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Grunstück Verkehrswert verpflichtend?

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  •  Nemi83
12.2. - 14.2.2013
5 Antworten 5
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Hallo!

Ich habe mich hier neu angemeldet und hoffe mir kann weiter geholfen werden.

Folgende Situation:
Die Mutter meiner langjährigen Freundin und ihre Oma sind derzeit im Grundbuch eines bebauten Grundstückes eingetragen. Es geht nun darum, dass meine Freundin und ich alleinig in das Grundbuch eingetragen werden.
Laut Notar wäre eine Schenkung des einen Teils an meine Freundin und des anderen an mich am günstigsten. Soweit so klar.

Es ist aber wahrscheinlich, dass mein Anteil nicht an mich verschenkt wird, sondern dass ich diesen abkaufen soll, wobei das Geld aber eh am Ende wieder bei meiner Freundin landen wird.

Dazu eine Frage:
Mir ist klar, dass mir das Grundstück nicht um 1€ verkauft werden darf, da das eine versteckte Schenkung wäre... aber ist man an den Verkehrswert gebunden und müsste diesen von einem Gutachter ermitteln lassen. Oder kann man einfach einen Preis festlegen der so grob den Grundstückspreisen der Umgebung ähnelt und vil. aufgrund der Verhältnisse etwas günstiger, aber immer noch im Sinne eines guten Verhandlungsgeschickes argumentieren kann, verkaufen?

Grüße und Danke fürs lesen...

  •  creator
  •   Gold-Award
12.2.2013  (#1)
da greifen einige überlegungen viel zu kurzund mir ist völlig unklar, warum jetzt mit macht gegen den richtigen rat des notars was anderes gebastelt werden soll.

schenkung von mutter + oma an freundin oder gemeinsam an freundin+dich ist nunmal am günstigsten.
wenn jetzt wieder das gezaudere wegen geld aufkommt, sind die hausaufgaben nicht gemacht - sprich: die worst-case-vereinbarung mit einer klaren regelung, wer, wie was bekommen soll und wer wen wie im fall von krankheit, arbeitslosigkeit, kindern, trennung absichert, pflegt, von mir aus auch sterben lassen soll, fehlt. ohne die ist alles sinnlos.
das rumlavieren "schenkung ist billig, aber geld wollen wir schon haben" ist nicht nur dumm, sondern halt auch nicht sinnvoll abzubilden.
schenken ist schenken und nicht hintenrum doch verkaufen. wenn man solche umgehungskonstruktionen wählt, ist eine schenkung entweder eh nicht sinnvoll, weil dann ein teil immer unzufrieden ist - da ist es sinnvoller, das vorgehen zu überdenken. da ist es imho ehrlicher, einfach nur die freundin zu beschenken und sie auch allein im grundbuch zu belassen - ein hälfteanteil bringt sonst beiden immer nur probleme, weil die eintragung bei weiteren verfügungen eh immer wieder hinterfragt werden würde.
der absolute umgehungsspaß wäre natürlich ein geldmäßiges prekarium, also eine zeitlich beschränkte bittleihe für die zeit, wo du im haus wohnst...

wenn jetzt also nur die freundin beschenkt wird und du ihr dann das doch den hälfteanteil billig abkaufen willst, kannst natürlich erklären, dass z.b. deine verlobte das billig verkauft hat.
vor dem hintergrund des estg - vgl §30 und § 30a http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570 ist die "wahrscheinliche" variante sowieso schwer zu hinterfragen... glaube nicht, dass die freundin lust hat, 25% von deinem geld an die finanz weiterzugeben...


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  •  Nemi83
12.2.2013  (#2)
Danke für die Antwort... dass eine Schenkung am besten wäre ist mir schon klar... ich als "Bittsteller" hab da allerdings nur begrenzten Einfluss.

Der Kern meiner Frage ist leider unbeantwortet geblieben: Ist man beim Verkauf gesetzlich an den Verkehrswert gebunden bzw. muss man diesen via Gutachter feststellen lassen, oder kann man den Verkaufspreis selbst wählen? Ich konnte dazu leider nichts eindeutiges rausfinden.

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  •  creator
  •   Gold-Award
12.2.2013  (#3)
bis 06/2014 hast laut vfgh, der die einheitswertberechnung - gekippt hat, die wahl zwischen 3fachem einheitswert, verkehrswert laut immopreisspiegel mit abschlag oder ggf dem naheverhältnis zur verkäuferin argumentieren - sinnvoll ist das wegen der steuern laut estg trotzdem nicht...
https://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/GrundstckeundSteuern/Einheitsbewertung/_start.htm
http://news.orf.at/stories/2157015/2157009/

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  •  Nemi83
12.2.2013  (#4)
Danke

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
14.2.2013  (#5)

zitat..
die worst-case-vereinbarung mit einer klaren regelung, wer, wie was bekommen soll und wer wen wie im fall von krankheit, arbeitslosigkeit, kindern, trennung absichert, pflegt, von mir aus auch sterben lassen soll, fehlt. ohne die ist alles sinnlos.

das ist der springende punkt, auch wichtig wenn ihr dann baut und einen kredit wollt, nicht nur jetzt...
ps: auf schenkung gegen geld würde ich mich nicht einlassen, kann auch für den schenker nach hinten losgehen so schnell verjährt das glaube ich nicht...

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