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Grundstücksgrenze zum öffentlichen Grund

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  •  dbgtmaster
2.6.2020
7 Antworten | 6 Autoren 7
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8
Hallo,

ich habe eine Einfriedung (geschalte Mauer), welche ~5-6cm innerhalb meines Grundstückes steht. Würde diese Mauer nun gerne mit Natursteinen verkleiden, jedoch würde ich dabei rund 10cm meine Grenze überschreiten.
Wie stehen die Gemeinden dazu bzw, was ist da eure Empfehlung?
Neben meiner Mauer am öffentlichen Grund ist ein 150cm breiter Gehweg.

lG

  •  GKap
  •   Silber-Award
2.6.2020  (#1)

zitat..
dbgtmaster schrieb: was ist da eure Empfehlung?

Steine mit 5cm nehmen! emoji

meint
GKap

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  •  dbgtmaster
2.6.2020  (#2)
Ich möchte eine Mauer wie am Bild haben, befestigt mit Beton:

https://cdn.shortpixel.ai/client/to_webp,q_glossy,ret_img/https://www.blauarbeit.de/blog/wp-content/uploads/2018/10/natursteinmauer-bauen-820x394.jpegBildquelle: https://cdn.shortpixel.ai/client/to_webp,q_glossy,ret_img/https://www.blauarbeit.de/blog/wp-content/uploads/2018/10/natursteinmauer-bauen-820x394.jpeg

Da alleine der Beton schon etwas Platz benötigt, werden 5cm wohl etwas sehr knapp werden :-/

lG

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  •  chrismo
  •   Gold-Award
2.6.2020  (#3)
Dass du die Grundgrenze nicht überbauen darfst, egal ob das öffentlicher oder Privatgrund ist, ist hoffentlich klar. Öffentlich heißt zwar, dass jeder den Grund betreten darf, nicht aber beliebig nutzen, also nicht verbauen, Mülltone draufstellen, bepflanzen,...

Möglichkeiten (nach Sinnhaftigkeit geordnet):
1) eine andere Verkleidung suchen, die weniger als 5cm Platz braucht
(hier kommt lange nichts)
2) mit Gemeinde reden, ob sie dir einen Streifen verkaufen
3) Zaun weiter reinversetzen, damit sich die Steine ausgehen
(hier kommt lange nichts)
4) Die Steine raufkleben und hoffen, dass es niemanden auffällt.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
2.6.2020  (#4)

zitat..
dbgtmaster schrieb: Wie stehen die Gemeinden dazu

Eine ernst gemeinte Frage?

Na wie wird die Gemeinde oder jeder andere Grundeigentümer dazu stehen, wenn du unrechtmäßig einen fremden Grund beanspruchst?

zitat..
dbgtmaster schrieb: was ist da eure Empfehlung?

Nichts dergleichen unternehmen.


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  •  OneRocket
  •   Silber-Award
2.6.2020  (#5)

zitat..
dbgtmaster schrieb: Wie stehen die Gemeinden dazu bzw, was ist da eure Empfehlung?

Jede Gemeinde in Österreich wird Dir das verbieten. Letztinstanz auf Gemeindeebene ist der Bürgermeister und der wird sich nicht über das Gesetz stellen. Wäre jederzeit anfechtbar und im Prinzip auch unfair jedem gegenüber, der sich an die Grenze hält.

Neben oben genannten Möglichkeiten sehe ich noch die Option den Grenzverlauf vermessen zu lassen - auf eigene Kosten... Bei uns stellte sich durch die vorgeschriebene Vermessung heraus dass ein 20cm breiter Streifen vom Gehsteig (war dort breiter als sonst) Teil von unserem Grund ist. Und wir rückten unsere Zaunmauer entsprechend hinaus. Die Wahrscheinlichkeit ist gering aber vielleicht ist es einen Versuch Wert.

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  •  rabaum
  •   Gold-Award
2.6.2020  (#6)

zitat..
OneRocket schrieb: Letztinstanz auf Gemeindeebene ist der Bürgermeister

Zur Richtigstellung: Der Bürgermeister ist die Erstinstanz.

zitat..
OneRocket schrieb: der wird sich nicht über das Gesetz stellen.

Genau, weil es Amtsmissbrauch wäre. Er kann es dir gar nicht erlauben. 

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  •  Ghamor
  •   Bronze-Award
2.6.2020  (#7)

zitat..
dbgtmaster schrieb: Da alleine der Beton schon etwas Platz benötigt, werden 5cm wohl etwas sehr knapp werden :-/

 Warum "verfliest" du deine bestehende Mauer nicht einfach mit Natursteinplatten? Man muss ja nicht neu aufmauern? Die Optik ist fast dieselbe und du bleibst damit auf deinem Grund. Ich find die Idee etwas komisch, an der Mauer nochmal eine zweite Mauer aufzubauen.


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