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Grundstücksmauer zum Nachbarn? [NÖ]

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  •  Pablop
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
14.3. - 24.3.2011
5 Antworten 5
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Hallo Forummitglieder.

Ich hätte ein paar Fragen zur Grundstücksmauer zum Nachbar!
In NÖ ohne Bebauungsplan.

1. Wem gehört die Mauer (40 cm hoch Fundament und ein Maschendrahtzaun) rechts von meinen Grundstück und wo kann ich es Schwarz auf weiß bekommen? Gibt es ein Gesetztes Text dazu wem die Mauer gehört?

Wo wird diese Verpflichtung (rechts vom Haupteingang seid ihr eh verpflichtet) in der Bauordnung aufgelistet?

2. Wie hoch darf sie sein in meinen Fall sein, wenn ich die Mauer mit Schallsteinen Mauern würde?

3. Brauche ich eine Bewilligung zum bauen der Mauer?
Ich Danke allen die mir weiterhelfen.
LG Pablop

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
16.3.2011  (#1)
.auf wessen grundstück steht die mauer? dem gehört sie auch - es sei denn, du hast jemand anderem auf deinem grundstück die errichtung einer mauer gestattet!?

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  •  Pablop
16.3.2011  (#2)
Grundstücksmauer zum Nachbarn? - @ Karl10 ... Ja das ist ja meine Frage gewesen. Nein keine Erlaubnis gegeben, die Mauer war schon beim kauf der Liegenschaft schon da. Auf unseren Plänen ist nur eine Linie eingezeichnet. Ich möchte das gerne geklärt haben, an wenn muss ich mich wenden?

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  •  Karl10
  •   Silber-Award
16.3.2011  (#3)
.Nun, da musst du klären, wo die Grenze(n) deines Grundstückes ist (sind).

Dafür gibt´s 2 Möglichkeiten:

1. Wenn dein Grundstück im Grenzkataster ist, dann ist alles klar. Dann sind die Grenzen mit Koordinaten fixiert und von jedem Geometer rekonstruierbar und in der Natur markierbar. Ob das Grundstück im Grenzkataster liegt, kannst du beim Vermessungsamt erfahren (hätte ich schon vor dem Kauf gemacht!)

2. Möglichkeit - das Grundstück ist nicht im Grenzkataster, sondern nur im sogenannten Grundsteuerkataster und es gibt auch sonst keinen von einem Geometer verfassten Vermessungsplan: da wird´s ein bisschen schwieriger, den exakten Verlauf der Grundgrenze herauszufinden, da es im Grundsteuerkataster keinen verbindlich festgelegten Grenzverlauf gibt. Da brauchst du auf jeden FAll den Nachbarn dazu. Du und dein Nachbar, ihr legt gemeinsam die Grenze zwischen euren Grundstücken fest. Da wird sich auch herausstellen, wem die Mauer gehört. Willst du Nägel mit Köpfen machen und für die Zukunft die Grenzfrage endgültig vom Tisch haben, dann sollte die von euch festgelegte Grenze von einem Geometer in einem Vermessungsplan dokumentiert werden.

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  •  creator
  •   Gold-Award
17.3.2011  (#4)
karl10 hat's eh beschrieben: recht und tatsachen müssen - ned übereinstimmen. schau halt, wo der zaun wirklich steht und die grundgrenze verläuft.

http://www.jusline.at/858_ABGB.html
http://docs.google.com/viewer?a=v&q=cache:Zgl8G5JOFoQJ:www.der-sachverstand.at/edinger/Lists/Ankuendigungen/Attachments/37/RA2009-05_grundstuecksgrenze.pdf+858+abgb&hl=de&gl=at&pid=bl&srcid=ADGEESirHYUIZ9mJYqO58kNrkTNWCFyQMxTf34BsYRH4zM9tIwxExL40Q-QHeQhGKCRtBInMM5200Al7SmGf_9ijPKb0FA4nzXpwmuI-KPf0UTmGN3muFFWeqqguJ7cashG7LPG2sjij&sig=AHIEtbQZovf0_c7XsL5SPrG00ltImnoNRw

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  •  Pablop
24.3.2011  (#5)
Vielen Dank an euch für die Antworten. Werde mich schlau machen. LG Pablo

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