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Grundbuch Freundin Anteile ändern?

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  •  MartinausNOE
25.10. - 30.10.2019
7 Antworten | 4 Autoren 7
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Hallo,

folgende Situation:

Ich habe ein Haus gehört zu 100% mir, die Bank steht im GB (wegen noch offenen Kredit).

Jetzt möchte ich meiner Freundin (nicht verheiratet, aber seit Jahren im gemeinsamen Haushalt lebend) ein Viertel des Hauses schenken. Mir sind soweit alle damit verbunden Konsequenzen bewusst, also wenn wir uns trennen sollten gehört ihr ein Viertel. Der Kredit läuft nur auf mich, also auf dem bleibe ich auch sitzen, etc.

Zur Frage :
Kann ich einen Anteil einfach so verschenken, obwohl die Bank im GB steht? Muss die Bank da irgendwie zustimmen, bzw. davon was wissen?
Wie hoch sind die Kosten? Schenkung oder Verkaufen (mit symbolischen Kaufpreis), macht das einen Unterschied?
Könnt ihr mir da bitte einen groben Überblick geben was das auf uns zu kommt?

Danke,
Martin

  •  rk515
  •   Gold-Award
25.10.2019  (#1)

zitat..
MartinausNOE schrieb: Wie hoch sind die Kosten? Schenkung oder Verkaufen (mit symbolischen Kaufpreis), macht das einen Unterschied?

 Aufklärung bekommst da von einem Notar

Die Bank erfährt davon schon was. Das wird dann im Übergabevertrag so reigneschrieben, dass die Liegenschaft mit X belastet ist. Die Freundin hat dies dann zur Kenntniss zu nehmen. Das Pfandrecht ist ja auf der gesamten Liegenschaft. Sie haftet aber dann nur mit der Sache und nicht persönlich für die Schulden.
Die Pfandurkunde kann aber dann (wenns eine HBH war) nicht mehr verwendet werden, da Liegenschaftseigentümer und Schuldner nicht mehr übereinstimmen (für weitere Verbindlichkeiten). Wird automatisch quasi dann zur Darlehenshypothek, welche ja nicht mehr für weitere Forderungen aufgerechnet werden kann.


zitat..
MartinausNOE schrieb: Kann ich einen Anteil einfach so verschenken

logisch... was aber die Steuer- und Gebührentechnisch bessere Lösung ist ==> Notar


zitat..
MartinausNOE schrieb: Muss die Bank da irgendwie zustimmen,

Nein. Verhindern kann sie es nicht




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  •  MartinausNOE
25.10.2019  (#2)

zitat..
rk515 schrieb: Sie haftet aber dann nur mit der Sache und nicht persönlich für die Schulden.

Das ist verstanden und klar.

zitat..
rk515 schrieb: Die Pfandurkunde kann aber dann (wenns eine HBH war) nicht mehr verwendet werden, da Liegenschaftseigentümer und Schuldner nicht mehr übereinstimmen (für weitere Verbindlichkeiten). Wird automatisch quasi dann zur Darlehenshypothek, welche ja nicht mehr für weitere Forderungen aufgerechnet werden kann.

Es ist eine HBH, ist diese Umwandung in eine Darlehenshypothek mit Kosten verbunden? 


zitat..
rk515 schrieb: Nein. Verhindern kann sie es nicht


Kann die Bank nicht sagen, nein das geht nicht, weil ich habe ja der Bank eine Sicherheit gegeben (nämlich 100% des Hauses), welches ich jetzt aber zum Teil verschenke?
Oder wo ist da mein Denkfehler?




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  •  Breitfuss
  •   Gold-Award
25.10.2019  (#3)
Ich (als Laie) denke mal, dass sie die Sicherheit weiterhin hat, selbst wenn du 100% verschenkst. Die Bank steht ja mit einem Betrag im ersten Rang im Grundbuch und wenn du deine Rate nicht mehr zahlen kannst, wird sie davon auch Anspruch nehmen.
Wer sonst so im Grundbuch steht kommt ja erst danach.

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  •  rk515
  •   Gold-Award
25.10.2019  (#4)

zitat..
MartinausNOE schrieb: Es ist eine HBH, ist diese Umwandung in eine Darlehenshypothek mit Kosten verbunden?

 nein, sorry.. das ist nur intern bei der bank dann so. für dich wichtig.. diese hypothek kannst für zukünftige verbindlichkeiten bei der bank nicht mehr hernehmen. also brauchst eine neue HBH


zitat..
MartinausNOE schrieb: Kann die Bank nicht sagen, nein das geht nicht, weil ich habe ja der Bank eine Sicherheit gegeben (nämlich 100% des Hauses), welches ich jetzt aber zum Teil verschenke? Oder wo ist da mein Denkfehler?

