Bundesland NÖ, erhaltenswertes Geb. im Grünland. bestehende Nebengebäude ca. 50m^2.  
  Darf man auf dem Grundstück ein Gewächshaus errichten?   
Ist ja nicht im Bauland damit dürften die 10m^2 nicht greifen?  
Zählt ein Foliengewächshaus als Gebäude?    
Zweite Frage diese Broschüre zu Geb.   
Nutzungsrechte_VI_-_GEB.pdf  
enthält folgenden Satz:  
"Ein Carport darf jedenfalls errichtet werden."    
Trotz Grünland? Echt?   
"Jedenfalls" ist ein mutiges Wort, welche Einschränkungen gelten?    
Vielen Dank!
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