« Baurecht  |

Grund ohne bauflucht [W]

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  nelly
  •  [W]
  •  [Wien]
8.9. - 10.9.2009
8 Antworten 8
8
Guten Morgen allerseits!

Kurze Frage: zwei lange schmale nebeneinanderliegende Grundstücke in NÖ wurden so zusammengelegt und wieder geteilt dass eines mit langer Straßenfront und ein Fahnengrundstück entstanden sind. Die Grundgrenze zwischen den beiden Grundstücken ist genau die hintere Baufluchtlinie (es gibt einen BP und FWP FWP [Flächenwidmungsplan]). Wie kommt man jetzt zu den Baufluchten für das Fahnengrundstück, das ja derzeit defacto nicht bebaubar ist weil die Bauflucht ja die Grundgrenze zum "vorderen" Grundstück ist. Muss da der Gemeinderat eine Ausnahmeregelung erlassen? Wie geht man hier am besten vor? Denn daran hängts ob wir uns einen Kauf überlegen oder nicht ...

Danke euch!

  •  creator
8.9.2009  (#1)
was wurde denn dem teilungsplan zugrundegelegt? - das kannst de facto nur auf der gemeinde erfragen...

1
  •  nelly
8.9.2009  (#2)
beauftragt wurde der TBP/FWP im Jahre 2006/2007, die Daten dürften auch aus diesem Jahr bzw. wenns hoch hergeht aus 2008 sein, jedenfalls sind solche Änderungen definitiv nicht drin (im NÖgis und der DKM is es aber drin). Nur bis zum nächsten TB wollen wir nicht warten *gg* ;)
wir wollen eh zum bauamt ( is ja nicht die einzige offene frage) - wollt mich nur mal schlaumachen was ich noch tunkönnt ...

Dank dir ;)
lg

1
  •  Karl10
8.9.2009  (#3)
@nelly - Sprichst ein wenig in Rätseln!
Was ist im NÖGIS und DKM "drin"?? Meinst du die Grundteilung und die neue Grenzsituation? Die ist logischerweise "drin" (wenn die Teilung schon einige Zeit her ist, weil NÖGIS teilweise hinten nachhinkt).
Im Bebauungsplan wirst du die neue Grundstückssituation nicht finden - der wird ja nicht wegen jeder Grenzveränderung neu gemacht und baut auf den Kataster zum Zeitpunkt der Erstellung auf.
Entscheidend dürfte viel mehr sein, dass das neu geschaffene Fahnengrundstück von seiner Lage her eine Fläche ist, die hinter der hinteren BAufluchtlinie liegt. Damit dürfen dort gem. § 51 Abs. 1 NÖ Bauordnung nur noch Nebengebäude errichtet werden.
Was ist der nächste "TB"??


1


  •  Karl10
8.9.2009  (#4)
noch was..."Gemeinderat eine Ausnahmeregelung erlassen"???
Der Gemeinderat kann keine "Ausnahmeregelung" erlassen, er kann nur eine Änderung des Bebauungsplanes beschließen (muss er allerdings wollen)

1
  •  nelly
9.9.2009  (#5)
Hi Karl!
NÖGIS hat die Grenzen laut DKM und die sind aktuell (dort is die Teilung schon vollzogen). TB ist der Teilbebauungsplan.
Ich weiss, dass ein BP nicht wegen jeder grenzänderung neu gemacht wird - aber der für diese Gemeinde wurde gerade erst 2009 genehmigt, die Teilung erfolgte aber 2008 - was aber jetzt auch wurscht is.
Und soweit ich weiss darf/kann der Gemeinderat bzw. der Bürgermeister als 1. Instanz Sondergenehmigungen/Ausnahmeregelungen erteilen, dies inkludiert auch Sondergenehmigungen für den FWP FWP [Flächenwidmungsplan] oder den BP (die dann in den näcshten neuen BP wieder eingearbeitet werden) - und da jede Gemeinde doch am Zuzug und am schnöden Mammon sehr interssiert ist, wird man sich hier doch vielleicht nicht soooo kratzbürstig zeigen oder? ;) Der Gemeinderat beschließt ja auch einfach die Löschung von Grundbuchseintragungen bezüglich ungültiger/nicht mehr gültiger Bebauungsrichtlinien, wenn dieser Antrag vom Bürgermeister "unterstützt" wird ... oder irre ich mich hier irgendwo????

