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Grundsteuer - Fälligkeit

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  •  yeahright
21.4.2009 - 18.8.2011
8 Antworten 8
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Hallo!

Wir haben zwei unbebaute Grundstücke und unseren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde. Nun besitzen wir die Grundstücke schon über ein Jahr, haben aber noch nie eine Grundsteuervorschreibung bekommen. Müssen wir da irgendwann selbst tätig werden, oder können wir einfach drauf warten, bis die Gemeinde doch einmal was ausschickt?

  •  Sumo
21.4.2009  (#1)
uns geht es ähnlich - vor einem Jahr Grund gekauft. GEWST gezahlt und seither nix bekommen.
Denke mit Fertigstellungsanzeige kommt die Sache automatisch in gang, oder?

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  •  yeahright
21.4.2009  (#2)
Fertigstellungsanzeige - Naja, wir bauen noch nicht gleich, sondern erst in ein paar Jahren, also wird die Fertigstellungsanzeige noch ein bißchen dauern. Dann müssen wir wohl nachzahlen, nehm ich einmal an...

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  •  pointi001
27.4.2009  (#3)
Grundsteuer - also bei mir NÖ wurde mir die Aufforderung zur Bezahlung rel. bald nach Erwerb (grundbücherliche Eintragung) zugestellt und zahle seither regelmässig meine Steuern. LG

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  •  andi102
15.8.2011  (#4)
sollte es noch jemanden helfen: - Bei mir hats knapp ein Jahr nach Hauskauf gedauert bis alles berechnet war. Aber die melden sich schon *gg*

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  •  hotz68
  •   Bronze-Award
16.8.2011  (#5)
...? - muß die GRUNDSTEUER jährlich bezahlt werden ???

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  •  coisarica
  •   Bronze-Award
16.8.2011  (#6)
ich hab den zahlschein - sofort nach kauf bekommen und bezahle seitdem vierteljährlich.

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  •  atma
16.8.2011  (#7)
hi,
unser grundstück ist dzt auch noch unbebaut, bei uns hats 1,5 jahre bis zur ersten vorschreibung gedauert, da es derzeit acker ist und nur 20 eur jährlich sind, bekommen wir die immer mit mai geschickt, nachverrechnung gabs keine. wird direkt von gemeinde verschickt.

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  •  PlanB
  •   Bronze-Award
18.8.2011  (#8)
fälligkeit - das kann schon mal ein jahr dauern, bis die erste vorschreibung der grundsteuer kommt. bist das ganze am finanzamt durchgearbeitet ist und der einheitswertbescheid zugestellt worden ist, vergeht schon mal etwas zeit.
danach bekommt ihr die vorschreibung der grundsteuer von der gemeinde - ihr müsst nicht selber tätig werden.
fällig sind grundsteuerbeträge unter 70,00 einmal jährlich (15.05.) beträge über 70,00 sind vierteljährlich fällig.
(das ganze gilt so für oö)

lg

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