denkfehler hast keine. aber bei der ÜBERGABE wird im Übergabevertrag schon geschrieben, dass sie so und so viele anteile bekommt, welche aber belastet sind. (dem sie dann auch zustimmen muss, sonst kriegt sie die anteile nicht) die bank ist ja dann immer noch auf 1/1 anteilen sichergestellt. solltet ihr aber wollen, dass nur der ideelle anteil von 3/4 von dir belastet werden sollte, kann ich mir fast nicht vorstellen, dass die bank sagt, "ja da stimmen wir zu" geht natürlich auch. aber die sicherheit ist dann quasi wertlos.

stell dir nur vor, du könntest nimma zahlen. und es kommt dann nach qualifizierten mahnlauf zur klage und versteigerung. wer will schon 3/4 anteile eines hauses ersteigern, geschweige denn, dass der erlös zur abdeckung deiner verbindlichkeit extrem geschmälert wird.
also wenn du ihr schon einen anteil gibst, muss sie auch zustimmen, dass sie mit ihren anteil für die schulden haftet.




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  •  MartinausNOE
25.10.2019  (#5)
Danke für die Antwort.
Ja das war mir klar, dass sie mit ihren Anteilen auch für den anteiligen Kredit haftet (Nur mit den Anteilen des Hauses). Pfandrecht geht zu 100% aufs Haus und nicht "nur" auf meine Anteile. Das hab ich jetzt verstanden emoji

zitat..
rk515 schrieb: diese hypothek kannst für zukünftige verbindlichkeiten bei der bank nicht mehr hernehmen


Das heißt im Falle dass mir alle Anteile gehören : Würde ich bei der gleichen Bank einen neuen Kredit machen, dann könnte die Bank die bestehende HBH als Sicherheit hernehmen (natürlich wenn es sich mit der Gesamt-Kreditsumme ausgeht) und ich müsste keine neue Eintragungsgebühr für eine neue HBH machen bezahlen.
Bei einer Aufteilung der Anteile wird die HBH intern "umgewandelt" und die Bank kann keinen eventuell neuen Kredit mehr auf diese Eintragung absichern.
Sehr leihenhaft formuliert :) Aber ich denke ich habs verstanden. 
Diese Einschränkung spielt für mich keine Rolle, also das sollte kein Problem für uns darstellen.

Zusammenfassend :
Der Bank ist das herzlich egal wem ich was verschenke, weil der/die Beschenkte muss dieser Belastung zustimmen sonst können die Anteile gar nicht geändert werden.

Kann man die Kosten ungefähr, grob, ca. abschätzen. Welche Gebühren fallen da an?
Annahme Haus ist 500t€ Wert, ich schenke 25%. =125t€.
Müssen dann von den 125t€ Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr bezahlt werden?

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  •  rk515
  •   Gold-Award
25.10.2019  (#6)

zitat..
MartinausNOE schrieb: Würde ich bei der gleichen Bank einen neuen Kredit machen, dann könnte die Bank die bestehende HBH als Sicherheit hernehmen (natürlich wenn es sich mit der Gesamt-Kreditsumme ausgeht) und ich müsste keine neue Eintragungsgebühr für eine neue HBH machen bezahlen

 völlig richtig


zitat..
MartinausNOE schrieb: Diese Einschränkung spielt für mich keine Rolle, also das sollte kein Problem für uns darstellen.

ausgezeichnet. ich wollte es nur dazusagen


zitat..
MartinausNOE schrieb: Kann man die Kosten ungefähr, grob, ca. abschätzen. Welche Gebühren fallen da an? Annahme Haus ist 500t€ Wert, ich schenke 25%. =125t€. Müssen dann von den 125t€ Grunderwerbssteuer, Eintragungsgebühr bezahlt werden?

nein, keine ahnung. da bauchst fachmännische beratung. die weitergabe von immobilien(-anteilen) ist in der familie glaub ich steuerbegünstigt. welche kriterien aber da für dich zutreffen, trau ich mir ehrlich nicht zu sagen.

ps.: erstberatungen bei rechtsanwalt und notar (ich würde notare empfehlen, persönlich hab ich mit denen die bessere erfahrung gemacht) ist eigentlich immer kostenlos

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  •  ChristianIV
  •   Gold-Award
30.10.2019  (#7)
du kannst ihr aber auch ein Wohnrecht schenken und ein Belastungs/Veräußerungsverbot, damit wäre sie genauso abgesichter und es gibt keinen wirklichen Eigentumsübertrag der besteuert werden müsste und sie hat rechtlich genauso das Mitspracherecht in der Zukunft

aber egal was du machst ich würde zusätzliche Verträge aufsetzen mit dem du entweder eingeräumte Rechte oder Eigentumsanteile zu einem definierten Wert oder aktuellen Wertanteil der Immobilie wieder zurückkaufen kannst sollte die Beziehung in die Brüche gehen

klarer Rat den ich selbst erhalten habe wenn Kinder da sind oder geplant sind das man vertraglich das finanzielle endgültig regelt, das eine Trennung/Scheidung nicht wegen des Geldes hässlich werden kann ausgetragen über die Kinder, wenn die Eltern nicht übers Geld streiten können macht das eine Trennung einfacher sollte sie stattfinden, nicht der Gedanke des finanziellen Vorteils sondern der Gedanke ans Kindeswohl

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