lg

1
  •  nelly
9.9.2009  (#6)
@ Karl

wie sollte ich deiner Meinung nach hier vorgehen damit ich zu einer Info bezüglich der Bebaubarkeit/Baufluchten komme? du scheinst dich damit ja gut auszukennen ...

danke, lg Nelly

1
  •  Karl10
9.9.2009  (#7)
@nelly - Tschuldigung wegen der Frage nach "TB". Hab´s natürlich gewußt. Das Betonen von "Teil"bebauungsplan in deinem Beitrag hat mich allerdings irritiert, weils völlig wurscht ist, ob´s einen Bebabuungsplan nur für einen Teil des Ortes oder einen für den ganzen Ort gibt. Entscheidend ist allein, dass für die ggst. Grundflächen ein Bebauungsplan gilt. Und weiters entscheidend ist, was dieser Bebaungsplan für diese Flächen aussagt bzw. regelt. Ob und wann und wie die jeweiligen Grundgrenzen zustandegekommen sind, ist dabei egal. Was hinter der hinteren Baufluchtlinie liegt, darf nur mit ...(siehe oben)...bebaut werden.
Das ist nunmal Faktum - hast ja eh selber schon erkannt.

Noch einmal zu den Ausnahmen/Sondergenehmigungen: Muss dich leider enttäuschen - gesetzlich gibt es die nicht. Da hast du falsche Infromationen. Wenn ein Bürgermeister als Baubehörde eine Baubewilligung im Widerspruch zum Bebauungsplan erteilt, dann ist das ungesetzlich (genau genommen Amtsmissbrauch). Wenn er´s trotzdem tut, dann hast halt Glück gehabt. Darauf zu drängen oder zu spekulieren ist nicht das Meine.
Was wäre also die Lösung? Wenn dich der gültige Bebauungsplan stört, dann bring einen schriftlichen Antrag an den Gemeinderat auf Änderung ein (mit Vorschlag wie du´s gern hättest). Dann muss der Gemeinderat über diesen Antrag abstimmen. Ob du´s bekommst, hängt von vielen Faktoren ab (von Wohlwollen, Sympathie, Parteizugehörigkeit beginnend bis hin zu fachlich/technisch/rechtlichen Aspekten einer Bebauungsregelung). Im Normalfall wird man vor einem solchen Antrag zunächst ein Gespräch mit dem Bürgermeister suchen. Erzwingen kannst du eine Bebauungsplanänderung in der Regel mit Gewalt nicht (weils eine Verordnung ist, die kannst nur beim Verfassungsgerichtshof aushebeln - aber: viel zu mühsam und ungewiss!!).

Zu deinem Vergleich mit "Löschung von Grundbuchseintragungen":
Das verstehe ich leider nicht. Kann mir auch keinen Reim daraus machen, was das mit deinem Problem zu tun haben könnte und was du damit überhaupt meinst?

1
  •  nelly
10.9.2009  (#8)
Hi Karl,
waren heut morgen beim Bauamt - der hat nicht schlecht gestaunt was da "passiert" ist (die Teilung wurde Jänner 2007 grundbücherlich eingetragen, das dürfte auch die Zeit gewesen sein als die Daten für den neuen BP abgezogen wurden, es hat aber dem Raumplaner keiner diese doch gravierende Änderung mitgeteilt) - er wird mal den Kopf schief halten und sich dann melden ... ich bin gespannt was da jetzt mal rauskommt :)
dank dir mal vorerst ;) Bei Bedarf quäl ich dich nochmal ... ;)

TB deshalb, weil die den neuen BP "scheibchenweise" machen ...

lg Nelly

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Nachbar mißachtet Baubewilligung