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Wundert mich, dass es da jetzt erst OGH-Urteil und so gibt, hatte ich eigentlich schon vor Jahren in der Schule gelernt, dass Gutscheine (zum Vollpreis im Geschäft gekaufte, nicht Rabattgutscheine) grundsätzlich 30 Jahre lang gültig sind und raufgedruckte Befristungen nicht gelten. Komisch... |
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Hallo Breitfuss, schau mal hier im Shop nach, da siehst du Preise und wirst sicher auch fündig. | ||
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VORSICHT - Soweit ich weiß, gibt es Sondergutscheine.
Ob das hierfür auch gilt, wäre nachzufragen. Beispiel: Eine Frau hält eine "Party". Die geladenen Gäste kaufen um Umsatz X ein. Die Frau erhält für diesen Umsatz, einen Gutschein über 5/10% vom Umsatz X. Dies ist anscheinend kein "erworbener" Gutschein. Der kann befristet werden. So hab ich das gehört, aber die Rechtsexperten hier können sicher mehr dazu sagen. |