.10157.html

jürgenj verrätst uns jetzt, bei welchem baustoffgroßhändler in linz die schwimu arbeitet...?

1
  •  atma
  •   Bronze-Award
26.11.2011  (#9)
ned bös sein, aber wenn mir der händler eine gutschrift erstellt, dann zieh ich mir diesen betrag auch von einer andren rechnung ab... wenn der mir evtl eine höhere gutschrift ausgestellt hat, als mir zusteht, dann ist der doch selber schuld... noch dazu wenn er die gutschrift einer privatperson schickt...
als kunde ist man ja nicht verpflichtet alles zu tun, damit der händler einen möglichst hohen gewinn hat. der hat eh schon mal meist mind. 100% DB drauf gelegt...

1
  •  juergenj
28.11.2011  (#10)
@ creator
nein, den händler werd ich nicht nennen. ist ja auch nicht so relevant. ich wollte nur damit sagen, das wir genau diese problematik vor kurzem besprochen haben (weil sie ja in der Situation oft ist)

ob man sich eine gutschrift andrehen lässt oder nicht ist ja eine andere geschichte.
und zwecks dem baumax: gibts da überhaupt einen skonto ?!?! weil um die rücknahme an sich gehts hier ja nicht.

Ich hab jetzt auch noch in meiner Firma in der Buchhaltung mich erkundigt, und meine Buchhalterin hat gesagt, dass der Skonto von der Gutschrift/Geldretounierung abzuziehen ist.
Es "kann" natürlich sein, das bei Privatleuten das so nicht ist, kann ich mir aber nicht vorstellen.


1
  •  creator
  •   Gold-Award
28.11.2011  (#11)
kommt darauf an, ob der "skonto" überhaupt als rechnung - unwidersprochen blieb: http://www.steuerverein.at/umsatzsteuer/011_ausstellung_rechnungen_03.html bin von einer normalen gutschrift für konsumenten ausgegangen.
worauf die buchhalterin ihre weisheit stützt, ist mir nicht klar.

zum skonto bei baumärkten: wenn die schon mit - nunmehr wirklich - zinsenlosen teilzahlungen werben, geht das fragen nach skonto natürlich auch. klar wird's ned vom baumarkt aktiv angeboten, sondern muss amn selber fragen... http://www.derknauserer.at/lexikonsuch1.php?art=schlagw&begr=

die - zumindest bei baumärkten, der baumax ist da ja nur exemplarisch, weil ich nicht zig links poste - problemlose rücknahme hab' nicht ich thematisiert:

zitat..
Da kauf ich ja immer einfach zuviel. geb dann einen Teil Zurück



1
  •  cc9966
  •   Gold-Award
28.11.2011  (#12)
ein Nominalwert.. - ..einer gutschrift muss beim zahlungsvorgang gleich behandelt werden wie bargeld. man darf damit also eine skonto-vermindernde rechnung bezahlen. der verkäufer kann sich nur schützen, wenn:
- er auf den gutschrift in ähnlicher schriftgröße wie den wertbetrag angibt, dass diese nicht für skonto-begünstigte rechnungen gültig ist oder definierter rabatt-aktionen gültig ist.
- oder noch besser, er stellt gleich gutschriften bei rückgaben von waren von skontobegünstigten rechnungen nur mehr abzgl. skontorabatt in einvernehmen mit dem käufer aus.

zB baumax verkauft über partnerfirmen gutscheine, welche 10% unter deren nominalwert verkauft werden. da ist dann schon am gutschein festgeschrieben, dass dieser nicht an einem 10%-rabatt-montag gültig ist. diese bedingung wurde schon beim gutscheinkauf festgelegt. andererseits darf man den gutschein bei jeder anderen rabattaktion (zb -20% auf alle gartenmöbel im spätherbst) einsetzen.

@creator:
warum hat man anrecht auf eine ausbezahlung des betrages? kannst du mir das gesetz nennen? man hat in den meisten fällen kein anrecht auf rückgabe, wenn das produkt mangelfrei geliefert wurde. nicht einmal anrecht auf eine gutschrift hat man. rücknahmen, wie sie viele handeslbetriebe und vor allem baumärkte sehr großzügig anbieten, ist eine freiwillige leistung zu den bedingungen des verkäufers. und diese freiwilligkeiten schreibt sich kein baumarkt/baustoffhändler als festen vertragsstandteil in die vertragsbedingungen/AGBs zu seinen ungunsten rein. da müsstest schon ein starker vertragspartner mit viel umsatz sein.

1
  •  creator
  •   Gold-Award
29.11.2011  (#13)
@cc9966: beim "normalen" kauf hast schon recht augen auf, kauf ist kauf! wenn man da dann nachträglich umtauschen will, ist man auf die gunst des verkäufers angewiesen. daher sollte/muss man alles VORHER verhandeln...
http://www.ak-salzburg.at/online/umtausch-ist-verhandlungssache-53813.html

anders schaut das bei rücktritt/widerruf, gewährleistung (beweislastumkehr binnen 6 monaten), pönalen aus verzug oder sonstiger vertragsverletzung oder - wenn vorher vereinbart - vertraglichen ansprüchen (ggf. aus der haftung für missverständliche agb oder werbung, wenn ned eh widersprochen) aus. in diesen fällen besteht das recht auf geld, insbes. bei pönalen und gewährleistung, wenn der 1 verbesserungsversuch/austausch nix gebracht hat.

http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:ac_Je8_oy0cJ:www.ak4u.at/uploads/media/IhrRechtAlsKonsument_01.pdf+umtausch+gutschrift+geld+zur%C3%BCck&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEESif-rgXimE-8CJ38tJPhquIoVNi26Is6Y8fPtEdBzNvwH5SkgtD4Thlm4EP3C2AhLt4HFWXuWtkTX6hZPuH8Ss-lVgQote6iqRVcYbYIbZvgXjJ_ZLEXG0rtKSeohtVGJvZqMFp&sig=AHIEtbRtUC03wnNuFfM4dfL0zPdgb3epUg
bis jetzt war ned klar, wie die gutschrift entstand.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Wohnbauförderungs-Zusicherungsbescheid