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Grundlegende Frage Aufschließungskosten [Stmk]

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  •  tororosso
  •  [Stmk]
  •  [Steiermark]
9.11.2012 - 27.3.2013
16 Antworten 16
16
Hallo,

Ich beabsichtige ein unbebautes Baurundstück in der Steiermark zu kaufen.
Der jetzige Besitzer hat das Baugrundstück 2009 als "aufgeschlossen" erworben. Wenn ich nun das Grundstück als aufgeschlossen erwerbe sind dann die Aufschließungskosten bereits vom Vorbesitzer des jetzigen Besitzers bezahlt worden oder kann die Gemeinde von mir als nunmehr 3.Besitzer Aufschließungskosten einfordern?
Wer zahlt generell die Aufschließungskosten? (Derjenige der auf Bauland widmen lässt?)
Nach Aussage des jetzigen Besitzers hat dieser keine Aufschließungskosten bezahlen müssen.
Anschlüsse (Wasser,Kanal und Strom) sind alle vorhanden.

Bitte um eine kurze Info.
Danke!

  •  kalki80
9.11.2012  (#1)
Versuch deine Fragen zu beantworten: - Wenn der aktuelle Besitzer den Grund schon aufgeschlossen gekauft hat, so waren die Aufschließungskosten im Kaufpreis schon enthalten. Im Leben eines Grundstücks ist grundsätzlich nur einmal die Aufschließung zu bezahlen.

Die Aufschließungskosten sind grundsätzlich vom "Umwidmer" zu zahlen. Dies wird jedoch imho in jeder Gemeinde etwas anderst gehandhabt. Bei uns war es so, dass der "Umwidmer" für einige Gründe gleich etwas zu zahlen hatte und bei anderen es dann der Grundkäufern überlassen hat. Ich werde z.B. die Ausschließung zum Baubeginn bezahlen.
In deinem Fall sollte im Kaufpreis schon die aufschließung drinnen sein. Ruf einfach vor dem Kauf auf jeden Fall das Gemeindeamt an und frage nach. Dann kannst du zu 100% sicher sein.
Wenn man durch die Gegend fährst liest man sowieso immer "Grund ab xx€ aufgesachlossen". Wenn das nicht dabei steht kannst gleich rechnen (NÖ):
Wurzel aus Grundfläche x 1 (bzw.1,25 bei Bauklasse II) x 450
Das sind die Aufschließungskosten zB. mir.

Die Ausschließungskosten sind ja damit begründet, dass du die Infrastruktur der Gemeinde/des Ortes nutzen kannst. Für das Anschließen von Strom, Wasser und Kanal kannst du nochmal rund 15.000€ rechnen (Anschlußgebühren).

Hoffe dir hilft das!

lg

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  •  kalki80
9.11.2012  (#2)
...bzw. - ...schließe im Kaufvertrag etwaige Aufschließungskosten aus, bzw. hänge Sie dem Verkäufer um, wenn er sich so sicher ist, dass dieser aufgeschlossen ist. emoji

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  •  Sebastian_wien
9.11.2012  (#3)
ACHTUNG: - ein Grundstück kann aufgeschlossen sein OHNE dass jemand bereits Aufschließungsabgaben bezahlte. Für gewöhnlich werden die Abgaben eingehoben, wenn ein Bauantrag gestellt wird (außer der Besitzer möchte die Abgaben aus freien Stücken schon zuvor bezahlen).

Sichere dir im notariellen Vertrag unbedingt die bereits bezahlten Abgaben!! wir haben darauf vergessen und die "schon bezahlten" Abgaben kamen uns schließlich auf gesamt 13.500 Euro weil der Stromanbieter in Vorlage getreten ist und die Gemeinde vom Grundstückseigentümer vor unserem Kauf auch keinen Cent gesehen hat. Aber beim Kauf hieß es: "Das Grundstück ist aufgeschlossen und alle Abgaben bezahlt".

So deppert waren wir nur einmal emoji

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
9.11.2012  (#4)
Am einfachsten...bei der Gemeinde fragen, ob die Gebühren bereits entrichtet worden sind, alles andere ist Spekulation.

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  •  halfway
9.11.2012  (#5)
@Sebastian
Ja ich habs gestern in deinem Buch gelesen. Ihr habts wirklich ordentlich ausgfasst und ich bin erst beim Wasseranschluß.

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  •  ildefonso
  •   Silber-Award
9.11.2012  (#6)
In der Regel verstehen unter Aufschließungskosten viele etwas falsch:

Gemeint ist die Zahlung an die Gemeinde, für die man eigentlich "keine direkte" Gegenleistung bekommt (ist quasi eher eine Pauschalzahlung für ohnehin schon vorhandene oder zukünftige Infrastruktur wie Straße, Beleuchtung etc.).

Mißverstädlicherweise wird mit "Aufschließung" oft auch die Anschlußgebühr an den Versorger (Strom, Gas, Kanal) oder das bloße vorhandensein dieser Leitungen in der Nähe vom Grundstück bezeichnet. Diese Anschlußkosten sind von den Aufschließungskosten NICHT umfasst.

Ich hab's auch nicht anders gemacht: Grundvorbesitzerin hat den unbebauten Grund schon vor Jahrzehnten freiwillig aufschließen lassen (um einer damaligen Preiserhöhung zu entgehen).
Habe die ganzen Dokumente (Zahlungsbescheid, Zahlungsbeleg) genommen und mir sicherheitshalber von der Gemeinde bestätigen lassen dass die Aufschließung ordnungsgemäß bezahlt wurde und noch immer Gültigkeit hat. Auch im KV wurde die bereits bezahlten/inkludierten Aufschließungskosten der Form halber nochmals erwähnt.

