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Grunderwerbsteuer

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  •  flomax
6.8. - 24.8.2012
9 Antworten 9
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Hallo!

Hab ein Grundstück in NÖ geschenkt bekommen, hat ungefähr 2000m2, wovon die hälfte Bauland und die andere hälfte Grünland gewidmet ist. Hab nun den Grunderwerbsteuerbescheid vom Finanzamt bekommen, zur Verwunderung wird hier aber die komplette Gst.-Fläche als Baugrund gesehen und davon die 2% Steuer berechnet! Ist dies korrekt? Auf der Finanzamtsseite haben ich zu diesem Thema keine passenden Anhaltspunkte gefunden, und am Finanzamt sagten Sie mir nur ich soll einen Einspruch machen, aber wenn nicht unterschieden wird, ist's ja unnötige Arbeit für mich und das Finanzamt...

Kennt sich da wer aus?

mfg flomax

  •  gloitom
  •   Gold-Award
6.8.2012  (#1)
Du hast einen Kaufvertrag über 2000m² und einem Preis/m² oder 2x1000m² mit 2 unterschiedlichen Preisen?

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  •  flomax
6.8.2012  (#2)
hallo!
kaufvertrag habe ich gar keinen, ich hab einen schenkungsvetrag! da es keinen wert dadurch gibt wird der "einheitswert" verrechnet, der natürlich mit einem richtigen m2 nicht zu vergleichen ist...
die berechnung des finanzamt sieht so aus:
m2-Preis + 35% Erhöhung = 3,92€/m2 * gesamter Grundstücksgröße = 7.000€
3-facher Einheitswert = 21.000€ / 2 = 10.500€ davon 2% 210€

den 3fachen einheitswert habe ich nur deswegen durch 2 geteilt weil ich ihn je zu hälfte von den eltern geschenkt bekommen habe.

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
6.8.2012  (#3)
ups Schenkung hab ich überlesen...
IMHO ist der Einheitwert des Grundstücks von der Widmung unabhängig, k.A. ob der Einheitswert des bebauten Grundstücksteils dann steigt, oder des gesamten?
vl. hilft dir das, aber das kennst du ja schon?
https://www.bmf.gv.at/Steuern/Brgerinformation/GrundstckeundSteuern/Einheitsbewertung/_start.htm
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10003860

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  •  flomax
6.8.2012  (#4)
Aha also ists egal ob es bauland oder grünland ist, kann ich mir zwar nicht vorstellen, aber muss trotzdem einen einspruch machen weil sie bei einem bescheid sowieso einen falschen Einheitswert eingesetzt haben, und ich daher mehr zahlen müsste, dann werd ich diese anfrage einfach beifügen! aber vielleicht hat wer ja schon einmal das gleiche gehabt und weiß darüber bescheid! danke trotzdem, und ja da war ich schon unterwegs auf diesen seiten :) mfg

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  •  insis
  •   Bronze-Award
6.8.2012  (#5)
AWHallo,

primär einmal im Einheitswertbescheid für dieses Grundstück nachschauen, als was es bewertet wurde (Grundstück oder lf-Einheit). Könnte auch sein, dass bereits bei der Einheitswertfeststellung die Teil-Widmungen anteilig berücksichtigt wurden. Geht alles aus dem Beiblatt zum EH-Wert-Bescheid hervor.

Wenn nein, u.U. Einspruch mit der Begründung der Gründland-Widmung (Bestätigung Gemeinde beilegen) einbringen.

Im übrigen ist der Betrag von € 200 angesichts dessen, dass man das Grundstück kostenlos erhalten hat, wohl Peantus.

fg



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  •  flomax
6.8.2012  (#6)
Hallo!
wer soll das Einheitswertfestellungsblatt haben?
Der Einheitswert wurde einfach vom Finanzamt wie oben beschrieben festgelegt! Und ich muss 400€ entrichten und nicht 200€.
Schon klar dass es trotzdem ein Geschenk ist, aber warum soll ich dem Staat was schenken? Steuern zahl ich sowieso eh schon genug!
Und warum soll ich für Grünland genau soviel zahlen wie für Bauland? Auch wenn es nicht viel Geld ist, dich würde das also nicht stören?
Und betreffend kostenlos erhalten, bei solchen Aussagen wäre ich vorsichtig, du kannst nicht wissen was man ev. an Arbeit dafür geleistet hat...

Und die Grunderwerbssteuer war ja erst der Anfang, vielleicht kommt die Gemeinde auch noch dazu und verlangt für die vollen 2000m2 Aufschließung ...

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  •  insis
  •   Bronze-Award
17.8.2012  (#7)
...

Hallo,

dieses Einheitswertfestellungsblatt liegt üblicherweise dem Einheitswertfeststellungsbescheid bei und gibt dezidiert Auskunft darüber, wie sich der Einheitswert errechnet (welche m2 mit welcher Nutzung, Bewertung udgl.).

Auf Anfrage erhält man sicherlich eine Kopie vom zuständigen FA.

Dannach weiteres Vorgehen je nach Sachlage.

fg



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  •  thomasdoe
24.8.2012  (#8)
bist du dir 100%ig sicher das das schon die grunderwerbssteuer is und nicht nur die vergebührung des grundbuchs? mit kommt das nämlich verdammt wenig vor.

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  •  flomax
24.8.2012  (#9)
hallo!
also wie gesagt, bei mir lag nichts dabei, bei meiner schwester stand nichteinmal dabei woher oder wie sich der betrag überhaupt zusammensetzt!! also bei ihr wärs komplett nich tnachvollziehbar...

@thomasdoe ja bin mir sicher, kann ja lesen emoji
die vergebührung fürs grundbuch hab ich noch nicht bekommen, das dauert anscheinend noch...


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