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Grundstückszusammenlegung- Anschlussgeb.

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  •  mathoc
1.6. - 6.6.2017
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,

Folgendes Szenario: Wir haben 2 voll aufgeschlossene Grundstücke in der Steiermark erworben. Die Aufschließung beider ist im Kaufpreis bereits inkludiert. Nun werden die Grundstücke zusammengelegt. Seitens der Gemeinde wurde angemerkt das die Anschlussgebühren für beide Grundstücke zu entrichten sind. Ist dies eine korrekte Vorgehensweise?
Falls ja: meines Wissens werden die Anschlussgebühren teilweise p. m² berechent werden - wovon wird hier für das 2te Grundstück ausgegangen?
Hat jemand Erfahrung mit solchen Konstellationen?

fg, mat

  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.6.2017  (#1)
Bin nicht Experte für die Steiermark.
In der Kürze wie du das schilderst kann ich mir das aber nicht vorstellen.
Gibts die Anschlüsse für die beiden jetzigen Grundstücke vielleicht schon??

Ansonsten wäre für mich folgendes logisch:

Ich mach im ersten Schritt aus den beiden Grundstücken eines (simple Grundstücksvereinigung) - hats noch nichts mit irgendwelchen Anschlussgebühren zu tun.

Wenn das alles abgeschlossen ist, dann wird gebaut. Danngibts nur noch ein einziges Grundstück und das ist BAsiis der diversen Berechnungen.
Anders kann ich mir das eigentlich nicht vorstellen (auch wenn ich die Detailbestimmungen der Steiermark jetzt nicht rausgesucht habe).

PS: Allgemeinder Tipp, wenn solche Aussagen kommen: immer fragen wo das steht? und um welche Gestzesbestimmung es geht?

Und noch was: du schreibst oben, die "AUFSCHLIESSUNG" wäre im Kaufpreis inkludiert gewesen. Und dann gehts aber um die "ANSCHLUSSgebühren". Das sind 2 verschiedene Paar Schuhe, die nichts miteinander zu tun haben. Vermischt/verwechselst du da vielleicht was; oder hast es vielleicht falsch verstanden?

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  •  mathoc
6.6.2017  (#2)
anke für die Info. Ja, Anschlüsse sind bereits auf beiden Grundstücken vorhanden. Insofern wäre es noch verständlich ggf. die Aufschließungskosten für die beiden Gst. zu tragen.
AnschlussGEBÜHREN jedoch- wie von dir beschrieben - fände auch ich unlogisch. Die Vorgehensweise wäre ebenfalls wie von dir beschrieben: zusammenlegung (Grundstücksvereinigung) gefolgt von Bebauung mit Anschlussgebühren berechnet vom zusammengelegten Grundstück. Ich werde seitens der Behörde nochmals nachfragen.

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