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Grundsteuer NÖ [NÖ]

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  •  speeeedcat
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  •  [Niederösterreich]
8.12.2022 - 22.1.2023
16 Antworten | 10 Autoren 16
16
Hallo,

ich habe gestern vom Gemeindeverband für Umweltschutz und Abgabeneinhebung einen Brief bekommen, worin steht, dass ich gut 900 € Grundsteuer nachzahlen muss.
Dabei wurde der Grundsteuermessbetrag (aktuell bei 40, vorher bei 18) mit dem Hebesatz 500 multipliziert. Somit ergibt sich eine Erhöhung um 182 € jährlich, Rückwirkend per 2018, also 910 €.
https://www.finfo.at/steuern/grundsteuer/
Der GMB war seit 2009 bei 18, und scheinbar ohne Hebesatz.

Habe ich eine Grundsteuererhöhung bzw. sonstwas übersehen? 
Hat diese Erhöhung noch wer bekommen?

Sehr ärgerlich auch das Timung.

  •  Apobine
  •   Silber-Award
8.12.2022  (#1)
Hallo Alex, das haben wir letztes Jahr auch bekommen und ich glaube so ziemlich alle Grundbesitz in unserer Gemeinde. Du hast also sicher nichts übersehen. 

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.12.2022  (#2)
Hallo S....!
Habt ihr auch nachzahlen müssen?
Auf welcher Entscheidung fußt die Erhöhung?
Liebe Grüße, Alex

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  •  malli
8.12.2022  (#3)
Kann es sein, dass du bis jetzt für ein unbebautes Grundstück gezahlt hast und im Jahr 2018 dein Haus fertiggestellt hast?
Dann wird nämlich die Grundsteuer umgestellt. Hierzu solltest du vom Finanzamt vorab einen Einheitswertbescheid erhalten haben.

1


  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
8.12.2022  (#4)
Hallo Malli,
das Haus wurde 2012 fertiggestellt und kollaudiert. 

1
  •  malli
8.12.2022  (#5)
Hallo,
hat sich nach 2012 mal was an der Grundsteuer geändert? Dann ist es komisch warum sie es jetzt erhöhen.
Hast vom Finanzamt einen neuen Bescheid erhalten?
Die Gemeinde darf nur 5 Jahre rückwirkend die Abgaben eingeben, deshalb auch ab 2018.

1
  •  Karl10
  •   Gold-Award
8.12.2022  (#6)

zitat..
speeeedcat schrieb: einen Brief bekommen,

Du meinst einen "BESCHEID", oder??

zitat..
speeeedcat schrieb: Der GMB war seit 2009 bei 18, und scheinbar ohne Hebesatz.

Falsch! Es wurde mit Sicherheit ein Hebesatz zur Berechnung der Grundsteuer angewendet (auch schon seit 2009)!

zitat..
speeeedcat schrieb: Habe ich eine Grundsteuererhöhung bzw. sonstwas übersehen?

Ja, ziemlich sicher - und zwar eine Einheitswerterhöhung und als Folge davon eine Erhöhung des Grundsteuermessbetrages.

zitat..
speeeedcat schrieb: Hat diese Erhöhung noch wer bekommen?

Das ist eine "individuelle" Sache. Man kann nicht von einem auf den anderen schließen!
Was alle betroffen hat war eine Neufeststellung der Einheitswerte - wirkt sich aber bei jedem individuell anders aus.

zitat..
Apobine schrieb: Du hast also sicher nichts übersehen.

Doch, hat er offensichtlich. Er hat einen neuen Einheitswertbescheid bekommen und ihn offensichtlich wenig beachtet, hat den darin angeführten neuen Grundsteuermeßbetrag übersehen und das Datum für die Wirksamkeit, ab wann das alles gilt.

zitat..
speeeedcat schrieb: Auf welcher Entscheidung fußt die Erhöhung?

Neuer Einheitswert ergibt: neuer Grundsteuermessbetrag ergibt: neue Grundsteuer.

zitat..
speeeedcat schrieb: das Haus wurde 2012 fertiggestellt und kollaudiert.

Ist jetzt nur von untergeordneter Bedeutung. Maßgeblich ist die Frage, welches Datum der neue/letzte Einheitswertbescheid hat und welches Datum ist in diesem Bescheid für dessen "Wirksamkeit" angeführt?? Und von da an wird neu berechnet.




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  •  rocco81
  •   Gold-Award
9.12.2022  (#7)

zitat..
speeeedcat schrieb: worin steht, dass ich gut 900 € Grundsteuer nachzahlen muss.

Nicht traurig sein, bei uns sind es 1800€ Nachzahlung!
Die Finanzler sind 6J hinten, ist aber von Bezirk zu Bezirk verschieden.
Die Gemeinde kann übrigens nichts dafür, die müssen das nur weiterleiten. Früher durften sie noch einen Rabatt für die ersten 20? Jahre geben, das geht jetzt nicht mehr.

