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grundverkehrsbehördliche Genehmigung

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  •  max881
22.2. - 24.2.2016
7 Antworten 7
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Hallo,
folgender Sachverhalt:

Meine Freundin und ich haben mit ihrem Onkel einen Schenkungsvertrag über ca. 2000m2 Grünland gemacht. (Onkel ist Landwirt mit landwirtschaftlichem Betrieb)
Nun haben wir bei der Grundverkehrsbehörde um eine Genehmigung angesucht und diese wurde abgelehnt.
Wir sind beide keine Landwirte, allerdings besitzt mein Vater auch eine Landwirtschaft.
Ich hätte somit alle Geräte zur bewirtschaftung des Grundstücks (ca.2000m2), möchte nun gegen diesen Beschluss eine Stellungnahme machen (muss ich innerhalb von 14 Tagen). Wie soll ich am besten agumentieren.

Die Grundverkehrsbehörde agumentiert so:
Rechtserwerber betreiben keinen landwirtschaftlichen Betrieb, schaffen auch keinen solchen. Schenkung führt zur Verschlechterung der Agrarstruktur. Dient keinem landwirtschaftlichen Intresse.

Das Grundstück ist vor unserem Baugrundstück und soll als Garten dienen. Möchte dort Bäume pflanzen, Gemüse anbauen usw.

  •  rk515
  •   Gold-Award
22.2.2016  (#1)
in sbg hättest damit auch keine chance.
leider ist das so. seh mir da keine chance für dich

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  •  max881
23.2.2016  (#2)
Aber die Begründung ist schon lustig wie ich finde, wegen 2000m2 führt es gleich zur Verschlechterung der Agrarstruktur und anderswo wird weggesehen...

Zudem ist der landwirtschaftliche Betrieb vom Geschenkgeber gleich daneben und alle Maschinen für die Bewirtschaftung dieser 2000m2 in greifbarer Nähe.
Mein Vater besitzt auch eine Landwirtschaft und ich werde auch einmal diese Landwirtschaft übernehmen (wenn auch nur sehr kleine Landwirtschaft)

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  •  altehuette
  •   Gold-Award
23.2.2016  (#3)
Wenn man so durch die Lande fährt, sieht man immer neue Einkaufscenter in gute Äckern. Aber diese Betreiber haben eine andere Lobby. Aber beim kleinen Mann, bzw. Häuslbauer will man halt zeigen wer das Sagen hat.

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  •  Scholar
  •   Bronze-Award
23.2.2016  (#4)
Lass es halt deinem Vater schenken und erbe es später.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
24.2.2016  (#5)
Die Agrarbehörde ist da sehr streng.
Die schaut drauf, dass den Bauern kein Meter weggenommen wird.

Wir in SBG haben ja auch noch die Rössler die alte Trulle!
Da kommt noch mehr dazu.
Agrarbehörde und eine Grüne, die für die Raumordnung verantwortlich ist.

Absoluter Schmarrn

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  •  felis
24.2.2016  (#6)
gibt es keine Möglichkeit sich als Nebenerwerbslandwirt anzumelden?

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  •  Innuendo
  •   Gold-Award
24.2.2016  (#7)
Hatten ähnliche Probleme aber da ging es um eine Teilung, Umweltschutz, Grünstreifen,etc. War aber einfacher zu argumentieren da ich sonst "Landflucht" betrieben hätte und derjenige der die Landwirtschaft übernimmt den anderen sowieso im seltestem Falle auszahlen kann. Innerhalb der Familie leichter, deswegen wärs mit dem Umweg übern Papi easier.

Hättet ihr vorher machen sollen dann wärs vlt leichter gewesen. Jetzt bist ja schon Steuerzahler in der Gemeinde. :) Vor der Stellungnahme würd ich mal bei der Behörde und Gemeindevertreter/Land antanzen um zu erfahren wie du am besten hier vorgehen könntest. Vlt haste nen Bekannten wo sitzen. Manchmal haste Glück und die weisen dich auf die "Schlupflöcher" hin. Gehn tut so einiges, nur als Privater schwieriger.:)

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