« Baurecht  |

Grundschuld

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Gast Annalena
9.3.2007 1
1
Bekomme dieses Jahr einen Teil meines zu erbenden Grundstückes von meinem Vater überschrieben, damit wir uns darauf ein EFH bauen können. Meine Frage, da wir das Haus finanzieren müssen wird ja im Grundbuch auf diesen Teil dann eine Grundschuld eingeschrieben, muss mein Vater da dann auch noch mal unterschreiben, obwohl er mir diesen Teil dann bereits übergeben hat?? Oder hat er damit dann nichts mehr zu tun??

  •  creator
9.3.2007  (#1)
langsam, langsamselbst wenn ihr finanzieren müsst, heißt das noch lange nicht, dass ihr die jeweilige bank auch zur besicherung mit der hypothek auch ins grundbuch (und ich denke, das meint ihr) muss - da reicht oft auch eine epu (einverleibungsfähige pfandurkunde), die notariell beglaubigt und bei der bank hinterlegt wird. damit spart ihr euch die 1,3% gebühren der einzutragenden hypothekenhöhe. bankentipp per e-mail.

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Nasowas