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Grenzmauer Neu - Baum im Weg! [NÖ]

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  •  baumeister3400
  •   Bronze-Award
  •  [NÖ]
  •  [Niederösterreich]
20.9. - 22.9.2014
9 Antworten 9
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Hallo allerseits.

Wir bauen in NÖ auf einem Hanggrundstück.

Grenzverhalndung hatten wir bereits, nun wäre der Einrwichplan fertig, und wir stehen vor ein paar Herrausforderungen.

Zum Westlichen Nachbarn hätten wir die Einfriedungspflicht. Also sind wir an dieser Seite verpflichtet die Einfriedung herzustellen.

Es muss nun eine neue Grenzmauern errichtet werden. Die alte Grenzmazer steht nicht exakt , ist 50 Jahre alt und kann nicht als Stützmauer umfunktioniert werden.

Nun würden wir die Mauer abreißen, und eine neue wo das Fundament tiefer liegt machen.

Entlang dieser rund 30m langen Mauer wird auch eine Bambussperre verlegt, da der Nachbar direkt an der Grundgrenzen meterhoch den Bambus wuchern lässt, und der bereits auf unserem Grundstück auch wuchert.

Noch dazu, und hier das Hauptproblem, befindet sich am Grund des Nachbarn in 10cm Abstand zur Grenze ein Baum.

Dieser Baum ist natürlich bereits mehrere Jahre alt, und sicher 7-9m hoch.

Würden wir nun die Mauer abreißen, und eine neue Mauer errichten wäre der Baum im Weg.

Genau an dieser Stelle haben wir nur einen Abstand von 3m zwischen unserem Haus und der Grenze. Außerdem wäre an dieser Stelle der Eingang in das Haus, und die Mauer müsste an dieser Stelle als Stützmauer ausgeführt werden, weil wir an unsere Seite 2,5m tiefer liegen.
Außerdem gäbe es dort direkt an der Mauer einen Stiegenaufgang in den Hang garten, also 0 Möglichkeit die Mauer in mein Grundstück rein zu versetzten!

Mit dem Nachbarn ist nicht gut Kirschen essen. Der hat sich bereits beschwert das ich meine Bäume umgeschnitten habe.

Das Haus des Nachbarns ist an die Familie eines bekanntem Wiener Baumeisters vermietet, der vor kurzem geheiratet hat. Der Besitzer selbst ist Dipl.Ing. Für Hoch und Tiefbau. Er betreibt eine Immoconsult Firma.

Ich bin ein kleines Würsterl das ein knappes Budegt und unnötige Kosten gerne vermeiden würde.

Jetzt gäbe es den $7 NÖ Bauordnung, nur ich kann a deshalb nicht einfach seinen Baum umschneiden, den Zaun wegreißen und dann graben?

Wie gehe ich das an? beweissicherungsverfahren werde ich sowieso brauchen weil ich auch meine Garage an seine anbauen muss/werde.

Ich sag nur Gute Nacht.....

bitte um rechtliche und taktische Tipps - wie man das wirklich sauber lösen kann.

  •  michiaustirol
  •   Silber-Award
20.9.2014  (#1)
kanns vielleicht sein, dass der den baum gar nicht hätte soweit zur grenze setzen? gibts da nicht abstände die einzuhalten sind, vor allem wenn der baum 7-9m hoch ist

http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrBgld&Gesetzesnummer=10000221
laut dem müsste der baum einen abstand von 3m zur grenze haben

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  •  2moose
  •   Gold-Award
20.9.2014  (#2)

zitat..
baumeister3400 schrieb: Mit dem Nachbarn ist nicht gut Kirschen essen.


zitat..
baumeister3400 schrieb: Das Haus des Nachbarns ist an die Familie eines bekanntem Wiener Baumeisters vermietet


zitat..
baumeister3400 schrieb: Abstand von 3m zwischen unserem Haus und der Grenze. Außerdem wäre an dieser Stelle der Eingang in das Haus


zitat..
baumeister3400 schrieb: Ich bin ein kleines Würsterl das ein knappes Budegt


zitat..
baumeister3400 schrieb: beweissicherungsverfahren werde ich sowieso brauchen weil ich auch meine Garage an seine anbauen muss/werde.


