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Grundstück mit geteilter Widmung Aufteilung [K]

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  •  mastol
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8.11. - 9.11.2022
2 Antworten | 2 Autoren 2
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Hallo,
bitte, kann mir jemand etwas dazu mitteilen:
Mein Grundstück hat 1 Einlagezahl aber 2 Widmungen. Ein Teil ist Bauland, der andere Teil Landwirtschaftlicher Grund. Beides liegt in gemischter Baulandzone, landwirtschaftliches Mischgebiet und es gibt keinen Raumordnungsplan.
Ich habe bereits vor ca. 11 Monaten bei der Gemeinde einen Antrag auf Grundstücksteilung eingebracht, welcher bis heute nicht bearbeitet wurde. 
Offensichtlich verweigert die Gemeinde die Teilung, dies sei nicht möglich ein Grundstück mit 2 Widmungen zu teilen???

  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.11.2022  (#1)
Deine Angaben und Infos strotzen nur so von Widersprüchen und offensichtlich falsch verstanden/verwendeten Begriffen. Da brauchts vorerst mal in diese Richtung diverse Klarstellungen, was du überhaupt meinst.

zitat..
mastol schrieb: Mein Grundstück hat 1 Einlagezahl aber 2 Widmungen

Du stellst da 2 Begriffe nebeneinander, die absolut nichts miteinander zu tun haben und 2 völlig verschiedene Materien betreffen. Was meinst denn mit "Widmungen"? Flächenwidmung gem. Raumordnung? Benützungsart gem. Grundstückskataster?

zitat..
mastol schrieb: Mein Grundstück hat 1 Einlagezahl

Was anderes gibt es ja gar nicht. Jedes Grundstück ist im Grundbuch einer bestimmten Einlagezahl einverleibt. Eine Einlagezahl im Grundbuch besteht aus zumindest einem, möglicherweise aber auch aus beliebig vielen Grundstücken.

zitat..
mastol schrieb: aber 2 Widmungen

Eine Widmung bezieht sich nie auf eine "Einlagezahl", sondern immer auf ein Grundstück und dessen Fläche. 1 Grundstück kann auch mehrere Widmungen aufweisen.

zitat..
mastol schrieb: Ein Teil ist Bauland......Beides liegt in gemischter Baulandzone, landwirtschaftliches Mischgebiet und es gibt keinen Raumordnungsplan.

"Raumordnungsplan"? Du meinst "Flächenwidmungsplan"?? Wenn es den nicht gibt (was eigentlich auszuschließen ist), woher weißt du dann, dass ein Teil "Bauland" ist und dass es Mischgebiet ist? Das sind Festlegungen im Flächenwidmungsplan - also muss es auch einen geben!?
Oder meinst du "Bebauungsplan"?

zitat..
mastol schrieb: ch habe bereits vor ca. 11 Monaten bei der Gemeinde einen Antrag auf Grundstücksteilung eingebracht,

Du hast also von einem Geometer einen Teilungsplan erstellen lassen und DU hast diesen mit einem schriftlichen Antrag auf Bewilligung bei der Gemeinde eingereicht??

zitat..
mastol schrieb: welcher bis heute nicht bearbeitet wurde.
Offensichtlich verweigert die Gemeinde die Teilung,

Wenn er gar "nicht bearbeitet" wurde, woraus leitest du dann ab, dass die Teilung "verweigert" wird. "Verweigert" wurde das Teilungsnasuchen dann, wenn der Antrag mit einem schrfitlichen Bescheid ab- oder zurückgewiesen wurde. Du hast einen solchen bescheid bekommen? Nein? Dann wurde auch noch nichts defintiv "verweigert"!

zitat..
mastol schrieb: dies sei nicht möglich ein Grundstück mit 2 Widmungen zu teilen???

Woher weißt du diese Begründung, wenn ja noch gar nichts "bearbeitet" wurde (wie du schreibst).

Und noch was:
Was ist überhaupt der Grund, warum du das Grundstück teilen willst??
Der Geometer hat keine Bemerkung bei der Erstellung des Teilungsplanes (den du bei der Gemeinde zur Bewilligung beantragt hast) gemacht, dass da vielleicht etwas nicht passen könnte bzw. dass dieser allenfalls nicht bewilligt würde??

PS: da musst du noch viel Licht ins Dunkel bringen, bevor man dir da konkret helfen kann......
Und wichtig wären Pläne (Kataster, Flächenwidmungsplan, beantragter Teilungsplan....)

 


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  •  Chriss
9.11.2022  (#2)
Wenn du dein Grundstück teilen möchtest muss der Ingenieurkonsulent für Vermessungswesen  einen Plan erstellen -  der Plan  geht ans Vermessungsamt (Planbescheinigungsbescheid) und an die Gemeinde (Teilungsgenehmung)  -  dann setzt der Notar einen Vertrag auf  und letzten Endes geht alles zum Grundbuch.

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