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Grundstück begradigen ....

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  •  Gast
23.3. - 24.3.2011 1
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Lt. unserem Bebauungsplan (Gemeinde in OÖ) dürfen wir keine SÜTZMAUERN machen die höher als 1 Meter sind , wie kann ich trotzdem ein halbwegs ebenes Grundstück hinbekommen bzw. wie kann ich das ganze ein wenig umgehen ! ( Diagonales-Gefälle ca. 4,5m -- andere Diagonale fast Null )
Gebaut soll ein Bungalow mit Vollunterkellerung inkl.Doppelgarage werden !

  •  mikee
  •   Silber-Award
24.3.2011  (#1)
.Hallo Gast!

Naja, da gibts mehrere Lösungsansätze. Du könntest die erlaubte 1m-Stützmauer machen, und von dort weg 3,5 Meter hoch im 60 Grad Winkel anböschen. Kostet dich zwar gut 2 Meter Grundstücksbreite, aber dafür ist es dann eben.

Ein weiterer Lösungsansatz wäre, den Garten Terrassenförmig anzulegen, also zB 3 Terrassen mit je 1,5 Meter Höhenunterschied. Jede Terrasse wäre dann eben, und der Garten bekommt ein interessanteres Aussehen, als einfach nur eine ebene Fläche, und es lässt sich gestalterisch auch wesentlich mehr daraus machen. Voraussetzung dafür wäre aber ein eher grösseres Grundstück ( > 2000 m2 ), da die einzelnen Terrassen sonst zu klein werden, um sie sinnvoll zu nutzen.

Ja und dann wäre da noch die Möglichkeit, einfach den Begriff "Stützmauer" zu hinterfragen. Was gilt als Stützmauer? Alles aus Stein? Falls ja: Dann baut euch doch einfach eine Krainerwand aus Holzstämmen. Hat nicht jeder, ist 100% Öko und sieht auch schön aus. Oder ihr fragt bei der Gemeinde um eine Ausnahme an, eine Mauer mit 2 oder 3 Metern Höhe zu machen, vielleicht genehmigen sie es euch ja?
Btw: Eine Stützmauer mit 4,5 Metern Höhe ist sowieso nicht nur sxxteuer, sondern sieht meiner Meinung nach auch nicht wirklich schön aus...

Gruss

mikee

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