Jeder einzelne Fakt für sich wär für mich ein Grund, den Grund sofort abzustoßen. Falls dieser irrtümlich in meinen Besitz gelangt wäre.

Du konzentrierst den Fokus Deines Projekts auf die größte aller Problemstellen => geringer Abstand, großer Höhenunterschied, Baum im Weg. Ich stell mir so einen "Graben" als Hauszugang auch ned besonders einladend vor.

Falls Du da durch willst ... Bau um ein bis zwei Jahre verschieben (das wird er sich ob der rechtlichen Klärung -z.B. wer macht wann und wie den Baum weg - sowieso) und erst mal die Nachbarschaftsgefechte austragen. Falls dann noch Kohle übrig ist: Zu bauen beginnen.

zitat..
baumeister3400 schrieb: bitte um rechtliche und taktische Tipps - wie man das wirklich sauber lösen kann.

Sauber? Schmutzig wird das, sehr schmutzig. Besonders, wenn es schnell gehen muss ... und das scheint mir hier der Fall zu sein.

Die einzige Chance sehe ich, wenn Du die in der Causa den Baumeister auf Deine Seite bekommst ... mit dem mal Kirschen essen. Oder das Haus grundlegend umplanen, damit Du mit einer Rhizomsperre das Auslangen findest ... ohne Stützmauer.

Auf jeden Fall viel Glück und Nerven bei diesem Vorhaben *daumendrück*

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  •  baumeister3400
  •   Bronze-Award
20.9.2014  (#3)
Kein Zeitdruck, zum Glück.
Das Grundstück kann aus Gewissensgründen und auch aus eigenem Wunsch nicht verkauft werden.

Aufgrund der Top Lage und der hervorragenden Aussicht kann man quasi nicht viel umplanen. Wenn ich den Eingang auf der anderen Seite mache hab ich bei dem Nachbarn das gleiche Problem.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
21.9.2014  (#4)

zitat..
michiaustirol schrieb: gibts da nicht abstände die einzuhalten sind, vor allem wenn der baum 7-9m hoch ist

Da irrst du dich. Was du zitierst gilt nur gegenüber landwirtschaftlichen grundstücken und nicht im vorliegenden Fall.

zitat..
2moose schrieb: Schmutzig wird das, sehr schmutzig.

Warum so negativ? Irgendwelche derartigen Probleme hast bei jedem 2. Grundstück. Was meinst überhaupt mit "schmutzig"? Muss man halt rechtzeitig und gut durchdenken und dann - wenn notwendig - rechtlich sauber abhandeln. Das muss nicht "schmutzig" sein.

@baumeister3400:
Die Frage ist, ob der Baum zur Gänze weg muss (aufgrund des geringen Abstandes vermutlich schon)? Wenn das so ist, dann hat der Nachbar einen Anspruch auf Entschädigung. Der "Wert" eines solchen Baumes hat natürlich eine gewisse "Bandbreite".
Rein nach Baurecht ist die Vorgangsweise so:
Du hast ja schon §7 NÖ Bauordnung erwähnt. Du musst deinen Nachbarn, wenn du seinen Grund zum Bauen beanspruchst (was bei einer Stützmauer an der Grundgrenze zweifellos zutrifft)4 Wochen vor dem Beginn der Arbeiten darüber verständigen, dass du seinen Grund beanspruchen wirst, in welchem Umfang und in welcher Form. Wenn der Baum weg muss, dann musst du ihm das sagen und mit ihm darüber reden ("verhandeln"), was er dafür bekommt. Verweigert der Nachbar die vorübergehende Grundinanspruchnahme und/oder die Entfernung des Baumes, dann musst du bei der Baubehörde beantragen, dass diese mit Bescheid über die Notwendigkeit, den Umfang und die Dauer der vorübergehenden Grundinanspruchnahme entscheidet und der Nachbar zur Duldung verpflichtet wird. Sollte dabei entschieden werden, dass der Baum weg muss, dann hast du dich mit dem Nachbarn über eine allfällige Entschädigung (für den nicht behebbaren Schaden) zu einigen. Gelingt dies nicht, dann hat die Baubehörde - wiederum aufgrund eines Antrages von dir - über die Höhe der Entschädigung zu entscheiden. Gegen diesen Bescheid gibt es keine Rechstmittel im Verwaltungsverfahren. Der Anspruchsberechtigte darf jedoch binnen 3 Monaten eine Neufestsetzung der Entschädigung beim Landesgericht beantragen.