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  •  manni25
  •   Bronze-Award
9.11.2012  (#7)

zitat..
Für das Anschließen von Strom, Wasser und Kanal kannst du nochmal rund 15.000€ rechnen (Anschlußgebühren).


Bin zwar ned aus NÖ und Wasseranschluss war bei uns nicht möglich (daher keine Ahnung wieviel der ausmacht) aber 15K kommen mir schon extrem viel vor.
Hab für den Kanal ~4.500 und für den Strom ~3.200 bezahlt.


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  •  kalki80
9.11.2012  (#8)
Anschlußkosten bei mir: - - Kanal: 5.500€
- Wasser: 2.500€
- Strom: 2.330€
- Telefon: ???

Sind in Summe immerhin mehr als 10k. Dann hast di vielleicht Gemeinden mit höheren Gebühren bei Wasser und Kanal und schon bist du bei den 15k!

lg

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  •  orlando
9.11.2012  (#9)
Also bei uns in Gerasdorf bei Wien siehts folgendermaßen aus:

Aufschließungskosten an die Gemeinde (für 900m2 abhängig von Einheitssatz und Bauklassenkoeffizient): 18070,--

Anschlußkosten Strom (Freileitung/Wien Energie): 3049,--

Anschlußkosten Wasser (EVN): 2445,--

Anschlußkosten Kanal (abh. von unverbauter und verbauter Fläche und Einheitssatz): 5550,--

Anschlußkosten Gas (EVN): 4800,-- (wenn mans braucht)

-> 33914,-- Euro gesamt

davon reine Anschlußkosten: 15844,--

LG Roland

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  •  orlando
9.11.2012  (#10)
nur zur Info: Freileitung bei Strom ist ein bissl billiger als Erdanschluß - der hätte bei uns 5329,-- gekostet.

Das kann man sich aber nicht aussuchen ...

LG Roland

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  •  tororosso
9.11.2012  (#11)
Erstmal Danke für eure Antworten!

Habe am Mittwoch bereits den Notartermin und werd dann fragen ob er die Aufschließung im Kaufvertrag explizit berücksichtigt. Vorher werde ich einfach auf der Gemeinde nochmal nachfragen. Vor lauter Fragen weiß ich gar nicht mehr welche ich schon gestellt hab und welche Antworten ich bekommen hab. In der Hitze des Gefechts vergisst man schon mal jeden Satz mitzuschreiben emoji
Achja und das Anschlußkosten nicht gleich Aufschließungskosten sind war mir gsd bereits bewusst.

Nicht desto trotz erwarte ich mir, dass wenn ich ein aufgeschlossenes Grundstück kaufe, ich dann keine Aufschließung mehr bezahlen muß/sollte.

LG Manuel

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  •  orlando
9.11.2012  (#12)
Hallo,

auch bei den Anschlußkosten musst Du aufpassen. Das Vorhandensein z.B. des Kanals bedingt nicht, dass die Gebühren dafür schon entrichtet sind! Zumindestens bei uns war das so, weil der Kanalanschluß an die Grundstücke oft einfach bereits gemacht wird, wenn die Strasse einmal dafür aufgerissen wird.

LG Roland

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  •  creator
  •   Gold-Award
9.11.2012  (#13)
ildefonso war schnellerde facto musst du eh vorher immer auf der gemeine sämtliche fragen zum grundstück klären, auch altlasten , bodenqualität, grundwasser, grenzen, kanal, anschlüsse, bauklasse, bebauungsplan, etc.
der verkäufer muss dir sowieso für die zugesagten eigenschaften haften, da sollte man keinen vertraglichen ausschluss akzeptieren.

http://www.meingrundstueck.at/Lexikon/L-Aufschliessung/l-aufschliessung.html

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  •  mario28
11.11.2012  (#14)
@tororosso

In der Steiermark gibt es keine direkten Aufschließungskosten, da diese seit 1995 über die Bauabage an die Gemeinde abgegolten werden. Der Einheitssatz der Bauabgabe in der Steiermark beträgt € 8,72 /m2, Berechnung lt. Steiermärkisches Baugesetz. Zusammengefasst: liegt der Kanal schon an der Grundstücksgrenze sind noch die Anschlussgebühren zu zahlen bzw. die Bauabge bei der Einreichung


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  •  tororosso
12.11.2012  (#15)
@mario28

okay, das bringt etwas licht ins dunkel emoji
das hätte mir die gemeinde aber auch sagen können. die bediensteten wussten nämlich nicht was ich von ihnen will und dachten ich meine die anschlusskosten.
das heißt die steiermark tanzt hier wohl aus der reihe.
Danke für diese Info!

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  •  ernsthappel
27.3.2013  (#16)
in Wien....In Wien sind für die Bauplatzschaffung keinerlei Aufschließungskosten oder Ergänzungsabgaben bei Bauplatzvergrößerung vorgesehen. Es sind im Baufall allerdings Kosten für die Gehsteigherstellung und für die Kanaleinmündung aufzuwenden. Ebenso sind die Kosten für die Versorgungsleitungen und Anschlüsse selbst zu tragen.


http://www.meingrundstueck.at/Mein_Grundstuck/___Mein_Bundesland/R-W/r-w.html

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