Erhöhungen alles innerhalb einer Woche:
Grundsteuer 600%
Strom 300%
Zins 200%
KV Gehalt 7% 😅




1
  •  MRu
  •   Gold-Award
9.12.2022  (#8)

zitat..
speeeedcat schrieb:

Hallo S....!
Habt ihr auch nachzahlen müssen?
Auf welcher Entscheidung fußt die Erhöhung?
Liebe Grüße, Alex

Wir haben auch letztes oder vorletztes Jahr fast 400 Euro (was ich noch so in Erinnerung habe) nachzahlen müssen, ebenso alle Nachbarn, die wir so kennen in der Umgebung.
Hatten auch recherchiert, ob das so viele Jahre rückwirkend verrechnet werden darf, ... darf es anscheinend.


1
  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.12.2022  (#9)
Hallo liebe alle!

zitat..
Karl10 schrieb: Du meinst einen "BESCHEID", oder??

Natürlich Karl, sorry für die missverständliche Ausdrucksweise.
Es ist im Sommer der Einheitswertbescheid eingetrudelt mit der Anhebung des Einheitswertes. Gelesen, zur Kenntnis genommen, im Büro abgelegt ..... und vergessen.

zitat..
Karl10 schrieb: Doch, hat er offensichtlich. Er hat einen neuen Einheitswertbescheid bekommen und ihn offensichtlich wenig beachtet, hat den darin angeführten neuen Grundsteuermeßbetrag übersehen und das Datum für die Wirksamkeit, ab wann das alles gilt.

Vorgestern ist der Grundsteuerbescheid gekommen, dessen Basis nun der erhöhte Einheitswert ist, rückwirkend bis 2018.
Somit ergibt sich wie von Karl geschrieben --->

zitat..
Karl10 schrieb: Neuer Einheitswert ergibt: neuer Grundsteuermessbetrag ergibt: neue Grundsteuer.

DAS meinte ich mit Timing 🤪

zitat..
rocco81 schrieb: Erhöhungen alles innerhalb einer Woche:
Grundsteuer 600%
Strom 300%
Zins 200%
KV Gehalt 7% 😅

😲

zitat..
MRu schrieb: Wir haben auch letztes oder vorletztes Jahr fast 400 Euro (was ich noch so in Erinnerung habe) nachzahlen müssen, ebenso alle Nachbarn, die wir so kennen in der Umgebung.
Hatten auch recherchiert, ob das so viele Jahre rückwirkend verrechnet werden darf, ... darf es anscheinend.

Das war ja fast günstig😆

zitat..
malli schrieb: Hallo,
hat sich nach 2012 mal was an der Grundsteuer geändert? Dann ist es komisch warum sie es jetzt erhöhen.
Hast vom Finanzamt einen neuen Bescheid erhalten?
Die Gemeinde darf nur 5 Jahre rückwirkend die Abgaben eingeben, deshalb auch ab 2018.

Alles richtig auch von Malli!

Vielen Dank nochmals für die Aufklärung an alle!😘


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
9.12.2022  (#10)
Würd mich noch intetessieren: ab wann ist die Wirksamkeit des neuen Einheitswertbescheides angegeben?

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  •  speeeedcat
  •   Gold-Award
9.12.2022  (#11)
Einheitswertbescheid zum 01. Jänner 2018 vom 30. September 2022.
Da stand dann weiters, dass auf Grund dieses Bescheides keine Zahlungen zu leisten sind, dient jedoch der Grundlage für die Berechnung der davon abgeleiteten Steuern und Abgaben.


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  •  Apobine
  •   Silber-Award
9.12.2022  (#12)
Sorry hab mich auch falsch ausgedrückt. Also hast du doch was übersehen Speedy 😇. Wir haben ca. 400 Euro nachgezahlt

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  •  Hermine
10.12.2022  (#13)
Wir haben im Jänner 2015 die Fertigstellungsmeldung gemacht und am Mittwoch die Information über die Nachzahlung von etwas mehr als € 1000,-, rückwirkend bis 2016 erhalten.
Haben uns auch sehr gefreut über das gute Timing.

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  •  streicher
  •   Gold-Award
20.1.2023  (#14)
Ich darf auch ca. 850 nachzahlen.
Bescheid im Dezember gekommen.
Datum neu: 01.01.2017
Zahlen darf ich das jetzt also rückwirkend bis 2017.

Scheinbar verjährt sowas nicht.

1
  •  bautech
  •   Gold-Award
22.1.2023  (#15)

zitat..
streicher schrieb: Scheinbar verjährt sowas nicht.

Doch, nach 5 Jahren...


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  •  atma
  •   Gold-Award
22.1.2023  (#16)
Na dann darf ich mich noch auf einen Brief freuen, wir haben seit der Fertigstellung 2012 auch noch keine Erhöhung erhalten.

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