Sollte der Baum nicht gänzlich entfernt werden müssen, dann gibts dazu nichts vom Baurecxht her zu beachten, sondern rein zivilrechtlich:
Grundsätzlich darfst du alles, was über die Grundgrenze ragt (ober- UND unterirdisch) entfernen. Du darfst den Baum damit aber nicht "umbringen". Wenn das die Folge wäre, dann muss er eben ganz weg (Vorgangsweise siehe oben).

Das wär´s einmal im Groben. Natürlich ist das mit einem "unwilligen" Nachbran nicht immer leicht und bedeutet einen gewissen Aufwand. "Schmutzig" muss es aber nicht unbedingt sein.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
21.9.2014  (#5)

zitat..
Karl10 schrieb: Warum so negativ? Irgendwelche derartigen Probleme hast bei jedem 2. Grundstück. Was meinst überhaupt mit "schmutzig"?

Wenn man einen "schwierigen" Nachbarn hat, der sich bereits über Baumfällungen auf nem fremden Grundstück euteriert, wird das Verhältnis ned besser, wenn man Ihn zwingt, auch auf seiner Seite nen Baum umzulegen, weil man just an der Stelle 3m und mehr runterzubuddeln will.

Mit "schmutzig" meine ich, dass es eine Sache ist, sowas "sauber rechtlich abzuwickeln" ... aber ne andere Sache, für die nächsten Jahrzehnte Mauer an Mauer mit jemandem zu leben, der sich übervorteilt fühlt (und im Immobilienrecht bewandert ist und weiss wie weit er gehen kann, ohne rechtliche Grenzen zu überschreiten). Natürlich alles bloss ne Hypothese ... ich kenn leider zu viele Beispiele, wo Nachbarschaftszwists für massive langfristige Beeinträchtigungen sorgen.

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  •  baumeister3400
  •   Bronze-Award
22.9.2014  (#6)
Zum Glück wohnt der Eigentümer nicht dort. Das Haus wird vermietet, ist vermietet.

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
22.9.2014  (#7)
@2moose:
deine Lösung sieht da also so aus, dass einer das Weite sucht und der andere sich zu 100% mit seinen rein subjektiven Bedürfnissen durchsetzt??
Wer ist deiner Meinung dann schuld am "gestörten" Nachbarschaftsverhältnis, wenn man da daneben auch ein bisschen Wünsche äußert bzw. durchsetzt?

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  •  neoplan
22.9.2014  (#8)
machbarn - da hast du naturgemäss rechtlich recht; aber: mit bonzen und ihren handlangern sichs anzulegen, ist angesichts der ( wieder / noch ) herrschenden macht-strukturen sehr verlust-verdächtig.

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  •  2moose
  •   Gold-Award
22.9.2014  (#9)
@Karl10 - Es gibt hier keine "Lösung" ... weil da wo der eine seinem Recht näher kommt, sich der andere exponentiell von seiner Sicht des Rechthabens entfernt. Keine Frage, das Recht ist auf Seiten von baumeister3400 ... doch die andere Frage ist, wie hoch der Preis für dessen Enforderung ist.
Die Beurteilung "nicht gut Kirschen essen" deutet halt auf eine ziemlich festgefahrenes Verhältnis hin.
Schon klar, ned jeder kann einen Nachbarn haben, der seine Bedenken gleich zu Beginn äußert, sodass man drüber reden und einen völlig papier- und anwaltfreien Kompromiss finden kann. Und ned jeder ist bereit, überhaupt zuzuhören und im Gespräch rauszufinden, wo das eigentlich Problem ist. Ich wünsche es nur jedem - es gibt schon genug Stoff für "Am Schauplatz".

zitat..
Karl10 schrieb: Wer ist deiner Meinung dann schuld am "gestörten" Nachbarschaftsverhältnis

Völlig wurscht, wer schuld ist - wenns mal eskaliert ist. Die Beeinträchtigung und Unzufriedenheit findet gleichnmäßig auf beiden Seiten statt, sie äußert sich bloss auf verschiedene Weisen. In nem Nachbarschaftszwist hats noch nie einen "Sieger" gegeben.

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